Kriege ich Schadensersatz wenn mein Koffer verloren gegangen ist, obwohl ich keine Kaufbelege mehr habe?
Hallo, ich bin in den Urlaub geflogen und die Fluggesellschaft hat es irgendwie geschafft, meinen Koffer zu verlieren. Darin waren wertvolle Gegenstände drin, unter anderem auch meine Klamotten. Als ich dort angekommen bin, hatte ich keine Wechselsachen und musste dort wieder neue kaufen (kosten ja auch noch was). Ich habe nun eine E-mail bekommen in der steht, dass ich angeben soll, was da drin war, wie viel die Sachen ungefähr kosten und noch dazu die Kaufbelege. Kaufbelege habe ich ja nicht, da ich die bei Klamotten immer wegschmeiße, nach dem ich die Sachen getragen habe und auch nicht davon ausgehe, dass sie Monate später verloren gehen.
Wenn ich jetzt keinen Kassenbon oder so zeigen kann, dürfen die dann einfach verweigern den Schaden zu bezahlen?
4 Antworten
Kommt auf die Fluggesellschaft an. Bei AirBerlin kannst du es vergessen.
> die Fluggesellschaft hat es irgendwie geschafft, meinen Koffer zu verlieren.
Das ist nicht die Fluggesellschaft, sondern einer der beteiligten Flughäfen. Diese sind für den Gepäcktransport verantwortlich.
Wer Schadensersatz verlangt, muss den Schaden nachweisen. Dazu wird eine genaue Auflistung des Inhalts benötigt. Kassenbelege sind hilfreich, aber nicht unbedingt erforderlich, wenn der Inhalt und ungefähre Wert auch anderweitig plausibel gemacht werden kann (zum Beispiel durch Zeugen). Eventuell wird eine eidesstattliche Versicherung verlangt werden.
Achtung: Bewusste Falschangaben sind strafbar (Betrug, ggf. Falsche Versicherung an Eides statt) und wenn der Koffer wieder auftauchen sollte, leicht nachweisbar.
Kassenzettel sollte man generell mindestens bis zum Ablauf der Gewährleistung aufbewahren.
Als Höchstgrenze an Schadensersatz sind 1270 € festgelegt. Auf mehr muss & wird sich daher keine Airline einlassen, auch wenn es entsprechende Nachweise gibt.
Meinem Cousin ist mal ein Koffer auf dem Rückflug vom Urlaub abhanden gekommen. Bei ihm waren nur Klamotten drin & er hatte auch keine Belege mehr. Er musst dann, in Rücksprache mit der Airline, eine Gepäckliste schreiben mit Inhalt / ungfährer Kaufpreis / Alter der Gegenstände. Daraufhin hat man ihm einen angemessenen Pauschalbetrag als Schadensersatz angeboten.
Ob das bei allen Airlines so einfach abläuft, wage ich jedoch zu bezweifeln...
Nein, die haben Standardsaetze und werden nicht um 100 Euro feilschen. Ist ja wohl klar dass man die Kassenbons von Klamotten nicht aufhebt. Bei den kassenbelegen geht es bestimmt um elektronische Geraete.
Und schau mal in deine Versicherung, da sind meist Saetze fuer den Verlust von Wertgegenstaenden drin. Ich lebe im Ausland und bei uns ist das im "Paket" der Auslandskrankenversicherung mit drin.