Darf der Vorstand IMMER aufs Pachtgrundstück?

6 Antworten

Nach den Richtlinien des Bundesverbandes für die "Ausgestaltung" eines Kleingarten-Mustervertrages, an denen sich vermutlich die meisten Vereine orientieren, gilt für den § 13 folgende Erläuterung:

Ein verpachteter Kleingarten ist grundsätzlich wie eine Wohnung gegen unbefugtes Betreten durch Dritte geschützt. In Einzelfällen kann es jedoch erforderlich sein, etwa zur Kontrolle der kleingärtnerischen Nutzung, den Kleingarten zu betreten. Insofern ist es zweckmäßig, bereits im Pachtvertrag eine Regelung aufzunehmen, wonach dem Verpächter oder dessen Beauftragten der Zutritt zu gestatten ist. In besonderen Fällen, insbesondere zur Abwehr von Schäden für den betreffenden Kleingärtner, ist dieses Betreten auch ohne vorherige Zustimmung bzw. in Abwesenheit des Pächters möglich.

http://www.kleingarten-bund.de/downloads/157_komplett.pdf?PHPSESSID=3p52uq66h783d348uu4o7h7mr4

Einen Kleinkrieg mit dem Vorstand eines Kleingartenvereins anzufangen, ist.... mutig. Entweder Ihr habt einen jener orwellschen Vereine erwischt, in denen solch ein Grenzverletzung nicht im geringsten in Zweifel gezogen wird oder Ihr habt als Neulinge ungeschriebene Gesetze verletzt, Ihr habt jemanden auf die Füße getreten, Ihr wart zu laut, habt um 13:01 noch gehämmert, obwohl schon lääängst Mittagsruhe war, habt einen größeren Kürbis als der Vorstand.....

Pebbelz 
Beitragsersteller
 26.10.2015, 15:11

Ich tippe auf den Kürbis! Weil den "Stromzähler ablesen" zählt wohl nicht zur Abwehr von Schäden.

Anzeigen wegen Hausfriedensbruch dann sollte sich das schnell erledigt haben. Der Vorstand hat natürlich KEIN Recht euren Garten ohne eure Erlaubnis zu betreten.

Wir haben das Recht zu kontrollieren.

Stimmt, nur dass sich die Herrschaften hier etwas herausnehmen, was nicht zu akzeptieren ist und was man nicht dulden muss.

Vielleicht hilft ja schon, die Satzung zu Rate zu ziehen, um das zu unterbinden, notfalls mit Unterstützung eines Anwaltes (der im Falle eines Falles auch behilflich ist frühzeitig und ohne finanzielle Einbußen aus dem Vertrag herauszukommen).

Aus meiner Sicht handelt es sich hier um Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung.

Ihr habt bestimmt einen Vertrag mit einer seitenlangen Satzung unterschrieben, da steht sowas drin.

Ich würde mir woanders einen Garten suchen. SOWAS braucht keiner.