Bestellung per Vorkasse ist ein Kaufvertrag zustande gekommen - muss ich zahlen?
Eine im Netzt getätigte Bestellung per Vorkasse welche von mir nicht bezahlt wurde, wurde auch nicht geliefert. Jetzt klagt das Unternehmen? Bin ich nun genötigt den Betrag inklusive Anwaltskosten zu zahlen oder ist hier garkein Kaufvertrag zustande gekommen? Ich habe vorgegebene Fristen nicht eingehalten udn erst nach Wochen auf die Mahnung reagiert und erfragt ob das Stornierbar wäre.. dies wurde abgelehnt.
9 Antworten
Der Kaufvertrag wird durch Abgabe von zwei übereinstimmenden Willenserklärungen geschlossen. In deinem Fall ist das geschehen.
Bei einem Fernabsatzgeschäft steht dir ein Widerrufsrecht von 2 Wochen zu. Diese Frist beginnt aber frühestens mit der ordnungsgemäßen Belehrung über Widerrufs- und Rückgaberecht. Das heisst im Klartext: Hat dich der Verkäufer nicht umfassend über deine Rechte informiert, kannst du auch heute noch einfach vom Vertrag zurücktreten. Schau mal hier: http://www.internetrecht-rostock.de/Snewsh/fernabsg.htm
Kam der Verkäufer seinen Informationspflichten nach, wirst du die Rechnung bezahlen müssen. Ob die Anwaltsrechnung von dir zu übernehmen ist, ist fraglich. Generell kann die Anwaltsrechnung nur im Rahmen eines Verzugsschadens geltend gemacht werden. Dazu müsste Zahlungsverzug deinerseits vorliegen. Durch die angeführte Mahnung dürfte hier Verzug vorliegen.
Alles in Allem ist das eine recht komplizierte Sache. Wir wissen nun nicht, um welche Beträge es sich handelt und ob es sich überhaupt lohnen würde, zu streiten.
Interessierter hat alles gesagt. Was das für eine Ware ist, ist egal. Entscheidend ist, dass Vorkasse vereinbart wurde.
Bei individuellen Anforderungen gibts prinzpiell kein Widerrufsrecht. Geliefert werden muss es nach Bezahlung aber natürlich.
Du solltest das Geld schnellstmöglich überweisen sonst kommen noch die kosten eines Mahnbescheid oder sogar einer Zahlungsklage obendrauf.
Bei individuellen Anforderungen gibts prinzpiell kein Widerrufsrecht.
Wenn der Anbieter keine vernünftige Widerrufsbelehrung verschickt, bei dem er auf das nicht vorhandene Widerrufsrecht hinweist und wenn der Anbieter wegen der Vorauskasse noch nichts gefertigt hat, ihm also kein Schaden entstand....... Ich bin mir sicher, dass du den Satz beenden kannst.
Die Widerrufsbelehrung muss man inzwischen ja fast überall vor der bestellung als gelesen bestätigen und das nicht vorhandene Widerrufsrecht ergibt sich schon aus § 312g Widerrufsrecht Abs. 1., müsste also gar nicht seperat genannt werden (wird aber vermutlich trotzdem der Falls ein). Um Schadensersatz gehts dabei ja gar nicht sondern um Vertragserfüllung (auch wenn ich es prinzipiell seltsam finde so was nicht einfach zu stornieren.... rein rechtlich aber irrelevant).
Wenn Du etwas bestellst, solltest Du das dann auch zahlen. Wozu bestellst Du, wenn Du es dann nicht willst? Hättest dann sofort stornieren müssen.
Abwarten und einfach nichts machen, ist ja auch nicht grad die feine Art und kostet Dich natürlich dann auch mehr, zumindest die Mahngebühren kommen dazu.
Eine Bestellung per Vorkasse ist sehr wohl ein Vertrag. Zum Widerruf gibt es Fristen, die Du hättest einhalten müssen. Ja, nun wird Dir nichts anderes übrig bleiben, als zu zahlen. Wenn das zum Gerichtsvollzieher geht oder gar vor Gericht, wird es viel teurer für Dich. Und das nächste Mal überlege genau, was Du bestellst.
Es gibt doch bereits eine Klage. Das ist schon vor Gericht....
Ein Vertrag ist zustande gekommen. Je nach Art des Kaufgegenstands kannst du aber sehr wohl noch widerrufen. Anwaltskosten sind als Verzugsschaden zu ersetzen, sofern du wirksam in Verzug gesetzt wurdest und sie zum Eintreiben der Forderung nötig waren.
Ich hätte hier als Erstes mal die Informationen des Verkäufers über das dem Käufer zustehende Widerrufs- und Rücktrittsrecht unter die Lupe genommen, denn ohne ordnungsgemäße Belehrung beginnt die 2-Wochen-Frist nicht zu laufen.
Was meinst du mit "Je nach Art des Kaufgegenstands"?
Was meinst du mit "Je nach Art des Kaufgegenstands"?
Ob es sich um bewegliche Waren handelt, welche erst nach Vorkasse geliefert werden; und nicht z.B. um eine der Ausnahmen nach §312g BGB.
Dann würde ja die 14-Tage-Frist erst nach Lieferung laufen
Bei Vorauskasse ist das ja relativ egal. Zumindest davon ausgehend, dass noch nichts hergestellt wurde individuell auf Kundenwunsch.
Wenn du etwas bestellst entsteht ein Kaufvertrag. Auf die Durchführung dessen kann der Verkäufer bestehen, was er ja jetzt bei dir macht.
es handelt sich um eine individuelle anfertigung (poster) - Foto hochgeladen - Ware wurde abe rnicht geliefert