Beim Schwarzfahren erwischt. Andere bzw. falsche Fahrkarte vorgezeigt. Ermittlung wegen Urkundenfälschung, Betrug und Erschleichung von Leistungen. Was tun?

6 Antworten

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Die gezahlten 60,00 Euro sind lediglich das erhöhte Beförderungsentgelt - mit einer strafrechtlichen Verfolgung hat das erstmal nichts zu tun ...

die Polizei hat den Vorgang aufgenommen und führt jetzt ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts mehrerer Straftaten ... in dem Ermittlungsverfahren muss Dir die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden, falls Du das noch nicht gemacht haben solltest...

Wenn die Polizei die Ermittlungen abgeschlossen hat, geht die Akte zur Entscheidung an die zuständige Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann wie weiter verfahren wird - grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten:

- Anklage (Anmerkung: wenn Du strafrechtlich noch nie in Erscheinung getreten bist, ist das eher unwahrscheinlich)

- Strafbefehl (x Tagessätze zu je x Euro) - auch eher unwahrscheinlich

- Einstellung gegen Auflage nach § 153a StPO - möglich gegen Geld- oder Arbeitsauflage

- Einstellung nach § 153 StPO bzw. § 170 StPO - möglich, wenn die Staatsanwaltschaft von den Ermittlungen der Polizei nicht überzeugt wäre - eher unwahrscheinlich

Da Du erst 19 Jahre alt bist (also Heranwachsender bist), kommt vermutlich sogar Jugendstrafrecht in Betracht, auch hier käme eine Auflage in Betracht ...

Ob Du in der Sache einen Anwalt brauchst, musst Du selbst entscheiden, es hilft aber auf jeden Fall geständig zu sein und zu den Fehlern die man geamcht hat zu stehen ..

Sirius66  13.07.2016, 17:43

Mich stört immer immens, daß solche Menschen Unrecht/Ungerechtigkeiten nur dann wahrnehmen, wenn sie befürchten, ihnen zum Opfer zu fallen. Sie selbst zu begehen, macht ihnen nicht das Geringste aus.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß Mutti ihm geraten hat, es so zu machen. Aber erklaut mal eben ihre Dokumente. Man macht das, weil man cool ist, man ist ja schon groß. Man bescheiß* ganz unverfroren und zwar ohne Gewissen so lange, bis es schiefgeht.

Dann wird man erwischt und schlüpft unter Muttis Rockzipfel, braucht einen Anwalt und schreit nach Jugendstrafrecht, weil man ja noch klein ist.

Da brauch ich MCP Tropfen - ehrlich ...

Gruß S.

Besfort 
Beitragsersteller
 13.07.2016, 17:40

Vielen Dank für diese sehr hilfreiche Antwort! Ich hätte nur noch ein paar Fragen, und zwar was kann ich tun außer reue zu zeigen bei dem Termin bei der Polizei, damit ich da ohne Eintrag ins Zentralregister raus komme. Außerdem Frage ich mich, was heißt es für, dass Jugendstrafrecht in Betracht kommt, eher positiv oder negativ?

Danke im vorraus

frodobeutlin100  13.07.2016, 17:48
@Besfort

Jugendstrafrecht wäre positiv, da es weniger auf "Bestrafung" als auf die erzieherische Wirkung ausgelegt ist ... und da Du soweio kaum Einkommen hast, kommst Du vielleicht mit ein paar Sozialstunden davon ..

http://www.brennecke.pro/177526/Sanktionen-im-Jugendstrafrecht-und-ihre-Folgen

Zitat:

Weiterhin können (Anmerkung: nach dem Jugendgerichtsgesetz) Zuchtmittel angeordnet werde. Darunter sind die Verwarnung, die Erteilung von Auflagen und der Jugendarrest zu verstehen. Auflagen werden in aller Regel in Form von Zahlungen einer Geldbuße oder von Arbeitsleistungen aufgegeben. Der Jugendarrest kann als Freizeitarrest, Kurz- oder auch Dauerarrest ausgestaltet sein. Letzterer darf höchstens vier Wochen betragen. Eintragungen in das BZR finden auch hier nicht statt.

Ich hatte einen ähnlichen Fall. Als ich alles bezahlt habe, kam einige Tage später der Bescheid, dass alles fallengelassen wurde.

Besfort 
Beitragsersteller
 13.07.2016, 16:39

Von wem kam der Bescheid? Von der Polizei oder hat der zuständige Verkehrsbund darauf reagiert?

Cryona  13.07.2016, 16:40
@Besfort

Von der Polizei. Es ist im Endeffekt rein gar nichts passiert.

Besfort 
Beitragsersteller
 13.07.2016, 16:46
@Cryona

Könntest du mir deinen Fall etwas genauer schildern damit ich grob vergleichen kann?

Cryona  13.07.2016, 16:50
@Besfort

Klar!

Ich wurde kontrolliert und hatte keine Fahrkarte, bin also schwarz gefahren.

