Bekommt Fahrzeughalter bescheid,wenn Fahrzeugführer unter Drogen Auto fährt?
kann mir jemand mehr dazu sagen?
6 Antworten
Der Fahrzeughalter trägt für eventuelle Unfälle mit seinem Auto sogar die Verantwortung. Er muss sich versichern das der Mensch denn er mit seinem Auto fahren lässt fahrtüchtig ist. Unter Droge ist der Mensch fahruntüchtig wenn er angehalten wird bekommt also nicht nur Bescheid sondern vielleicht auch noch Ärger mit der Polizei.
Ist schon klar das er keine Drogentests machen muss. Aber der Polizei muss man erstmal erklären das einem nichts an dem Menschen aufgefallen ist und Post bekommt man aufjedenfall.
Natürlich! Derjenige, dem das Auto gehört, bekommt auf jeden Fall Post. Und derjenige, der es gefahren hat mit Sicherheit noch ganz andere Probleme.....
wie sicher bist du dir denn da?
100%-ig! Der FZ-Halter wird angeschrieben. Dazu geht die Angelegenheit an die Halterermittlungsstelle. Der Halter In diesem Fall sich schriftlich auf einem Anhörbogen äußern. Das ist der übliche Weg. Da in diesem Fall ja der Fahrer bekannt ist, wird man dann diesen zur Rechenschaft ziehen. Fahren unter Drogeneinfluß ist ein Strafdelikt. Schau mal bei 123recht nach. Das wird saftig! Fahrverbot bis sogar gleich MPU.
Ja, denn der Fahrzeughalter bekommt ja den Brief nach Hause geschickt. Erst hinterher wird dann geklärt, wer der Fahrer war (per Foto dann halt auch).
Ah, neuartige Apparate fotografieren Fahrer, die unter Drogen stehen?
Ja, du sympathischer Korrigierer. Ich denke, wir reden hier von Blitzkontrollen. Nicht von einer Polizeikontrolle.
However, der Fragestellter drückte sich leider nicht klar genug aus.
Ok, ich wusste halt nicht, dass man sowas bei Blitzkontrollen feststellen kann. Aber die Technik entwickelt sich ja rasend schnell :)
Ja natürlich. Bußgeldbescheide gehen grundsätzlich an den Fahrzeughalter.
Ds stimmt so nicht. Bei so einem Vergehen wird der Lenker angehalten und auch der Lenker verzeigt. Das hat nichts mit dem Halter zu tun.
Aber natürlich. Es ist dann abzuklären, warum der Halter jemanden fahren lässt, der unter Drogen steht.
Das alleine ist auch schon eine Straftat.
Wenn der Halter davon weiss, würde er sich unter Umständen strafbar machen. Es ist aber nicht die Pflicht des Halters, solche Dinge bis ins Detail abzuklären.
Aber es ist die Pflicht der Polizei jedem Verdacht nachzugehen.
Nein, sowas liegt im Ermessen der Polizei. Sie können abklären, ob der Halter davon gewusst haben muss, sie müssen aber nicht.
Stellt sich bei der Befragung heraus, dass der Halter aus dem freundeskreis kommt, oder dass der Halter auch schonmal wegen Drogen auffällig wurde, werden sie der Sache bestimmt nachgehen.
Normalerweise nicht. Könnte aber sein, dass ein besonders eifriger Staatsanwalt den Halter wegen fahrlässigem Uberlassen eines Fahrzeuges dran kriegen möchte.
Der Halter ist nicht verpflichtet, Drogentests durchzuführen. Wenn ihm nichts spezielles auffällt, oder ihm nachgewiesen werden kann, dass er vom Drogenkonsum wusste, kann ihm niemand was anhaben.