Betrieb für Fahrprüfung freistellen?

11 Antworten

Wenn dein Betrieb nicht den Führerschein verlangt hat ist es auch keinen außerbetriebliche Weiterbildung/Prüfung. Hinzu kommt dass du das auch mit deiner Berufsschule abzuklären hast

Bezahlt der Betrieb dir den Führerschein oder hat er verlangt das du Ihn machst? Wenn beides nicht zutrifft ist es keine "Außer Betriebliche Weiterbildung/Prüfung" die vom Arbeitgeber verlangt wurde.

Zupiop 
Beitragsersteller
 09.11.2017, 10:50

Ne, leider keins von beidem...

Yvonne0809  09.11.2017, 10:59
@Zupiop

Dann kannst dich ja freuen das Sie dich wenigstens zur Prüfung lassen anstatt das Sie sagen "ne, für die paar Stunden können wir dich nicht freistellen"

Sie muss dich nicht für die Führerscheinprüfung freistellen. Das ist dein Privatvergnügen.

Freistellung gibt es nur, wenn es deiner Ausbildung bzw. deinem Beruf zugute kommt und dafür wichtig ist.

Füherschein ist reines Privatvergnügen da muss weder Frei noch Urlaub für gegeben werden . 

Das ist kein triftiger Grund und schon gar nicht außerbetriebliche Weiterbildung Prüfungen es hat nicht mit dem Betrieb zu tun.

Es kann dafür Frei oder Urlaub geben muss aber nicht wen man im Betrieb dringend gebraucht wird gibts keine Fahrprüfung  .

Und auch nach der Fahrprüfung muss man zurück in den Betrieb oder Schule den da ist nicht der Rest des Tages frei und die Zeiten in der Prüfung können auch als Fehlstunden gewertet werden . 

Das hat schon manchen den Job gekostet .

Eigentlich ist es doch völlig okay, wenn du nach der Prüfung zur Berufsschule fährst und am Unterricht teilnimmst!

Die Fahrprüfung ist das Wichtige und daran darfst du doch teilnehmen!

Feiern kannst du dann ja auch nachmittags oder abends! ;)

Ich drücke dir für deine Fahrprüfung die Daumen! :) LG