Beschwerde Landgericht ohne Anwalt?

4 Antworten

Ab Landgericht aufwärts herrscht Anwaltszwang.

Aber eine (sofortige) Beschwerde wird beim Gericht eingereicht, wo die Entscheidung ergangen ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Die Beschwerde gegen den amtsgerichtlichen Beschluss reicht man beim Amtsgericht ein, welches den Beschluss erlassen hat.

Das Landgericht entscheidet dann über diese Beschwerde.

Ein Anwalt wird daher nicht benötigt.

 Wichtigste Bestimmung hierzu ist der § 78 der Zivilprozeßordnung (ZPO). Er sieht vor, dass sich die Parteien bei den Landgerichten und allen höheren Instanzen (Oberlandesgerichten, Bundesgerichtshof) durch einen bei dem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen müssen. Darüber hinaus sind auch vor den Amtsgerichten einige Familiensachen (z.B. Ehescheidungen) vertretungspflichtig. Wer ohne rechtsanwaltliche Vertretung in diesen Verfahren tätig wird riskiert, dass seine Anträge wegen Unzulässigkeit abgewiesen werden und er Rechtsverluste erleidet.

Quelle: https://www.justiz.nrw/BS/recht_a_z/A/Anwaltszwang/index.php#:~:text=Er%20sieht%20vor%2C%20dass%20sich,Familiensachen%20(%20z.B.%20Ehescheidungen)%20vertretungspflichtig.

Auftreten vor dem Landgericht - erfordert die Hinzuziehung eines Anwaltes.