Bereits in Dänemark geheiratet?

4 Antworten

Hej Canan1,

Eine im Ausland erfolgte Eheschließung wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt, wenn im Zeitpunkt der Eheschließung die materiell-rechtlichen Eheschließungsvoraussetzungen (z.B. Ledigkeit, Mindestalter) für beide Partner nach ihrem jeweiligen Heimatrecht vorlagen und wenn das Recht am Ort der Eheschließung oder das Heimatrecht beider Ehegatten hinsichtlich der Form der Eheschließung gewahrt wurde.

Quelle:

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/FAQ/Eheschliessung/04-Heirat%20Ausl%20-%20Gueltigkeit%20in%20D.html?nn=332718

Bevor Ihr in Dänemark getraut wurdet, musste Dein jetziger Ehemann doch neben seiner in Deutschland ausgestellten Aufenthaltsgenehmigung, die bereits von deutschen Behörden geprüfte Daten enthält, eine Familienstandsbescheinigung vorlegen, die nicht älter als vier Monate war. Diese wurde von der zuständigen dänischen Kommune selbstverständlich auf ihre Richtigkeit und die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben geprüft, bevor Ihr getraut wurdet. Insofern ist eine erneute Prüfung der Unterlagen Deines Ehemannes überflüssig.

http://toender.dk/burger/heiraten/heiraten?language=de

Doch dann lies einmal den zweiten Absatz unter dem ersten Link. Darin geht es u. a. um die Namenserklärung und damit eröffnet sich die Möglichkeit der behördlichen Willkür:

Diese Vorfrage muss von der jeweils für eine vorzunehmende Amtshandlung zuständigen Behörde in eigener Verantwortung entschieden werden.

Eine Lösung dafür bietet ggf. der dritte Absatz unter diesem Link, jedoch bisweilen leider dann nicht, wenn die Person, die Euch jetzt Probleme bereit, gleichzeitig der/die zuständige Standesbeamte/in ist.

Ich habe selbst in Dänemark geheiratet und hatte mit der Anerkennung der Eheschließung in Deutschland beim zuständigen Standesamt keine Probleme. Allerdings ist meine Frau Dänin.

Ich habe aber gerade kürzlich hier in Deutschland einen Fall erlebt, bei der eine Standesbeamtin unter Berufung auf ihre eigene Verantwortung bei der Entscheidungsfindung eine in Dänemark geschlossene Ehe aus ähnlichen Gründen wie bei Euch kurzfristig nicht anerkannte und die für den darauf folgenden Tag geplante kirchliche Trauung zu platzen drohte.

Es gelang mir aber o. a. Dame anhand der meiner hier bereits angeführten Argumente unter Hinzuziehung des Amtsleiters auf die richtigen Sprünge zu helfen, zumal nachdem der ehrenwerte Priester in einem Gespräch mit mir seine Absicht bekundete die kirchliche Trauung dennoch durchzuführen und ich mit der geplanten Anwesenheit und Berichterstattung der Lokalpresse aufwarten durfte :)

Bitte also doch einmal die für Eure Sache zuständige Person um ein (ggf. weiteres) Gespräch und trage die von mir dargestellten Argumente vor. Ansonsten überlege Dir die Amtsleitung hinzuzuziehen.

Viel Erfolg und liebe Grüße

Achim

Wenn die Standesbeamten unbedingt der Meinung ist, die Personalien deines Mannes in seiner Heimat überprüfen zu müssen, kann sie das tun, vor oder nach einer Hochzeit. Das hat jetzt aber absolut nichts mit eurem Namen zu tun, denn ihr habt in Dänemark ordnungsgemäß geheiratet und diese Heirat gilt auch in Deutschland. Also seid ihr berechtigt, die Namensführung nach deutschem Recht zu wählen, sei es ein Ehename, ein Doppelname oder eine getrennte Namensführung.

Sollte die Überprüfung in Pakistan eine Änderung im Namen ergeben, hat dies dann selbstverständlich Auswirkung auf eure Namensführung. Solange dies aber nicht der Fall ist, muss die dänische Heiratsurkunde mit den darin enthaltenen Angaben über Namen und die sonstigen Daten von deutschen Behörden, also auch vom Standesamt, als richtig akzeptiert werden. 

BeiLsenderndie nichturkundensicher sind, d.h. wo immer wieder F ehler bei Beurkundung auftreten, liegt es imyErmessendes Standesbeamten,eine yyUrkundenueberpruefung durchführen zu lassen. Das wäre auch bei mir so, weil ich auf den Philippinen geheiratet habe.Beieiner Anerkennung hier in Deutschland wäre eine Über erfolgt.Unddies obwohl vorher einyEhefsehigkeitszrugnis ausgestellt wurde.Ich habe festgestellt persönlich das es viele fehlerhafte Urkunden dort gibt. Das wird wahrscheinlich auch in Pakistan so sein.Eine nachtraegliche Vernichtung ist immer mit sehr viel Zeit und Kosten verbunden dsollte manspaeter einmal feststellen das die Urkunden nicht richtig sind.