Betreten einer Baustelle- Strafe?
Hallo, Und zwar hatte es stark geregnet und 2 Kumpels und ich haben Schut auf einer Baustelle gesucht. Da ist ein leeres Haus,wo man nicht über Zäune klettern muss usw. Man geht einfach was am Zaun entlang und dann ist da offen. So wir wurden dann von Polizisten entdeckt, schätzen Mal die wurden gerufen, weil uns jmd. gesehen hat.. So wir haben denen gesagt wir wollten uns nur unterstellen, bis der Regen aufhört.
Wir waren leise und haben nix beschädigt, was kann jetzt auf uns zukommen? Die haben unsere Personalien aufgenommen und uns weg geschickt. Vorher sind wir nie strafrechtlich aufgefallen..
12 Antworten
Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. Der Besitzer könnte daraus einen Hausfriedensbruch machen. Aber wenn du oben die Wahrheit gesagt hast, passiert gar nichts.
Die Personalien hat die Polizei aufgenommen, weil sie es tun muss. Es könnte sich ja herausstellen, dass ihr doch etwas angestellt habt.
In diesem Fall würden die Polizisten Ärger bekommen, wenn sie keine Informationen aufgenommen hätten.
Hört sich so an, als wäre es nur eine Routine-Überprüfung gewesen. Ihr habt ja nichts weiter angestellt. Rechtlich könnte es evtl. ein Hausfriedensbruch sein, weil ihr ohne Erlaubnis das fremde Grundstück betreten habt. Da müßte dann der Eigentümer Strafantrag stellen. Selbst wenn er das tun sollte, sind die Chancen gut, daß das Verfahren wegen fehlendem "öffentl.Interesse" als Bagetelle eingestellt wird.
Möglicherweise hört ihr von der Sache auch garnichts mehr. Kein Grund für große Sorgen also.
Bei einem Hausfriedensbruch fehlt es fast immer am öffentlichen Interesse. Deswegen wird es ja auch auf Antrag verfolgt. Wenn dieser erfolgt wird das verfolgt.
Das ist Hausfriedensbruch. Dazu braucht es aber einen Eigentümer, der euch anzeigt. Im Zweifel kommt da nichts nach.
Re!
Von Baustellen sollte man sich grundsätzlich fernhalten; das Verletzungsrisiko ist zu groß.
Da Sie sich nicht beruflich dort aufgehalten haben, ist das schlimmstenfalls ein Hausfriedensbruch. Sie dürfen solche Stätten zum Schutz nur dann aufsuchen, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht, es also golfballgroße Hagelkörner niederschlägt oder ähnliches. Ansonsten haben Sie da nichts zu suchen. Regen allein berechtigt nicht.
Wenn der Bauzaun nicht geschlossen war, ist das eine Verletzung der Bausicherheitsvorkehrungen, weshalb hier eine Anzeige wohl null zu null aufgehen würde. Man sollte - wenn möglich - die Sache auf sich beruhen lassen und sich beiderseitig darauf konzentrieren, dass sich diese Fälle nicht wiederholen können. Meiner Meinung nach, die vernünftigste Lösung, da auch Kinder hier verwickelt werden könnten und dann hat - um Ihnen etwas mit an die Hand zu geben - der Bauherr bzw. Bauunternehmer ein weitaus größeres Problem als Sie.
für das betreten der baustelle wird wohl nix passieren. die polizei hat wohl die personalien vorsorglich notiert falls anschliessend festgestellt wird das was beschädigt wurde (vandalismus) oder etwas gestohlen wurde.