Bei Umzug auch um 22 Uhr Nachtruhe?
Unsere Nachbarin von unten zieht heute wohl aus, hier ist schon die ganze Zeit Gepolter im Treppenhaus, unten drunter und vor der Haustür. Mein Freund regt sich schon auf, weil er um 5 Uhr wieder raus muss. Ich bin aber der Meinung mal gehört zu haben, dass Ein- und Auszug Ausnahmefälle sind und so die Nachtruhe von 22 Uhr nicht eingehalten werden muss, bin mir aber nicht mehr ganz sicher. Es ist wirklich richtig laut und ich würde mich über Antworten freuen, hab schon die ganze Zeit Kopfschmerzen...
LG Janine
14 Antworten
Wer richtig plant, muss nicht ausserhalb der Ruhezeit und vor allem Nachts umziehen.
Hier gibt es aus Rechtsgründen keine Toleranz. Um 22 Uhr muss Ruhe sein, ob Einzug oder Auszug.
Und wer dies nicht auf die Reihe bringt, muss eben am anderen Tag umziehen.
Du hast ein Recht dies zu fragen und auch ein Recht einfach eine Antwort zu erhalten, die der Rechtslage entspricht.
Nicht ihr Seid die Bösen. Wer guten Willen hat geht zu den Nachbarn, bittet sie um Verständnis, fängt rechtzeitig an und vermeidet später Lärm so weit es geht.
Ich hatte gestern bei uns im Haus eine Hochzeit. Wir wurden alle Tage zuvor schon gefagt bis wann man feiern darf und ob jemand etwas einwendet. Unisono haben wir, alle derzeit Urlaub, bis um 4 Uhr in der Frühe Zustimmung erteilt. Ab 1.00 Uhr war kaum noch was zu hören. Wer andere verständigt, wer auf andere Rücksicht nimmt, wird in den meisten Fällen Verständnis erwarten können, aber kaum jemand, der nur Krach macht.
das ist auf jeden fall ruhestörung - egal ob umzug. für einen umzug kann man sich auch 1 oder 2 tage frei nehmen und muss das nicht nachts machen. würde mich auch aufregen!
die Nachtruhe erstreckt sich ausnahmslos von 22 - 6 Uhr, ein Umzug rechtfertigt keine Störung der Nachtruhe notfalls die Polizei rufen, wenn die Umziehenden den Krach nicht sofort beenden - manchmal reicht schon die Drohung.
Bei einem Umzug wird die gesetzliche Nachtruhe ab 22 Uhr nicht geändert
Bin mir zwar nicht 100pro sicher, aber ich denke, daß auch bei Ein- oder Auszügen die Nachtruhe um 22 Uhr eingehalten werden muß.