Beim Reha Bericht wurde die letzte Tätigkeit unter 3 stunden angekreuzt und auch auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unter 3 Stunden. Umdeutung abgelehnt.Was nun?
Hallo bin Neu hier. Hab da mal ne Frage Bin zurück von der Reha , Beim Reha Bericht wurden 2 Kreuze gemacht. die letzte Tätigkeit unter 3 stunden angekreuzt und auch auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wurde auch unter 3 Stunden angekreuzt. VDK sagt mir es wird eine Umdeutung gemacht. Auch ein telefonat mit der DRV sagte man mir das keine Probleme wegen Erwerbsminderungsrente gibt da ja unter 3 stunden angekreuzt sind. Leider hat aber die DRV die Umdeutung Reha Bericht in Rentenantrag abgelehnt und schrieb mir ich kann noch über 6 Stunden auf den allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten. Habe jetzt Widerspruch eingelegt. Hab ich eine Chance auf Erwerbsminderungsrente ? da ja der Reha Bericht unter 3 Stunden angekreuzt hat. Ich weis nicht mehr was ich tun soll.
2 Antworten
Hallo - warst du schon mal beim Versorgungsamt (siehe Telefonbuch) und hast einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung gestellt? Dort sollten Fachleute sitzen, die dir eine Antwort geben können oder dich an jemanden verweisen, der das kann.
Es ist schon eine spezielle Frage, die möglicherweise nicht viele hier zuordnen können.
Ich wünsche Dir viel Glück und Vertrauen, dass Du die richtige Lösung findest.
Leider wurde vom Sozialarbeiter der Reha nichts gemacht. Muss den Widerspruch jetzt abwarten. Ich versteh aber nicht warum abgelehnt wurde, wen unter 3 stunden angekreuzt sind, da brauch ich dann auch nicht mehr zur einer Reha weil die DRV macht ja sowieso was sie wollen.
Habe einen Grad der Behinderung von 50
Hallo Humbre,
Sie schreiben:
Beim Reha Bericht wurde die letzte Tätigkeit unter 3 stunden angekreuzt und auch auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unter 3 Stunden. Umdeutung abgelehnt.Was nun?
Antwort:
Behinderung/Schwerbehinderung hat auf die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente in der Regel keine Auswirkung!
Leider schreiben Sie nicht, ob Sie vor dem 2.1.1961 oder nach dem 1.1.1961 geboren sind!
Wer nach dem 1.1.1961 geboren ist, hat in der DRV keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit und muß an Hand der eigenen Krankenakte glasklar und sehr detailliert nachweisen, daß die Leistungsfähigkeit dauerhaft auf unter 3 Stunden, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!
2 Kreuzchen in einem REHA-Entlassungsbericht sind noch keine bewilligte Erwerbsminderungsrente, sonder bestenfalls ein Teil des Puzzles!
Mündliche Aussagen eines Sachbearbeiters sind kein schriftlicher Bewilligungsbescheid!
Prüfen Sie Ihre eigene Krankenakte an Hand des Roten-Faden, ob genügend Fakten enthalten sind in Form von glasklaren, detaillierten, aussagefähigen Arzt- und Entlassungsberichten!
http://www.erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/
https://www.youtube.com/user/hubkon/videos
https://youtube.com/watch?v=lT893J4l_Co
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Dieser Antrag hätte schon vom Sozialmitarbeiter der Reha gestellt werden können!