Bekifft von der Polizei in der Probezeit angehalten worden, folgen?
Hallo,
Naja was soll man sagen dumm gewesen bekifft zu fahren, aber jetzt zu meiner Frage, was hat es für Konsequenzen für meinen Führerschein?
Infos die eventuell wichtig sind, habe die letzten 2 Wochen täglich geraucht und komme aus NRW, habe viele Sachen gelesen von, die Stellen fest ob ich dauerkiffer bin usw und davon hängt die strafe ab ob ich nur einen Monat Fahrverbot bekomme + Punkte + MPU + Geldstrafe oder halt den Führerschein komplett neu erwerben muss. Kann mir jemand Klarheit bringen?
15 Antworten
klarheit gibts wenn du Nachricht von der Polizei bekommst
aber grundsätzlich:
"Fahren unter Einfluss von Drogen wird als A-Verstoß in der Probezeit und damit als schwerwiegende Zuwiderhandlung gegen die Straßenverkehrsordnung eingestuft. Dies führt schon bei einem einmaligen Begehen des A-Verstoßes zur Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und zur Anordnung eines Aufbauseminars, welches zwischen € 250,00 und € 400,00 kostet. Bei erneutem Verstoß innerhalb der vierjährigen Probezeit wird eine verkehrspsychologische Beratung auf freiwilliger Basis angeordnet. Dies geschieht auch, wenn der Fahrer zwei weitere B-Verstöße begeht. Grundsätzlich lohnt es sich an dieser nicht kostenfreien Beratung teilzunehmen, da dann ein Punkt vom Punktestand im Fahreignungsregister abgezogen wird. Wird jedoch nach zwei A-Verstößen noch ein gleichwertiges Verstoß / Delikt begangen, wird die Fahrerlaubnis für mindestens drei Monate entzogen."
dieses gemeine Google .. ^^
Ich glaube das deine Pappe weg ist.
Ehrlich gesagt würde ich dies sogar befürworten, wenn du nie wieder einen Führerschein bekommst. Du bist noch nicht so weit einen Führerschein zu halten. Denn du bringst dich und andere in Gefahr.
Du hast dir die Antwortmöglichkeiten bereits selbst gegeben. Alles andere entscheidet die Staatsanwaltschaft/Justiz.
Verlängerung Probezeit, Aufbauseminar, 1 Monat Fahrverbot, Voraussichtlich MPU und je nach Höhe der Konzentration Entziehung der Fahrerlaubnis.
Fahren unter Einfluss von Drogen wird als A-Verstoß in der Probezeit und damit als schwerwiegende Zuwiderhandlung gegen die Straßenverkehrsordnung eingestuft. Dies führt schon bei einem einmaligen Begehen des A-Verstoßes zur Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und zur Anordnung eines Aufbauseminars, welches zwischen € 250,00 und € 400,00 kostet. Bei erneutem Verstoß innerhalb der vierjährigen Probezeit wird eine verkehrspsychologische Beratung auf freiwilliger Basis angeordnet.
Führerscheinentzug allerdings erst beim zweiten Mal.
Ah, da haben wir dieselbe Quelle kopiert, hahaha.