Bestandsschutz?
Ich bitte Sie um Hilfe bei der Suche nach dem richtigen Vorgehen bei einer Auseinandersetzung mit meinem Vermieter.
Ganz kurz der Sachverhalt in Stichpunkten:
DDR-Plattenbau, klassische Nullung auf Alu-Leitung. Für Neubezug durch meinen Sohn wird die Wohnung komplett renoviert. Fußboden raus, alle Tapeten ab, Wohnung nackt. Alle Steckdosen, Schalter und Taster sind raus. An der Anzahl der Steckdosen wird nicht verändert, nur statt einfacher GT-Steckdosen mit Schachtausgang werden doppelte Steckdosen montiert.
Ist das rechtens? Muss nicht die ganze Anlage generalsaniert und modernisiert werden? Der Vermieter will nicht, beruft sich auf Bestandsschutz.
Frage: An wen soll ich mich wenden? Wer kann mich verbindlich beraten und notfalls auch den Vermieter zwingen, ihre Vorgaben und Normen einzuhalten?
Mit besten Grüßen
5 Antworten
Wenn der Wohnwert stark erhöht wird, mußt Du mit einer Mieterhöhung rechnen, daher sei vorsichtig. Werde Mitglied in einem Mieterverein, da bekommst Du kompetente Hilfe und Unterstützung.
das ist eine sehr interessante frage. hier stellt sich auch und vor allem die frage, was mit dem FI Schalter ist, und vor allem ob die Anlage wirklich noch als betriebssicher zu betrachten ist....
ich für meinen teil jedenfalls bin ja mal gespannt, wie sich das mit den Kontakten verhalten wird. die allermeisten modernen schalter und steckdosen sind eigendlich auf kupferkontakte ausgelegt...
mein tipp, mal beim Mieterschutzbund beraten lassen und WENN ihr wirklich da einzieht, für alle geräte, die schutzisoliert sind, FI zwischenstecker verwenden.
lg, Anna
GT-Steckdosen? Sagt mir nichts.
Aber es ist eine knifflige Frage, da der Begriff "Bestandsschutz" auch schonmal sehr dehnbar ausgelegt wird.
Fakt ist: Unter Bestandsschutz fällt der Austausch "neu gegen alt", z.B. bei Reparaturen.
Für mein Verständnis handelt es sich aber hier um eine Erweiterung der Anlage, da die Einzelsteckdosen gegen Doppelsteckdosen ersetzt werden. Und bei Neuanlagen und Erweiterungen sind bei für Laien zugänglichen Steckdosen bis 25 A Personenschutz-RCD vorzuschalten, was mit 2-adriger Leitung und Nullung natürlich nicht funktioniert.
Somit kann man nach der Erweiterung ohne Erneuerung der Leitungen die Anlage auch nicht nach DIN VDE 0100-600 prüfen und abnehmen, womit sie als nicht zulässig gilt.
Ich würde mich mal beim Mieterverein beraten lassen.
Bestandsschutz besteht nur, wenn die Anlage noch betriebssicher ist. Ist überhaupt ein FI-Schutzschalter vorgesehen? Nullung an und für sich ist ja verboten und müsste eigentlich bei einer Renovierung durch ein TN-C-S ersetz werden.
Leider rechtens.....
Der Mist ist ja: Die DDR-Elektrik ist teilweise direkt in Beton gegossen und nahezu unersetzbar. Zudem sind es "russische" Standards, so dass es mit Ersatzteilen mehr schlecht als recht aussieht. Neue Schlitze machen scheidet auch meist aus, weil die tragenden Wände dafür keine Reserven haben. Also will man sich drücken.
Die Elektroinstallation wurde auch "nur" instand gesetzt und dabei nicht verändert. Erst eine Veränderung macht den Bestandschutz zunichte.
Bestandschutz ist eine bequeme Ausrede für Vermieter ohne Gefahrenbewusstsein. Ich denke, dir sind die Gefahren dieser Installation bewusst. Der Besitzer (Vermieter) ist für den Zustand verantwortlich und bei dem ist das nicht der Fall. Mache ihm klar, was hier passieren kann.
Gerade Aluleiter und modernes Elektroinstallationsmaterial verträgt sich nicht sehr gut miteinander. Zudem findet man in DDR-Bauten oft unsachgemäß installierte Stegleitung.
Ich würde da nicht wohnen wollen.