Besuch einen Freundes der obdachlos geworden ist!
Wie lange darf ich eine Freund in meiner Mietwohnung beherbergen der obdachlos geworden ist? Ich selbst bin Rentner und bekomme einen Teil an Grundsicherung und möchte keinen Ärger mit den Behörden, kann mir aber auch nicht vorstellen eine Freund in der Not auf die Strasse zu setzen. Wie lange darf ich also diesen Freund beherbergen ohne selbst Probleme zu bekommen, ist meine Frage?
7 Antworten
3monate dann Vermieter fragen für Verlängerung
Der Freund ist doch bestimmt auch deutscher Staatsbürger oder? D.h. ihm stünde auch eine Wohnung zu denke ich mal.... Also würde ich entweder nicht darum kümmern ich ihm eine Wohnung zu besorgen also mit ihm zusammen zu den Enten gehen und den ganzen formalen Kram erledigen beziehungsweise im dabei helfen.... Oder wenn das für euch beide gut passt versuchen zu beantragen dass er mit dir in der Wohnung wohnt.... Das Amt würde dann für ihn mit bezahlen...!? Das wäre doch eine gute Lösung im Zweifelsfalle denke ich. Oft sind die Leute die obdachlos sind auch einfach nur zu Antriebs los um sich selber darum zu kümmern weil sie psychische Probleme haben und keine leichte Vergangenheit .... Ich hoffe ich konnte helfen Liebe Grüße
Bis zu 6 Wochen solltest Du keine Probleme bekommen. Wenn Du ihn länger bei Dir wohnen lassen willst, musst Du das mit dem Vermieter & Ämtern klären, weil dann z.B. auch die Nebenkosten angepasst bzw. erhöht werden müssten.
Sobald Dein "Besuch" sich aber auch auf Deine Adresse behördlich anmeldet oder sein Namen an Klingelschild bzw. Briefkasten angebracht wird, ist der Besucher - Status zu hinterfragen.
Da gibt es keine exakte Regelung. Besuch darf man immer und beliebig lang empfangen - solange der Besuchscharakter bleibt.
Wenn der Vermieter mitkriegt dass einer odachlos ist dann ist das garantiert nicht mehr der Fall.
Wahrscheinlich ist es dann einfacher, beim Vermieter eine Untervermietung zu beantragen. Dann kann der zwar mehr den Umlageschlüssel für Nebenkosten ändern aber er darf es ohne gute Gründe auch nicht verweigern. Ob der Untermieter dann tatsächlich zahlt ist ja deine Sache.
was geht das das Amt an? cih denke das müsstest du einfach mit dem Vermieter klären