Verkäufer storniert Bestellung nach Auftragsbestätigung und Zahlungseingang?
Nach meiner Online-Bestellung habe ich eine Auftragsbestätigung erhalten, woraufhin ich das Geld überwiesen habe.
Heute kam folgende Email:
Lieber Fabio,
Wir senden Ihnen diese E-Mail aufgrund Ihrer jüngsten Bestellung ***.
Die angegebene Lieferzeit für das von Ihnen bestellte Produkt *** kann leider nicht eingehalten werden, obwohl der Artikel auf der Website auf Lager ist. Dies liegt daran, dass wir den Artikel zum Zeitpunkt der Bestellung nicht auf Lager hatten und der Artikel nicht wieder lieferbar ist. Deshalb mussten wir die Bestellung stornieren.
Innerhalb von 2 Arbeitstagen können Sie mit der Rückerstattung des Kaufbetrags auf das Konto rechnen, das Sie für die Zahlung verwendet haben. Wenn Sie die Bestellung mit "nach Zahlung" aufgegeben haben, müssen Sie nichts tun, wir kümmern uns für Sie darum!
Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten.
ist das rechtsmäßig? Es ist doch schon ein Kaufvertrag zustande gekommen, oder?
3 Antworten
1) Mit der Auftragsbestätigung wurde dein Kaufantrag angenommen und somit habt ihr einen Kaufvertrag. (Nicht mit einer Bestellbestätigung verwechseln)
Das ist ein gesetzliches Kriterium welches er z.B. selbst über seine AGB nicht nach hinten verschieben kann (idR steht in den AGB ab wann ein Vertrag zustande kommt).
Die Annahme vom Kaufpreis ist auch so ein gesetzliches Kriterium für die Annahme des Kaufantrages.
(Kaufverträge können auch schon eher entstehen, wenn der Verkäufer in seinen AGB einen früheren Zeitpunkt angibt.)
2) Allerdings kann man Verträge anfechten, ein Grund wäre wegen Unmöglichkeit. Ist der Artikel in sich einzigartig und nicht mehr da, dann kann der Vertrag unmöglich erfüllt werden.
Ist der Artikel ne normale Massenware, dann muss der Vk ihn woanders besorgen und liefern (Mehrkosten gehen zu seinen Lasten). Ist er aber nirgendwo mehr zu bekommen dann tritt wieder die Unmöglichkeit ein.
Der Verkäufer wird schadensersatzpflichtig, sofern dir (nachweisbarer) Schaden entstand, kannst dann Schadensersatz statt Lieferung verlangen. Ab da sollte man aber schon einen Anwalt beauftragen. Gibt Grenzen.
Mal gecheckt ob der Artikel tatsächlich nicht mehr lieferbar ist? Gibt es den Artikel anderswo? Denn weise den Vk doch mal direkt darauf hin mit dem Hinweis: Verträge sind einzuhalten.
Nein, es ist eben kein Kaufvertrag zustande gekommen. du hast doch selber die Auftragsbestätigung selber fett gedruckt. eien Auftragsbestätigung ist aber kein Kaufvertrag.
Eine Bestellbestätigung ist keine Annahme des Kaufantrages. Eine Auftragsbestätigung aber schon. Das lernt man in jedem Beruf mit Kaufmann/-frau drin doch bis zum Erbrechen rauf und runter.
Eine Aurtragsbestätigung. Bedeutet sie haben deine Kaufanfrage angenommen. ein Vertrag ist aber - auch wenn du schon bezahlt hast - noch nicht zustande gekommen
OK. Du wirst nicht unrecht haben. Aber warum nehmen sie dann Geld an?
Weil halt Vorkasse üblich ist und sie es auch nicht so schnell überblicken können. Du bist ja nicht der einzige der Bestellt. Wenn du zum Beispiel in einen Laden vor ort gehst und nach Artikel A fragst, dann schauen die ob noch einer im Lager ist (falls nur noch Ausstellungsstück vorhanden) das ist kein Problem.
Dann wäre es aber unschlau mir vorher Geld abzunehmen. So ganz glücklich bin ich nicht. Aber wir wissen zu wenig vom TE ob da ein Kaufvertrag entstanden ist. Ich bin der Meinung ja.
Die haben dir kein Geld abgenommen, du hast es überwiesen/per Kreditkarte bezahlt. Du hättst auch warten können bis der auftrag bestätgt ist. DANN wäre es auch ein Kaufvertrag gewesen.
Grumph: "Nach meiner Online-Bestellung habe ich eine Auftragsbestätigung erhalten, woraufhin ich das Geld überwiesen habe."
Deshalb glaube ich ja auch an einen Kaufvertrag.
nö nur weil du gleich überweist hast du noch lange keinen Vertrag.
kannst du so vergleichen: Du siehst mein Auto, es gefällt dir suptergut du willst es unbeding haben. Du drückst mir 60.000 euro in die hand. Da ich aber nicht verkaufen will kommt auch kein Vertrag zu stande.
Will mich nicht streiten. Aber woher hätte ich dann bitte Deine Zahlungsdaten?
Anders: Du hast mein Auto bestellt für für 60.000 Taler. Kontodaten: 123456789
Danke für Dein Geld, aber will doch nicht.
du gibst mir das Geld in BAR! (in dem Fall)
Du hast ja noch nicht überweisen müssen.
Wenn ich dir das Geld auf 123456789 überweise und du willst dein Auto dann doch nciht verkaufen dann habe ich auch kein Recht darauf und du musst mir das Geld zurückzahlen.
Ich kann dich schon verstehen dass du sauer bist. HIlft aber leider nichts.
Ich habe doch damit null zu tun. Überlege lediglich, ob da bereits ein Kaufvertrag entstanden sein könnte. (Bin nicht der TE).
Nein ist kein Vertrag entstanden. Eben weil eine Auftragsbestägigung kein kaufvertrag ist.
Seufz. Doch. Wenn mit der Auftragsbestätigung eine Zahlungsanweisung folgt. Verstehst Du das Problem wirklich nicht?
Du musst aber nichT sofort zahlen. Freilich bekommst du die zahlaungsanweisung oft gleich. Heißt aber eben nicht dass du auch gleich zahlen musst
Ich gebe auf. Dir noch einen schönen Abend.
Der Verkäufer hat Deinen Auftrag bestätigt und ist damit die Lieferverpflichtung verbindlich eingegangen. Darauf kannst Du ihn festnageln.
Kann man machen dürfte aber aus einer Mücke einen Elefanten machen.
Sehe ich genauso. Aber der FS wollte wissen, wie es juristisch für ihn aussieht.
nageln oder nicht wenn es den Artikel nicht mehr gibt und ein Schaden ist ja nicht entstanden!
Sondern?