Beim schwarzfahren erwischt, alles gezahlt trotzdem Strafe
Hallo, also ich bin 23 jahre und lebe in Baden Württemberg.
War halt an einem tag ewig unterwegs und wollte nach Schwäbisch Hall fahren (alles ok) Ein Tag später (nach einer langen Nacht unter Alkohol) bemerkte ich das ich kein geld mehr auf der Bank hatte, kein Handy um jemanden anzurufen und niemanden mehr hatte bei dem ich übernachten konnte (oder Familie anrufen zum abholen) Mein Lohn wär erst in 2 tagen gekommen, also müsste ich dort 2 tage übernacht bleiben wie ein Obdachloser -.-' (An die Polizei wenden hab ich in dem Moment nicht dran gedacht)
Jedenfalls, musste ich 4 mal umsteigen und bin schwarz gefahren, in jeder Bahn fahr ein Kontroleur, ich dachte das wenn ich einmal schwarz erwischt werde darf ich bis zu meinem zielort weiter fahren, ist aber nciht so wenn ich die bahn wechsel (wusste ich nicht) Jedenfalls kamen dann die 4 Strafen und ich hab alle beglichen (am tag genau) Plötzlich kam eine Verwarnung, ich soll die Strafen zahlen, ich hab dort angerufen und die meinten "ok wenn du gezahlt hast, dann wird es sich wohl etwas verspäten, mach dir kein Kopf das lärt sich" .. paar Wochen später kam eine Anzeige, ich hab bei der Polizei angerufen und die haben mir geraten eine Kopie dorthin zu schicken (also der Kontoauszüge) hab ich auch getan, dachte alles wär jetzt geklärt. Getsern kam ein brief mit einem Strafbefehl, ich soll jetzt nochmal 400€ + Gerichtskosten zahlen, bin heute um Amtsgericht gegangen und hab gefragt, und deren antwort war das ich von der Staatanwaltschaft angezeigt wurde wegen erschleichens bla bla.. Ich kann einspruch erheben.. aber wenn ich den Prozes verliere muss ich noch mehr zahlen.. meine Frage ist, hab ich vor Gericht eine Chance ? Also soll ich mir ein Anwalt nehmen und Einspruch erheben ? Oder soll ich einfach bezahlen ? Weil der Schaden noch höher wird falls ich verliere :/ Ich kenne mich nicht aus (Rechtsschutzversicherung etc hab ich nicht, weil monatlich 300 € zahlen sehe ich auch nicht ein) Kann mir jemand weiter helfen ?
5 Antworten
Du hattest Dir ja in sehr kurzer Zeit gleich mehrfach versucht, Dir "Leistungen zu erschleichen" und da ist es dann eben nicht mit dem "normalen" Bussgeld getan, sondern es kann sich auch noch die Staatsanwaltschaft einschalten.
Die Chance, daran jetzt noch etwas zu ändern, dürfte nicht gerade sehr gross sein, aber die Kosten für den Widerspruch und natürlich für den Anwalt hättest Du dann auch noch an der Backe.
Wenn du pünktlich zu vier Rechnungen vier Überweisungen bei voller Deckung des Betrages hast, kann dir dahingehend keiner was. Mit dem 40€/doppelter Fahrtpreis "kaufst" du dir aber dennoch das Ticket von A nach B zum erhöhten Fahrpreis und darfst diese Strecke dann auch fahren. Jetzt können natürlich regionale Verkehrssverbünde das jeweils anders handeln, aber idR dürften die nich 4x abkassieren.
Das ist ja auch so richtig! Stelle dir mal vor, du fährst von Kiel nach München. Auf der Fahrt nach Hamburg wirst du erwischt. Wenn du mit dem Strafgeld bis nach München dürftest, würdest du weniger bezahlen, als wenn du normal bezahlt hättest!
..daher die Regelung: "Doppelter Fahrpreis, mindestens aber 40€"
Nur weil du die strafe der bahn bezahlt hast, hat das ja nichts mit staatsanwalt und co zu tun...
300 € monatlich für eine rechtsschutzversicherung? Wo willst du dich denn da versichern? Gold und platin versicherungen gmbh? ;-)
Das ist ja jetzt nicht das Problem... Fakt ist das ich entweder die 400 + gerichtskosten zahle, oder Einspruch erhebe. Wenn ich verliere darf ich noch mehr zahlen, wenn ich gewinne muss ich nicht's zahlen. Wollte wissen ob es sich lohnt vor Gericht zu gehen ?
Verbuche das Ganze unter Lehrgeld! Zahle, notfalls vereinbarst du Ratenzahlungen. Vermutlich wirst du irgendeine Rechnung übersehen haben.
Grundsätzlich hast du ohnehin alles falsch gemacht!
Du hättest dich einfach bei dem ersten Schaffner melden sollen und dir gegen Vorlage eines Ausweisdokuments auf Rechnung ein Ticket bis nach Hause austellen lassen können!!! Das hätte dich lediglich einen Bruchteil der ganzen Strafgelder gekostet!!! :-)))
Also ich bin damals extra alle Rechnungen durch gegangen. Alle Kontoauszüge und da waren alle drin. War ja heute im Amtsgericht und die Frau dort meinte weil ich "mutmaßlich " gefahren bin.
Also für die Zukunft werde ich es mir merken, und vor Gericht hätte ich also keine Chance ? :/
Ob du vor Gericht keine Chance hättest, kann ich so nicht beurteilen. Normalerweise bekommt man die Rechnungen über das Schwarzfahren, bezahlt die sofort und von einer Info an die Staatsanwaltschaft wird abgesehen. Bezahlt man nicht sofort, wird die Staatsanwaltschaft informiert. Die stellt nach der Bezahlung eigentlich diese Bagatellfälle ein. Da du aber gleich 4 x !!! :-) (augenroll, megarofl) hintereinander "abgeschossen wurdest, hat sich die Staatsanwaltschft wohl gedacht, dem zeigen wir jetzt mal, wo der Hammer hängt und haben dir halt einen Strafbefehl zugestellt. Ziehst du gegen den vor Gericht, geht es nicht mehr darum, ob du die Strafgebühr der Bahn geblecht hast, sondern nur noch um die Schwarzfahrerei als solche. Die würdest du ja auch nicht bestreiten. Somit wäre der Strafbefehl aber rechtens!
Das erhöhte Beförderungsentgelt ist der zivilrechtliche Teil, eine Art von Schadensersatz. Der Rest ist der strafrechtliche Teil. Du hast eine Straftat begangen, bist erwischt worden und hast eine Strafe vom Gericht bekommen. Du bist mit einer Geldstrafe gut weg gekommen. Du kannst auch in den Knast kommen. Die Höchststrafe liegt bei 12 Monaten Knast.
Ich hab ja alle 4 Strafen gezahlt und trotzdem kam dann ein Strafbefehl. Wollte wissen ob ich vor Gericht gewinnen könnte, hat sich aber erledigt da ich auch den gezahlt hab. Keine Lust mich damit rumzuschlagen. Es hieß das wenn ich das Verfahren verliere locker das doppelte + Gerichtskosten zahlen darf, also das war es mir nicht wert ^^
Ich musste ja 4 mal umsteigen, und dann hieß es "sobald ich umsteige zählt das nicht und ich muss ein neues Ticket kaufen"