Bestehe ich meine ZÜP nach §7 LuftSiG?

1 Antwort

Dein Arbeitgeber wird darüber nicht informiert, da es Ihn nichts angeht. Es sind deine persönlichen Daten, du musst bei erfolgreicher Prüfung, das Schreiben der Behörde vorlegen und gut ist. Wie die Beamten da nun entscheiden kann keiner wissen, aber ich sag mal so, bei mir war es ein größeres Delikt, lag aber jahre zurück und wurde von der Datenbank der Polizei gelöscht(nach Antrag auf Löschung). Ich habe die bekommen.

Lina050 
Beitragsersteller
 09.01.2017, 13:40

Danke für die Antwort..Ich mache mich soo bekloppt :(