ALG 1 Berechnung, 5 Monate gearbeitet

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nach 4 oder 5 Monaten hat er sich noch keinen neuen Anspruch erworben,also kann dieser Verdienst auch nicht als Berechnungsgrundlagen verwendet werden !!!

Hat er also noch einen alten Restanspruch,bekommt er diesen erst einmal weiter gezahlt. Erst nach 12 Monaten Beschäftigung hat er sich wieder einen neuen Anspruch von 6 Monaten erworben und dann wird neu berechnet. Bekommt er dann laut neuer Berechnung weniger ALG - 1,wird das höhere ALG - 1 gezahlt.

Wenn Er zwischen beiden Job,s keinen Anspruch auf ALG I hatte, wird der Durchnittsverdienst aus 12 Monaten herangezogen, hat Er zwischenzeitlich ALG I bezogen, ist das höhere Entgeld aus seiner vorherigen Beschäftigung heranzuziehen.

Eine Neuberechnung wird erst durchgeführt, wenn er wieder 12 neue Beitragsmonate voll hat. Wenn er noch Restanspruch aus der vorigen Arbeitslosigkeit hat, lebt dieser wieder auf.