Betreten verboten, Eltern haften für ihre Kinder!
Hallo, ich habe ein Grundstück was von mir leider nicht beaufsichtigt werden kann. Auf dem Grundstück ist ein Swimmingpool mit einer Abdeckplane. Was ist, wenn da ein Kind herein fällt und ihm etwas passiert? Wer haftet in so einem Fall? Nützt mir dann dieses Baustellenschild etwas ?
10 Antworten
Deine Aufgabe ist es, dein Grundstück so zu sichern oder zu begrenzen, zu bezäunen, dass niemand auf dein Grundstück kann und Schaden anrichten kann. Mal im Ernst, was nützt dir das Schild, welches kleinere Kinder nicht lesen können und die ertrinken dann in deinem Pool? Sichere den Pool so, dass kein Kind darin ertrinken kann, das sollte ausreichend sein. Eltern haben ja die Aufsichtspflicht für ihre Kinder und müssen deshalb im Schadensfall immer einstehen.
Ich sags mal so: Was sucht ein fremdes Kind auf deinem eingezäunten Grundstück.
Mithaftung ist da jedenfalls nicht automatisch gegeben, da für Pools keine Gefährdungshaftung besteht.
Schließ eine Haus- und Gründstückshaftpflicht ab, und gut ists - dann kannst dich beruhigt zurücklehnen...
MfG!
Das würde ich auch so sehen.
Im Buch "Lexikon der Rechtsirrtümer" von Dr. jur. Ralf Höcker wird u.a. auch dieser Irrtum aufgeklärt. Das Schild besagt gar nichts!
Ja, damit bist du deiner gesetzlichen Pflicht nachgekommen. Das Grundstück muss aber abgezäunt sein.
Danke für deine rasche Antwort. Ja das Grundstück ist eingezäunt.
Wenn man auch nur die kleinste Unsicherheit hat, ob eine selbstgebaute Gefahrenquelle nicht ausreichend gesichert ist, sollte man auf jedenfall in puncto Sicherheit nachrüsten. Denn, jetzt mal ehrlich, auch wenn Du vor dem Gesetz keine Schuld hättest, könntest Du damit leben, wenn ein Kind in Deinem Pool zu Tode käme?Ich könnte es nicht! LG pacole1