Person hatte ich auch nicht dabei also hat er mich nach meinem Namen, der Adresse u.s.w. gefragt. Ich habe ihm meine Daten gegeben aber er hat mich nicht richtig verstanden und meinen Namen falsch geschrieben.

Ich habe ihn korrigiert und darauf hin ist er ausgerastet. Ich hätte falsche Angaben gemacht, das sei Vortäuschen einer falschen Identität und und und. Ich wusste natürlich, dass das Schwachsinn ist.

Er ist die restliche Fahrt keinen Zentimeter von meiner Seite gewichen und am Bahnhof standen 5 Polizisten, die auf mich gewartet haben :D

Ich durfte dann mit denen mit gehen, hab einen Kaffee auf der Wache getrunken und konnte wieder gehen.

Ein Paar Tage später kam dann Post mit der "Anklage", ich hab bei der Polizei angerufen und die meinten, dass ich mir keine Sorgen machen muss und in den nächsten Tagen wieder Post bekomme.

So war es dann auch. Alle Punkte sind fallengelassen worden.

Sirius66  13.07.2016, 17:05
@Cryona

Nichts bezahlt? An die Verkehrsgesellschaft? Glaub ich nicht.

Cryona  13.07.2016, 17:15
@Sirius66

Lies bitte genauer und alle meine Kommentare! 

frodobeutlin100  13.07.2016, 17:17
@Sirius66

Der "Bescheid" das etwas "fallen gealssen" wurde kann in keinem Fall von der Polizei gekommen sein, weil eingeleitete Strafverfahren nur von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden können ...

Cryona  13.07.2016, 17:19
@frodobeutlin100

Das ist jetzt schon einige Zeit her aber ich weiß, dass ein Brief kam  indem erklärt wurde, dass alles fallengelassen wurde.

Ich kann nur schildern wie es bei mir war.

Zuko540  13.07.2016, 17:21
@Cryona

Die Polizei entscheidet nicht, ob was eingestellt wird, sondern die Staatsanwaltschaft.

Cryona  13.07.2016, 17:23
@Zuko540

Ich wiederhole mich nur ungern. Schön, dass ihr was zu sagen habt aber helft lieber bei der Problemlösung.

Nochmal: Ich weiß nicht mehr von wem der Brief kam aber  er kam und es hatte keine Konsequenzen außer damals 40€ weniger.

frodobeutlin100  13.07.2016, 17:28
@Cryona

das habe ich - im Gegernsatz zur Dir - getan ....

Cryona  13.07.2016, 17:31
@frodobeutlin100

Großartig! Du bist ja richtig auf Zack, das gefällt mir! Dann ist das Problem ja jetzt behoben und alle Kleingeister, können unter anderen Beiträgen die Menschen mit ihrem Wissen begeistern und an ihrer unglaublichen Weisheit teilhaben lassen :)

Sirius66  13.07.2016, 17:35
@Cryona

Kommentare? Du musst einige Begrifflichkeiten für dich selbst klären.

In deinen Kommentaren gab es bis zum meinem Kommentar keinerlei Hinweis auf ein Bußgeld der Verkehrsgesellschaft.

In deiner Antwort war ungenau und lapidar "... als ich alles bezahlt habe ... " beschrieben, daß du anscheinend irgendwann irgendwas bezahlt hast.

Ich kann nicht genau lesen, was du ungenau schreibst.

Und deine seltsamen Angaben, daß der Brief von der Polizei kam, ist ja auch nicht wirklich problemlösend, weil das gar nicht sein kann.

Gruß S.

Sirius66  13.07.2016, 17:37
@Cryona

Dein Unwissen frustriert DICH - nicht uns. GF ist doch für GUTEN, nicht für FALSCHEN Rat - oder?

Cryona  13.07.2016, 17:39
@Sirius66

Sag mal habt ihr nichts anderes zutun? Ich habe lediglich meinen Fall geschildert weil ich darum gebeten wurde. Jetzt reißt euch mal zusammen und zieht weiter.

Sirius66  13.07.2016, 17:48
@Cryona

Für mein Empfinden wurdest du aber auch ausfallend, unhöflich und pampig. Darf ich kommentieren, wie ich mag.

Was du tun solltest? Konsequenzen tragen. Du hast noch dazu mit Vorsatz gehandelt. Das kann ja nicht straffrei bleiben. Ob die Geldstrafe genug ist, wird ein Richter entscheiden. Stell dich dem, hattest ja auch beim Betrügen große Klappe.

Gruß S.

Erwischt beim unabsichtlichen Schwarzfahren mit unbewusst genutzter gefälschter Monatskarte. Was passiert?!

Guteantwort2012  06.12.2016, 15:56

Genau das ist mir passiert:
Erwischt beim unabsichtlichen Schwarzfahren mit unbewusst genutzter gefälschter Monatskarte.

