Bekommt man das Geld ausbezahlt bei IKEA wenn man was umtauschen oder zurückgeben will?
oder bekommt man ein Geschenkgutkarte
3 Antworten
Gesetzlich liegt es daran ob es sich um Umtausch, Rücktritt, Widerruf oder Anfechtung handelt.
Umtausch zb. wegen nichtgefallen, liegt im ermessen des Verkäufers. verkaufte Ware ist verkauft und eine Rücknahme kann nur auf Kulanz erfolgen, deshalb hierbei meistens ein Warengutschein
Rücktritt ist nur bei online Käufen möglich, der Verkäufer muss den Betrag erstatten.
Widerrufen und anfechten geht nur wenn Sach oder Rechtsmängel vorliegen. Bei Sachmängel hat der Verkäufer zweimal Gelegenheit zur Nachbesserung erst dann kann man widerrufen (Form und Fristen sind einzuhalten) bei Rechtsmangel zb. Weil ein Artikel gegen geltendes Recht verstößt zb. Täuschung über die Beschaffenheit oder fehlende Sicherheit für Kindermöbel oder verbotene farbzusatze. Bei wiederruf und bei Anfechtung muss der Verkäufer den Kaufpreis erstatten.
Du hast Anspruch darauf das Geld so ausbezahlt zu bekommen, wie du die Ware bezahlt hast.
Hast du bar bezahlt, dann müssen sie es bar auszahlen. Einen Gutschein kannst du also ablehnen, wenn du in nächster Zeit nicht eh etwas dort kaufen wolltest.
Unterschiedlich