AirPods Pro Fakes wurden als Originale ausgegeben, was tun?
Hallo ich habe heute AirPods Pro auf eBay gekauft mir wurde gesagt das sie original seien und sogar eine Seriennummer vorhanden ist.
Also habe ich sie für 160€ auch gekauft bin jetzt der Schock heute beim auspacken. Es hat sich herausgestellt das die AirPods Fake sind und wahrscheinlich eine eins zu eins nachmache sind. Ich habe der Person geschrieben das es sich um fakes handelt und ich mein Geld zurück haben möchte. Sie hat geschrieben das ihr die AirPods geschenkt wurden und ihr gesagt wurde das sie original sind. Nun habe ich aber damit ja nichts zu tun wenn ihr was falsches gesagt wird.
Ich blende Screenshots ein würde mich sehr um eine Antwort freuen.
Nochmal ein Screenshot von der Anzeige
11 Antworten
Spam die Alte nicht zu, keine Schwäche zeigen.
Droh ihr Anzeige zu erstatten, und zwar wegen Betrug. Meist reicht das aus, damit solche Leute wie die zurückrudern.
Und hast du auch einen Screenshot von der Angebotsbeschreibung? Würd mich interessieren ob sie tatsächlich Gewährleistung ausgeschlossen hat oder nur Garantie - was ein typischer Laienfehler wäre.
Sag ihr:
Vanessa, das ist hier deine letzte Möglichkeit, den Kauf rückabzuwickeln und mir mein Geld zu erstatten.
Ansonsten werde ich morgen Anzeige bei der Polizei erstatten.
Abgesehen davon hast du in deiner Angebotsbeschreibung nirgendwo die Gewährleistung ausgeschlossen. Ein Privatverkauf bedeutet nicht automatisch, dass du für Mängel am Produkt keine Haftung trägst. Dies muss gesondert vereinbart werden und ist NICHT selbstverständlich. Google es gerne nach, das BGB wird dich eines besseren belehren!
Wir können das also jetzt noch ruhig und friedlich klären, oder eben später vor Gericht. (Verfahren und Anwaltskosten sind dann übrigens von dir zusätzlich zu tragen - das kann also irre teuer werden).
Einfach nur Lebensretter wirklich Danke!
Gib ihr 1 Tag Zeit bzw. solange wie sie Normalerweise braucht, um zu antworten - damit sie es auch sicher gelesen hat.
Schreib aber auch nichts anderes. Falls es nicht klappt, erstatte tatsächlich Anzeige. Wenn’s aber klappt kannst dir ne Menge Stress ersparen.
Warum Geld zurück haben wollen, wenn man auch neue Airpods im Wege der Nacherfüllung verlangen kann 😏
Wie 😂
Naja weil das nicht geht🥴. Austausch ist ausgeschlossen, da es sich um eine Speziessache handelt; Verbesserung ist nicht möglich, da die gute Vanessa vermutlich nicht imstande ist fake air pods in echte umzuwandeln. Das sind die Sonderbedingungen für den Verlauf gebrauchter Sachen.
Es bleibt also nur Wandlung (Auflösung) des Vertrages. ;)
Ich fass es mal lang: Zwischen euch ist ein Kaufvertrag zu Stande gekommen. Sofern keine wirksame Beschränkung der Gewährleistungsrechte vereinbart wurde, gilt die gesetzliche Gewährleistung. In diesem Fall kannst du Nacherfüllung verlangen, also die Lieferung von echten Airpods. Auf die Beschränkung kann sich der Verkäufer nie berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Beschaffenheitsgarantie abgegeben hat (§ 444 BGB). Ob da irgendwas wirksam beschränkt wurde ist aber aktuell nicht aus deinem Post (noch nicht) ersichtlich.
Die Chancen, das Geld wiederzubekommen sind aber schon mal gut – du weißt ja zumindest wo die Person wohnt.
Auch beim Stückkauf ist eine Nacherfüllung nach Rechtsprechung und herrschender Meinung möglich, vgl. hier: https://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/viiizr209_05.htm
Natürlich kann aus dem Plagiat kein Original werden, aber Vanessa kann ja neue besorgen und die übereignen ;)
Aber nicht, wenn sie die Air Pods neu erwerben müsste. 🙃 Sie müsste etwas gleichartiges bereits besitzen.
Ich habe nur Angst das sie ihren Account dann löscht dann ist sie komplett weg.
Yo, nichts mit Anzeige drohen, du hast mit dem Account delete recht. Schau wie der Name auf dem Account angegeben ist, vllt Telefonnummer, Stadt, Land. Mach n Screenshot davon, morgen gehste zur Polizei und erstellst anzeige, is deutlich sicherer.
Ich denke die Polizei, kann sie wieder identifizieren. Mach noch ein Screenshot von ihrem Profil. Auf dem Paket muss doch auch Ihr Name und ihre Adresse stehen. :)
Ich hatte auch ehrlich gesagt die Idee ihr über einen anderen Account zu schreiben das ich Interesse an einer ihrer anderen Produkte habe, mich so mit ihr zu treffen und ihr dann da persönlich das letzte Mal zu sagen, dass wenn Sie mir das Geld nicht zurück gibt werde ich sie wegen Betrug Marken Fälschung anzeigen
Hab sie abgeholt nicht zugeschickt bekommen
tricky ngl, wäre cool, allerdings würde ich trotzdem auf die Polizei nzurückgreifen
Hm, ihr habt euch denn auch bestimmt nicht bei ihr zu Hause getroffen... Versuch es trotzdem bei der Polizei und erstatte Anzeige. So eine Unverschämtheit.
