Umtausch unter 18 Jahren erlaubt?

2 Antworten

unter 18 gilt meines wissens eine schwebende unwirksamkeit, wenn die eltern den kauf nicht zustimmen ist er nichtig, wenn sie zustimmen ist er voll wirksam und müsste rechtsgültig sein somit umtauschbar

50 Euro, das ist ein Grenzfall im Sachen Taschengeldparagraph. Der Teenie lässt seine Eltern den Umtauschbeleg unterschreiben (weil er selbst nicht voll geschäftsfähig ist) und der Umtausch wird abgewickelt.