Betreiben eines Getränkeautomaten anmelden?
Ich fange demnächst eine Stelle als Schulhausmeister an. Nun hat mich der alte Hausmeister gefragt ob ich den Getränkeautomaten dort übernehmen möchte, den er bis jetzt dort selbst betreiben hat. Also Automat gemietet und Getränke selbst eingekauft und befüllt. Muss ich dafür ein Gewerbe anmelden? Wenn es um Summen so um die 150-200€ geht? Schon mal vielen Dank für hilfreiche Tipps!
2 Antworten
Natürlich mußt du eine Gewerbe anmelden, die Erlaubnis der Schulbehörde für den Betrieb und sicherlich musst du das Teil auch versichern. (Z.B. wenn sich ein Schüler am Automaten verletzt.)
Also so einfach wird das nicht werden. Ich würde mir mal die Genehmigungen von dem Kollegen zeigen lassen. :)
ich sag mal so: Genau weiß ich das nicht, aber in Deutschland ist eigentlich alles ganz genau geregelt.
Natürlich musst das Gewerbe als Automatenaufsteller anmelden. Siehe insbesondere § Abs. 3 GewO. Freibeträge kennt das Gewerberecht nicht.
§ 14 Abs. 3 GewO