Kaufvertrag abgeschlossen die Ware entsprach nicht der geforderten Leistung. Er muss den nächsten Zug machen oder zeig ihn an. Eine Frechheit dass er dir nicht die Füße küsst und sich bedankt dass du ihn nicht direkt angezeigt hast
Vielen Dank für die Antwort!
wie mache ich das genau?
Weißt du denn wer die Person ist, die dir den Artikel verkauft hat? Falls ja: Die Anzeige kannst du persönlich bei der Polizei oder per Brief stellen. Notwendig ist es aber für einen Betrug den Vorsatz nachzuweisen. Das ist nicht der Fall, wenn der Verkäufer selbst geglaubt hat, ein Original zu verkaufen.
Unbesehen davon hast du natürlich jetzt immer noch zivilrechtliche Ansprüche. Für die dreiste Antwort würde ich ehrlich gesagt Nacherfüllung verlangen. In dem Fall muss er ggf. neue Airpods besorgen, auch wenn das Geld kostet. Wenn du ihm/ihr eine Chance geben, kannst du aber natürlich auch das Geld zurückverlangen und ihm den Artikel zurückgeben. Die Bezeichnung "Apple Air Pods" ist eine Beschaffenheitsangabe, vgl. hier https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=0&nr=62966&pos=0&anz=1&Blank=1.pdf. Wenns kein Original ist, stimmt auch die Beschaffenheit der Kaufware nicht.
Das ist wirklich sehr sehr hilfreich vielen Dank!!!
Rein rechtlich betrachtet ist es so, dass Du unproblematisch einen Anspruch auf Lieferung von original AirPods hast. Dieser Anspruch ergibt sich aus § 439 Abs. 1 BGB. Die Verkäuferin hat Dir eine mangelhafte Sache geliefert und damit kannst Du Nacherfüllung verlangen. Dass es sich um einen "Privatverkauf" handelt ist vollkommen egal. Wenn die Verkäuferin sich endgültig weigert, kannst Du auch vom Kaufvertrag zurücktreten.
Man könnte daneben über eine Anfechtung des Kaufvertrags nachdenken (§ 123 BGB). Da die Verkäuferin hier eine plausible Erklärung liefert, wieso sie (angeblich) nicht wusste, dass es sich um Fakes handelt, dürfte die Anfechtung aber wenig erfolgversprechend sein. Aus demselben Grund dürfte die Verkäuferin sich auch nicht strafbar gemacht haben.
Problematisch ist dagegen die Durchsetzung Deines Anspruchs. Recht haben und Recht bekommen sind nunmal zwei verschiedene Dinge. Waren Vor- und Nachname sowie die Adresse der Verkäuferin zufällig auf dem Päckchen angegeben? Falls nicht sind Deine Chancen wohl sehr schlecht. Da hier wohl keine Straftat vorliegt, wird die Staatsanwaltschaft Dir sicherlich nicht den Gefallen tun und eine ladungsfähige Anschrift für Dich ermitteln.
Folgende Schritte sind meiner Meinung nach sinnvoll:
- Zunächst einmal solltest Du alle "Beweise" sichern, also die komplette Anzeige am besten einmal als PDF drucken. Gleiches gilt für den gesamten Chatverlauf. Wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte bist Du in der Beweislast. Mit den Screenshots von oben kommst Du da im Zweifel nicht weit.
- Dann solltest Du in einem möglichst höflichen Ton die Verkäuferin dazu auffordern, den Vertrag zu erfüllen und original AirPods zu liefern. Hierzu solltest Du auch eine angemessene Frist setzen. Du solltest in der Nachricht Verständnis dafür zeigen, dass die Verkäuferin jetzt in einer blöden Situation ist aber zum Ausdruck bringen, dass ihr Irrtum natürlich nicht zu Deinen Lasten gehen kann. Es bringt m.E. nichts, wenn Du der Verkäuferin jetzt mit einem Anwalt, der Polizei oder sonstwas drohst. Im Zweifel blockiert sie Dich oder löscht ihren Account. Dann hast Du erst recht keine Chancen mehr.
- In derselben Nachricht kannst Du ja mal (hilfsweise) die Anfechtung erklären, auch wenn das - wie gesagt - wohl wenig erfolgsversprechend ist.
- Wenn Du den Namen und ihre Anschrift haben solltest, würde ich so verfahren wie von DerCaveman bereits vorgeschlagen, nämlich einen Mahnbescheid beantragen. Das ist für Dich vergleichsweise günstig und unkompliziert. Das geht aber erst dann, wenn Du der Verkäuferin eine Frist gesetzt hast und diese erfolglos abgelaufen ist.
- Wenn Du keine Anschrift hast, kannst Du den Weg über Polizei und Staatsanwaltschaft natürlich einmal versuchen. Wenn es einen Anfangsverdacht gibt, dann wird die Polizei auch versuchen Name und Anschrift der Verkäuferin zu ermitteln. Ich würde mir hier allerdings keine zu großen Hoffnungen machen.
Also du kannst zu einem Anwalt gehen und es auch mit ihm versuchen zu klären.
Von dort aus kommen die nächste Schritte und wie man Handeln kann bei so einer Situation.
Mfg.
Der Anwalt kostet doch bestimmt so viel, wie die Airpods an sich.
Ja und? Wenn er eben Abgezogen wurde, dann muss auch etwas passieren. Anzeige? Anklage? Usw...
Zur Polizei damit und eine Anzeige erstatten
Screenshot von der Anzeige habe ich reingestellt