Beleihung Elternhaus?
Hallo Leute,
hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt?
Ich und meine Gattin wollen uns ein Haus kaufen. Dafür brauchen wir ca. (inkl. NK und Möbel, etc..) 345.000 €. EK haben wir 20.000€. Da die Finanzierung in dieser Weise unmöglich scheint, hat uns ein ehemaliger Bankbetreuer vorgeschlagen, dass wir ca. 30-40 Tsd. ins Grundbuch der Eltern einschreiben lassen.
Elternhaus hat ca. einen Wert von 300.Tsd€ und einen offenen Kredit von 180.Tsd€.. Damals hat die Bank sich mit 325.Tsd ins Grundbuch eingetragen.
Meine Frage jetzt: Wäre der Eintrag überhaupt möglich, weil der Bank 1 ja mit 325Tsd im Grundbuch steht aber nur noch ein Kredit von 180Tsd offen ist?
Danke für die Antworten!!
5 Antworten
Natürlich können Deine Eltern eine Grundschuld auf ihr Haus eintragen lassen (nachrangig nach den 180 T€). Aber natürlich haben sie Probleme wenn Du Deinen Kredit nicht mehr zahlen kannst. Es kann sogar sein, dass sie dann ihr eigenes Haus verlieren. Also solltet ihr genau darüber nachdenken und reden.
Sie haften dann nicht persönlich aber die Bank kann ihr Haus in die Versteigerung geben.
Eher nein.
Es ist generell unklug, mit Eurem Verhältnis Fremd- zu Eigenkapital so zu finanzieren. Ich würde Euch prophezeihen, dass das schief geht.
Hallo Ekaya999,
ganz grundsätzlich klingt das nach einem üblichen Vorgehen.
Banken bewerten eine Finanzierung als sehr risikoreich, wenn der gesamte Kaufpreis über das Immobiliendarlehen und sogar darüber hinaus finanziert werden soll. Das führt dazu, dass einige Kreditinstitute weitere Sicherheiten einfordern, wie z.B. in Form von weiterem Immobilienvermögen. Wenn es für Deine Eltern in Ordnung ist und sie Euch bei Eurem Eigenheim unterstützen wollen, spricht erst einmal nichts dagegen.
Kreditinstitute wissen im Übrigen, dass zwar ursprünglich 325 TEUR aufgenommen wurde, aber nur noch 180 TEUR offen sind (Unterscheidung nach, was "valutiert" noch und was nicht).
Dadurch, dass Deine Eltern schon einen großen Betrag abgezahlt haben, habt ihr sogar den Vorteil, dass die Zusatzsicherheit auf dem Elternhaus nicht noch mal neu eingetragen werden muss, sondern sozusagen „wieder aufgefüllt“ oder abgetreten werden kann. Die Kosten für eine Abtretung sind deutlich günstiger als bei einer Neueintragung und die Optionen hängen davon ab, ob die Bank mit der ihr aktuell sprecht, auch schon das Elternhaus finanziert hat oder nicht.
Ganz generell ist es aber natürlich auch hilfreich sich mal andere Banken anzuschauen, damit ihr auch vergleichen könnt.
Falls ihr mehr Infos zum Thema Eigenkapital braucht, hier ein interessanter Link: www.interhyp.de/bauen-kaufen/tipps-zur-finanzierung/goldene-regeln-fuer-das-richtige-immobiliendarlehen.html#regel_7__beim_immobiliendarlehen_eigenkapital_richtig_einsetzen
Viele Grüße,
Meryem von Interhyp
Wenn es schief läuft, sitzen deine Eltern nach einer Zwangsversteigerung auf der Straße. Ich habe so ein Objekt schon einmal erworben. Das lief dann gleichwohl ordentlich ab, war mir aber unangenehm.
Wenn du das vermeiden möchtest, lass die Eltern aus dem Spiel. Denn Ansatz des Bänkers halte ich schon für unverschämt.
Du kannst das elterliche Haus nur beleihen, wenn die Bank, welche die Hypothek drauf hält, damit einverstanden ist, egal wieviel noch offen ist. Sprich mit der Bank!
Mein Rat: Lass es bleiben! Entweder könnt ihr es euch leisten oder nicht. Im vorliegenden Fall könnt ihr es euch m.M.n. eben nicht leisten.
Muss nicht; richtig. Bist du angehender Jurist? Wenn sie dadurch für ihren Hypothekarkredit ein erhöhtes Risiko wahrnimmt, weil eine Kreditierung von dritter Seite ein prioritärer Mittelabfluss des Schuldners darstellt, wird sie die Hypothek neu beurteilen, ggf. Konditionen ändern oder gar kündigen. Das kann sich als äusserst unangenehm herausstellen.
für den 2. Rang muß die erste Bank nicht zustimmen