ALG 1 Berechnung, 5 Monate gearbeitet
Hallo, meine Frage: mein Freund war von Januar bis Mitte Juni dieses Jahr arbeitslos. Er arbeitet jetzt seit Mitte Juni wieder, wird aber sobald die Schlechtwetterzeit anfängt, also kann jederzeit passieren, gekündigt. Kann mir jemand sagen wie sein Arbeitslosengeld dann berechnet wird? Werden nur die 4 oder 5 Monate gerechnet, die er im neuen Betrieb gearbeitet hat? Davor hat er wesentlich mehr verdient und sein ALG war fast so hoch wie sein jetziger Netto-Lohn! Er hat ab März schon wieder einen neuen Job! danke schonmal
3 Antworten
Nach 4 oder 5 Monaten hat er sich noch keinen neuen Anspruch erworben,also kann dieser Verdienst auch nicht als Berechnungsgrundlagen verwendet werden !!!
Hat er also noch einen alten Restanspruch,bekommt er diesen erst einmal weiter gezahlt. Erst nach 12 Monaten Beschäftigung hat er sich wieder einen neuen Anspruch von 6 Monaten erworben und dann wird neu berechnet. Bekommt er dann laut neuer Berechnung weniger ALG - 1,wird das höhere ALG - 1 gezahlt.
Wenn Er zwischen beiden Job,s keinen Anspruch auf ALG I hatte, wird der Durchnittsverdienst aus 12 Monaten herangezogen, hat Er zwischenzeitlich ALG I bezogen, ist das höhere Entgeld aus seiner vorherigen Beschäftigung heranzuziehen.
Eine Neuberechnung wird erst durchgeführt, wenn er wieder 12 neue Beitragsmonate voll hat. Wenn er noch Restanspruch aus der vorigen Arbeitslosigkeit hat, lebt dieser wieder auf.