Bekomme ich weiterhin Kindergeld und Halbwaisenrente?
Hallo, Ich werde Ende Juni mein Abi haben und moechte dann fuer ein Jahr Teilzeit arbeiten (+450€ Job am WE), bevor ich dann anfangen moechte zu studieren. Kann ich mich bei meiner Rentenversicherung einfach ausbildungssuchend melden? Bekomme ich dann weiterhin Kindergeld und Halbwaisenrente? Wie soll ich vorgehen, damit ich diese nicht verliere?
Liebe Gruesse! Lisa
4 Antworten
Kindergeld und Waisenrente stehen dir ab dem 18 Lebensjahr nur noch unter bestimmten Voraussetzungen zu ( siehe Antworten von Siola 55 ) und wenn du gar nicht auf der Suche nach einer Ausbildung / Studium bist,sondern nur arbeiten möchtest,dann erfüllst du diese nicht !
Erst wenn du dich dann z. B. ernsthaft um einen Studienplatz bemühen würdest und das der Familienkasse der Agentur für Arbeit nachweisen kannst,stünde deinem Elternteil bzw. auch dir Kindergeld zu und das längstens bis zum 25 Lebensjahr.
Waisenrente wird dann auch erst wieder gezahlt,wenn du dich im Studium usw. befinden würdest,dass stünde dir dann längstens bis zum 27 Lebensjahr zu.
Hi Lisa,
wie alt bzw. jung bist du denn???
Also Halbwaisen gibt bis zum 18.Lebensjahr! Danach gilt folgendes:
Bezugsdauer einer WaisenrenteWaisenrenten werden regelmäßig bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Darüber hinaus kann die Waise diese Rente längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres erhalten, wenn sie
sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet oderein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst leistet oderbehindert ist und deshalb nicht selbst für sich sorgen kann.Auch für Übergangszeiten von höchstens vier Kalendermonaten, beispielsweise zwischen zwei Ausbildungen, kann eine Waisenrente gezahlt werden.
Dabei wird eigenes Einkommen ab dem 18. Lj. angrerechnet bzw. von deiner Waisenrente abgezogen! Der Freibetrag (West) beträgt aktuell in 2015 monatlich 504,53 € und in (Ost) monatlich 464,46 €. Nachzulesen in der Broschüre "Rente Hinterbliebener: So viel können Sie hinzuverdienen" auf Seite 4 u. 5 bzw. hier in dem Link: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/hinterbliebener_hinzuverdienst.pdf?__blob=publicationFile&v=18
Gruß siola55
Nachzulesen bei der DRB (Deutschen Rentenversicherung Bund) unter Schnellzugang (ganz unten auf der Internetseite) -> Rentenarten & Leistungen -> Renten an Hinterbliebene -> Halb- & Vollwaisenrente bzw. in dem Link hier:
Hi, du musst dich nicht bei deiner Rentenversicherung als ausbildungssuchend melden sondern bei der Jobagentur --> und die versuchen dich dann auch entsprechend zu vermitteln. "Tricksen" geht nicht.
Soweit ich weiß kriegst du bis zu deinem 21. Lebensjahr Halbwaisenrente
Ah dann war es die 27 die ich mit der Halbwaisenrente gehört habe, danke für die Aufklärung!
Leider falsch: Waisenrente gibt es nur bis zum 18. Lebensjahr ohne Einkommensanrechnung!
Nach dem 18. Lj. gilt folgendes:
Bezugsdauer einer WaisenrenteWaisenrenten werden regelmäßig bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Darüber hinaus kann die Waise diese Rente längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres erhalten, wenn sie
- sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet oder
- ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder
- den Bundesfreiwilligendienst leistet oder
-behindert ist und deshalb nicht selbst für sich sorgen kann.
Auch für Übergangszeiten von höchstens vier Kalendermonaten, beispielsweise zwischen zwei Ausbildungen, kann eine Waisenrente gezahlt werden.
PS: Freibeträge hierzu und Einkommensanrechung siehe meine Antwort!