Vor ca. einem halben Jahr hatte ich eine Anzeige bei Ebay-Kleinanzeigen entdeckt, auf der eine Person eine Monatskarte für die öffentlichen Verkehrsmittel in Berlin anbot. Ich rief diese Person an, fragte ob die Monatskarte echt ist (der Monat hatte bereits begonnen, der Preis war natürlich günstiger als der Originalpreis) und warum er diese abgibt. Er meinte er brauch Sie nicht mehr da er wegfährt.
Am selben Tag, am Abend haben wir uns verabredet. Ein freundlicher, junger Mann mit südländischen Wurzeln und perfekten Aktzentfreiem Deutsch in Wort und Schrift kam pünktlich zum vereinbarten Termin. Ich begutachtete die Monatskarte, das Hologramm und Papier schien mir alles Original zu sein.
Bar bezahlt und der Kauf war abgeschlossen. Nochmals fragte ich den Verkäufer ob alles ok ist mit der Monatskarte. Er meinte ja natürlich!
Ca. 1 Woche später kam eine Ticketkontrolle in die Bahn.
Wie üblich zeigte ich meine erworbene Monatskarte dem Kontrolleur.
Er begutachtete die Monatskarte etwas genauer. Er fragte woher ich diese habe, woraufhin ich antwortete dass ich diese Monatskarte über ebay-Kleinanzeigen gekauft habe.
Der Kontrolleur meinte es ist eine Fälschung und bat mich auszusteigen.
Ich war total unter Schock. Es war  absolut nicht meine Absicht Schwarz zu fahren. Die Strafe in Höhe von 60€ für das Schwarzfahren, d.h. das Benutzen und Fahren von öffentlichen Verkehrsmitteln ohne gültigen Ausweis hatte ich sofort ausgehändigt bekommen. Zusätzlich meinte der Kontrolleur das eine Strafanzeige gegen mich erhoben wird wegen Urkundenfälschung und Betrug.
Woraufhin ich nachfragte wie teuer denn solch eine Strafe werden könnte. Er meinte er hat schon Fälle erlebt, in denen über 2000€ Strafe verlangt worden sind.
Ich war total unter Schock!
Nie hatte ich die böse Absicht jemanden zu betrügen oder eine Straftat zu begehen.
Die Geldstrafe in Höhe von 60€ wegen Schwarzfahrens bezahlte ich sofort.
Nach ca. 1 Monat erhielt ich dann einen Brief von der Polizei zu einer Vorladung zu diesem Fall. Nachdem ich mich informiert hatte und mich dafür entschloss die Sache ohne Anwalt zu klären, entschloss ich mich diesen Termin wahrzunehmen und dort bei der Polizei die Sache genauso zu schildern wie es passiert ist und zu verdeutlichen dass es meinerseits keine böse Absicht war die Bahngesellschaft zu betrügen.
Ich war kein Täter sondern ein Opfer.
Neben meine detaillierten Aussage, habe ich auch eine Anzeige gegen die Person erstattet die mich betrogen hat.
Außerdem hatte ich einen weiteren Termin bei der Polizei, bei der ich Täterfotos am Rechner durchsuchen musste um die Person wiederzufinden.
Erst hinterher habe ich erfahren dass die vom Täter benutzte Telefonnummer eine Prepaid-Nummer war, die natürlich nicht mehr funktioniert. Außerdem hatte er keine Mailadresse hinterlassen. Und die Monatskarte die mir der vermeintliche Verkäufer bzw. Täter verkauft hatte, war eine sehr gute Fälschung. Das Papier, das Hologramm und die Monatskarte an sich waren echt. Nur der Aufdruck wurde hinterher manuell illegal aufgedruckt. Die echte Blanko-Monatskarte stammt aus einer Serie die irgendwo an einem Bahnfahrkarten-Automaten rausgeklaut worden waren.
Nachdem ich über ein halbes Jahr auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft gewartet hatte, wurde nun der Fall glücklicherweise fallen gelassen. Glück im Unglück!
Obwohl ich mit der günstigeren Monatskarte einfach etwas Geld sparen wollte, hatte ich am Ende viel mehr Ausgaben, Stress und Sorgen.
Es gab finanzielle Ausgaben für die gefälschte Monatskarte, die Strafe für das Schwarzfahren und natürlich die Kosten für eine ganz neue Monatskarte. Im Grunde hatte ich für eine Monatskarte das Dreifache ausgegeben und hatte nur Stress und Sorgen.
Natürlich ist das Erwerben von Monatskarten über ebay-kleinanzeigen oder anderen online-Portalen nicht verboten, aber ich kann jeden nur davon abraten. Persönlich werde ich nie wieder eine Monatskarte über Ebay-Kleinanzeigen kaufen!

Nicht zur Vorladung erscheinen (dazu bist du nicht verpflichtet) da du da nichts sagen kannst was dir hilft.

Such dir nen Anwalt und lass dich vertreten. Und wenn die Jugendgerichtshilfe auf dich zukommt bloß nicht Vertrauen, die helfen dir nicht!