Betrug beim Verkauf von einer Gartenlaube?

3 Antworten

hallo

ich habe ein ähnliches problem wir haben unsere kleine oase vor 20 jahren für 20 000 erworben dort ist eine laube mit 64 m² grundfläche massive bauweise mit bestand drauf wir sind letztes jahr aus beruflichen gründen von berlin nach münchen gezogen bei ummeldung hat man uns schon zu verstehen gegeben das wir nun kein anrecht auf den garten mehr haben und ihn schnellstmöglich abgeben müssten

wir haben in all den jahren immer werterhaltung betrieben und teile der laube auch erneuert ( diverse wandscheiben) es ist dusche wc küche , kaminofen eingebaut worden elektrik wurde in den haupträumen auch erneuert aussen ist eine abwassersammelgrube eingbaut worden

geschätzt wurde das ganze für 2700 euro und abzüglich der auflagen für 1000 euro meint man uns zwingen zu wollen dies für 1700 euro abzugeben
unsere vorstellung ist eigentlich 15 000 euro unter 10 000 wollen wir ihn nicht abgeben der bezirksverband will sich aber auch hier einmischen und es mir verbieten und ich darf nur an leute aus ihrer bewerberliste abgeben sie schicken aber niemand , da sie erst eine nachabnahme für die auflagen machen wollen da ich aber einfache fahrt 650 km habe ist das alles nicht sehr einfach ich bin mir sicher das ich leute finde die mehr wir 2000 euro ausgeben wollen aber die dürfen den garten nicht haben eine recht verzwickte situation die mich an enteignung erinnert

Es gibt für den Pächter keine Pflicht, seinen Garten abzugeben, er kündigt freiwillig. Der Laubenpreis wird geschätzt und diese Schätzung bildet eine Orientierungsgrundlage.

Wenn die Schätzung - aus welchen Gründen auch immer- völlig abwegig erscheint, kann man über die Bundes-/ Landesverbände eskalieren, dann schaut zumindest noch ein anderer über die (zu niedrige oder zu hohe) Schätzung.

Letztlich jedoch entscheidet Angebot und Nachfrage. Bei knappem Angebot und guter Nachfrage wird regelmäßig mehr als der Schätzpreis geboten/bezahlt, im anderen Fall (wenig Nachfrage und/oder viel Angebot) eher weniger.

Die Preisgestaltung ist in soweit natürlich grundsätzlich frei und die Schätzung für keine Seite bindend.

Der Verkäufer hat das Recht, einem besser bezahlenden Käufer sein Objekt zu überlassen. Da es sich aber um eine Gartenlaube handelt, die auf gemeinsamen Grund eines Kleingartenvereins steht, kann ich mir vorstellen, dass der Vorstand vom Kleingartenverein einen Käufer ablehnen kann. Vllt mal bei einem Anwalt abklären. LG Elfi96