Guten tag liebe Community,
ich habe da einmal eine diverse Frage zum thema Bafög. Ich erhalte bereits bafög, da ich die 13 klasse (FOS) an einer berufsbildenden schule besuche... jedoch habe ich zwischenzeitlich mitten in der schulform auch meinen lebensstandort gewechselt und natürlich die schule weiterhin besucht. natürlich habe ich dies auch bafög schriftlich mitgeteilt. jetzt ist es so, das ich das jahr nur wegen den nebenfächern nicht schaffe, weil ich in nem block eine 5 erhalte. ein gespräch mit dem lehrer gab es auch, und dieser meinte, da ich das schuljahr eh nicht schaffe, soll ich die prüfungen gar nicht erst mitmachen, da es sonst viel zu viel aufwand macht und diese ja eh irrelevant sind weil ich das schuljahr widerholen muss.. nun meine erste frage .. die schule läuft aber noch bis zum 31.7 ..erhalte ich weiterhin bafög, auch wenn ich die prüfungen nicht mitmache aber trotzdem die schulform bis zum 31.7 besuche?
Nun zu der anderen frage ... natürlich habe ich mich um das weitere jahr gekümmert... und ich will dieses auch widerholen, nur wie davor angesagt habe ich ja meinen lebenstandpunkt gewechselt und die schule ist jetzt knapp 50 km entfernt... jetzt hab ich mich zu not noch an einer anderen fos 13 angemeldet die nur noch 20 km entfernt ist, und auch schon ne zusage erhalten ... deshalb die frage .. darf ich die schjule zur widerholung wechseln? und werde für das anliegende jahr auf eine andere schule bafög bekommen?
Und die 3. und letzte sache, reintheoretisch könnte ich ja jetzt bis zum 20.8, bis die nächste schulform beginnt vollzeit arbeiten gehen, da es ja sowieso klar ist das ich das jahr nicht schaffe... kann ich dort sowas einfach melden oder muss ich das bafög für das jahr zurück bezahlen? weil ich das ja nicht vollständig durchgezogen habe.
ich danke schonmal im voraus für eure hilfen.