Bekomme ich die Daten eines Unfallverursachers nachdem er von der Polizei ermittelt wurde um die Ansprüche bei der Versicherung geltend machen zu können?
Und zwar hatte ich letzte Woche einen Verkehrsunfall. Ganz klare Unfallflucht des Unfallverursachers. (kurz zum Verständnis - wir fuhren grade aus, er fuhr von der Linksabbiegerspur einfach los, ich habe gehupt, eine Vollbremsung hingelegt und es hat trotzdem nicht gereicht, ich habe ihn ordentlich hinten weg geschoben, er fuhr sofort weiter, ohne bremsen oder sonstigem. Wir fuhren gleich auf den nächsten Parkplatz und warteten. Anschließend sind wir sogar noch mal die „Fluchtstrecke“ abgefahren, in der Hoffnung er würde dort warten, leider ohne Erfolg.) Ich habe nur ein Teilkennzeichen erkennen können.
Ich war dann gleich bei der Polizei und habe Anzeige erstattet, wir waren zu zweit im Auto und am Samstag erhielt mein Freund dann einen Brief, er solle eine Zeugenaussage machen, auf diesem Brief stand sogar schon ein Beschuldigter mit drauf. Nun erzählte mir mein Arbeitskollege allerdings, die Polizei würde ausschließlich aufgrund der Unfallflucht ermitteln und mir, sobald der Verursacher feststeht, keinerlei Auskünfte geben.
Daher die Frage – wie soll ich denn bitte sonst an die Daten des Verursachers kommen um diesen meiner Versicherung zu melden? Muss ich mir tatsächlich einen Anwalt nehmen um diese Daten bei der Polizei erfragen zu können?
Vielen Dank im Voraus!
4 Antworten
Wenn die Ermittlungen erfolgreich verlaufen bekommst Du natürlich Bescheid und kannst dann direkt an die Versicherung des Unfallverursachers deine Ansprüche geltend machen.
Die Ermittlungen müssen natürlich den Verursacher ausfindig machen, ein Beschuldigter ist nicht gleich der tatsächliche Verursacher, sondern erstmal nur Beschuldigter bis seine Schuld in einem Verfahren bewiesen ist.
Super, das wollte ich hören, danke!
*stöhn*
Nein, bekommst Du nicht.
Du rufst beim Zentralruf der Autoversicherer an, gibst das KFZ-Kennzeichen an und die geben die Versicherung des Gegners.
https://www.gdv-dl.de/dienstleistungen/zentralruf-der-autoversicherer/
Was genau soll das „stöhn“?
Wie gesagt..... ich habe nicht das vollständige Kennzeichen und so wie mir das erklärt wurde, bekomm ich das auch nicht von der Polizei???
Ich würde bei der Polizei die Daten des Verursachers erfragen, wenn Du gegen den Verursacher gerechtfertigte Forderung an dessen Versicherung hast, da Du am Unfall schuldlos bist.
Die Polizei wird dir Namen und Anschrift des Unfallgegners mitteilen. Ansonsten könntest du den Schaden ja gar nicht regulieren.