Bestehe ich meine ZÜP nach §7 LuftSiG?
Hallo, ich brauche Euren Rat. Ich habe mich am Flughafen im DutyFree Shop als Verkäuferin beworben. Nun hatte ich Vorstellungsgespräch usw gehabt, danach sollte ich einige Unterlagen ausfüllen bez. des Flughafenausweises. So, darunter sollte ich dafür unterschreiben, dass eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 LuftSiG durchgeführt wird. Nun folgendes Problem. Ich hatte vor knapp einem Jahr Fehler meines Lebens begangen - Ladendiebstahl! Ich möchte bitte diesbezüglich nichts hören, denn mir ist mehr als bewusst was ich da angerichtet habe und bereue es zu tiefst! So, die ganze Sache kam zur Anzeige, ich hatte bereits eine Polizeiliche Vorladung und bisher ist noch nichts zurückgekommen. Meine Sorge ist nun, dass ich diese Prüfung dewegen nicht bestehe...Was sagt ihr? und dann noch die Frage: Wird diese Prüfung nur für den Flughafen gemacht oder wird dies auch dem Arbeitgeber mitgeteilt? und was ist, wenn ich die bestehe und kurz darauf die Sache ins rollen kommt,ein beschluss fällt - kann ich im nachhinein deswegen den Job verlieren? Klärt mich bitte bitte auf, ich würde nämlich so super gerne diesen Job bekommen,mache mir aber halt soooo viele Gedanken und Sorgen, dass es halt wegen der einen blöden Sache nicht klappt.
Danke Euch im voraus.
1 Antwort
Dein Arbeitgeber wird darüber nicht informiert, da es Ihn nichts angeht. Es sind deine persönlichen Daten, du musst bei erfolgreicher Prüfung, das Schreiben der Behörde vorlegen und gut ist. Wie die Beamten da nun entscheiden kann keiner wissen, aber ich sag mal so, bei mir war es ein größeres Delikt, lag aber jahre zurück und wurde von der Datenbank der Polizei gelöscht(nach Antrag auf Löschung). Ich habe die bekommen.
Danke für die Antwort..Ich mache mich soo bekloppt :(