Betriebsrat/Personalrat eines Kindergartens
Ich hab mein Praktikum im Kindergarten gemacht und dort gibt es ein Personalrat.
Könnt ihr mir vielleicht sagen, was die dort eigentlich besprechen und über was sie entscheiden ? Ich habe gedacht, dass sie vielleicht über die Urlaubszeit eines Arbeiters im Kindergarten bestimmen dürfen und sie festlegen . Sind meine Vorstellungen falsch ?
Zudem wollte ich auch gerne wissen, ob der Personalrat das selbe wie ein Betriebsrat ist . Oder ob sie ähnlich sind.
Danke im Vorraus.
3 Antworten
Also der Tipp, während des Praktikums 'mal zu einer Personalratssitzung zu gehen, um sich zu informieren, ist von jeglicher Sachkenntniss völlig ungetrübt. Personalratssitzungen sind - genauso wie Betriebsratssitzungen - nämlich nicht öffentlich.
Der Personalrat ist die Vertretung der Beschäftigten einer Dienststelle der öffentlichen Verwaltung, vergleichbar mit dem Betriebsrat, der Arbeitnehmervertretung in den Betrieben der Privatwirtschaft. Die Beteiligungsrechte sind im Personalvertretungsgesetz des Bundes für Bundesbedienstete und in den Personalvertretungsgesetzen der Länder für Beschäftigte der Bundesländer und Gemeinden (Kommunen) geregelt. Für einen Kindergarten gilt also in der Regel das Personalvertretungsgesetz des Bundeslandes, wo sich dieser befindet.
Alles weitere kannst du auch hier nachlesen:
Sowas fragt man direkt während des Praktikums oder geht sogar mal zu einer Sitzung...
Ferien legt die Kindergartenleitung fest. Ja ein Personalrat ist wohl ähnlich zu einem Betriebsrat- dahin wendet sich das Personal mit Problemen.
Ich bin während des Praktikums zur Leiterin des Kindergartens gegangen und hab sie 26 Fragen gestellt, also denk nicht dass ich nicht gedacht hab überhaupt sowas zu machen ;)
Nur die Fragen sind mir jetzt erst eingefallen ..
Betriebsrat (oder Personalrat) sind die Arbeitnehmer-Vertretungen. In der Wirtschaft sagt man eher Betriebsrat, anderswo kann es auch Personalrat heißen.
Manche Entscheidungen des Arbeitgebers sind "mitbestimmungspflichtig", das heißt dann, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat informieren und ihn beteiligen muss. Der Betriebsrat bekommt die Absicht mitgeteilt und berät das Thema. Zum Beispiel: Einstellungen, Vereinbarung über die Arbeitszeit. Urlaubsanspruch gehört nicht dazu, der ist festgelegt.
Die Mitarbeiter/innen können zum Betriebsrat gehen, wenn sie ein Problem haben und Unterstützung möchten, zum Beispiel wenn sie versetzt werden möchten oder einen Höhergruppierungsantrag stellen möchten.