bekomme ich arbeitslosengeld 1 wenn ich aus dem gefängnis komme

8 Antworten

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ja, wenn du lange genug gearbeitet hast um ansprüche zu erwerben.wieviel und wie lange hängt von eben dieser dauer und von der höhe deines arbeitsentgeltes ab. geh auf jeden fall zum arbeitsamt und stell einen antrag.

Anspruchsvoraussetzung für den Bezug von ALG I ist, dass du arbeitslos bist, dich arbeitslos gemeldet hast und die Anwartschaftszeit erfüllt wurde. Die Arbeitsagentur setzt zunächst einen Bemessungszeitraum fest, nach dem dein früheres durchschnittliches Bruttoeinkommen ermittelt wird. Dies ist normalerweise das erzielte Einkommen im Jahr vor der Arbeitslosigkeit. Nur dann, wenn ein Bemessungszeitraum von mindestens 150 Tagen mit Anspruch auf Arbeitsentgelt innerhalb des auf zwei Jahre erweiterten Bemessungsrahmens nicht festgestellt werden kann, gilt nach § 132 SGB III, dass als Bemessungsentgelt ein fiktives Arbeitsentgelt zugrunde zu legen ist. Das heißt, das Arbeitslosengeld würde sich nach dem durchschnittlichen Lohn richten, der für die Tätigkeit, die du während der Haft ausgeübt hast, üblicherweise bezahlt wird.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Komme-ins-Gef%C3%A4ngnis-was-jetzt--__f128189.html

Wenn die JVA Versicherungsbeiträge gem. § 26 Abs. 1 Nr. 4 SGB III für dich entrichtet hat und du die Anwartschaftszeit erfüllst, hast du einen Alg1-Anspruch, wobei ggf. eine fiktive Bemessung nach § 132 SGB III vorgenommen werden muss.

Ungeachtet dessen wirst du Anspruch auf Alg2 haben, sofern du die Anspruchsvoraussetzungen des § 7 SGB II erfüllst (insbesondere Hilfebedürftigkeit und Erwerbsfähigkeit).

  1. Die JVA hat keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für dich entrichtet, daher hast du für die Zeit auch keine Ansprüche.

  2. Allerdings wird zur ALG-I-Berechnung der Zeitraum der leztzten drei Jahre herangezogen, möglicherweise gibt es noch Ansprüche aus Zeiten vor der Haft.

  3. Für die unmittelbare Zeit nach Entlassung hast du ja dein fleissig angespartes ÜG.

mariofischer7 
Beitragsersteller
 03.07.2011, 01:21

die jva hat wohl beiträge für arbeitslosenversicherung gezahlt

fs112  03.07.2011, 01:26
@mariofischer7

ja wenn du das so meinst^^ Wieso frägst du dann? Man kann problemlos nachgoogeln, dass dem i.d.R. nicht so ist.

fs112  03.07.2011, 01:26
@mariofischer7

ja wenn du das so meinst^^ Wieso frägst du dann? Man kann problemlos nachgoogeln, dass dem i.d.R. nicht so ist.

fs112  03.07.2011, 01:37
@fs112

bzw. dass es eben nur für Ansprüche auf ALG-II reicht, so muss man es ausdrücken.

Taylor76  18.03.2013, 03:04
@fs112

**Ich war 10 Jahre in Sicherheitsstufe A1 wegen Geldtransporter Raub jeden verschissenen Monat stand auf dem Lohnschein der Schlosserei AV-Beitragsanteil . Geschissen auf Dein Internet !!! Geh mal rein und lerne das wahre Leben ( INTERNET FUZZI ) Man zahlt 10.Jahre seinen Mist , aber bei Rentenansprüchen ist alles auf NULL ! **

**Das problem ist die ändern dauernd die Regeln bei der Politik ! 1 oder 2 .Jahre am Stück musst du eingezahlt haben , also in Arbeit gestanden haben dann gibts Arbeitslosengeld ( Ich denke eher 2.Jahre ) **