Betrug beim Verkauf von einer Gartenlaube?
Es ist etwas kompliziert,aber ich versuche es kurz zu machen. Mein Schrebergartennachbar will seine Gartenlaube verkaufen,der Schätzpreis war erst bei 1800 Euro,der Vorstand hat einen Bekannten der die Laube kaufen will.Wir haben alle gesagt das geht nicht mit rechten Dingen zu,da es eine sehr gut erhaltene,und gepflegte Laube ist,und nach Beschwerde beim Gartenbund,wurde der Schätzpreis auf 2000 Euro angehoben.Mein Nachbar will aber 3500 Euro haben,da er viele Sachen da läßt. Nun ist die Frage,wer bestimmt im Endeffekt den Verkauf wenn es ein Käufer gibt der die 3500 Euro bezahlen will?? Nebenbei bemerkt: der Freund vom Vorstand ist ein Ekelpaket sehr arrogant,und meinte das er auch noch warten kann bis der Schätzpreis nächstes Jahr runter geht,er würde die Laube so oder so kriegen.Wer will so ein Ar...als Nachbar haben der ein 90Jährigen Mann abzocken will??? Würde mich freuen wenn Fachleute antworten die sich damit auskennen!!!
3 Antworten
hallo
ich habe ein ähnliches problem wir haben unsere kleine oase vor 20 jahren für 20 000 erworben dort ist eine laube mit 64 m² grundfläche massive bauweise mit bestand drauf wir sind letztes jahr aus beruflichen gründen von berlin nach münchen gezogen bei ummeldung hat man uns schon zu verstehen gegeben das wir nun kein anrecht auf den garten mehr haben und ihn schnellstmöglich abgeben müssten
wir haben in all den jahren immer werterhaltung betrieben und teile der laube auch erneuert ( diverse wandscheiben) es ist dusche wc küche , kaminofen eingebaut worden elektrik wurde in den haupträumen auch erneuert aussen ist eine abwassersammelgrube eingbaut worden
geschätzt wurde das ganze für 2700 euro und abzüglich der auflagen für 1000 euro meint man uns zwingen zu wollen dies für 1700 euro abzugeben
unsere vorstellung ist eigentlich 15 000 euro unter 10 000 wollen wir ihn nicht abgeben
der bezirksverband will sich aber auch hier einmischen und es mir verbieten
und ich darf nur an leute aus ihrer bewerberliste abgeben
sie schicken aber niemand , da sie erst eine nachabnahme für die auflagen machen wollen
da ich aber einfache fahrt 650 km habe ist das alles nicht sehr einfach
ich bin mir sicher das ich leute finde die mehr wir 2000 euro ausgeben wollen aber die dürfen den garten nicht haben
eine recht verzwickte situation die mich an enteignung erinnert
Es gibt für den Pächter keine Pflicht, seinen Garten abzugeben, er kündigt freiwillig. Der Laubenpreis wird geschätzt und diese Schätzung bildet eine Orientierungsgrundlage.
Wenn die Schätzung - aus welchen Gründen auch immer- völlig abwegig erscheint, kann man über die Bundes-/ Landesverbände eskalieren, dann schaut zumindest noch ein anderer über die (zu niedrige oder zu hohe) Schätzung.
Letztlich jedoch entscheidet Angebot und Nachfrage. Bei knappem Angebot und guter Nachfrage wird regelmäßig mehr als der Schätzpreis geboten/bezahlt, im anderen Fall (wenig Nachfrage und/oder viel Angebot) eher weniger.
Die Preisgestaltung ist in soweit natürlich grundsätzlich frei und die Schätzung für keine Seite bindend.
Der Verkäufer hat das Recht, einem besser bezahlenden Käufer sein Objekt zu überlassen. Da es sich aber um eine Gartenlaube handelt, die auf gemeinsamen Grund eines Kleingartenvereins steht, kann ich mir vorstellen, dass der Vorstand vom Kleingartenverein einen Käufer ablehnen kann. Vllt mal bei einem Anwalt abklären. LG Elfi96