bei sextreffen kein tg an mädel gezahlt?
wenn man mit nem mädel ein treffen in seinem auto hatte und die als gegenleistung taschengeld erwartet, man dann aber hinterher so tut als hätte man nich genug geld dabei und der sagt dass man kurz zur nächsten bank fährt, dann aber nicht wiederkommt, kann die mich da strafrechtlich verfolgen, weil ja kein gültiger vertrag abgeschlossen wurde
6 Antworten
weil ja kein gültiger vertrag abgeschlossen wurde
Der Vertrag würde ohnehin nichtig sein, weil er gegen die guten Sitten verstößt.
Das Mädchen könnte Dir allerdings einigen Ärger bereiten wenn sie bei der Polizei behauptet Du hättest gegen ihren Willen gehandelt und dass sie das auch mehrfach gesagt hatte,
Das stimmt wohl, allerdings müssen sie einen Nachweis erbringen.
Es ist ein gültiger Vertrag abgeschlossen worden. So etwas geht auch mündlich.
Und wenn Dir Ihr „Beschützer“ einen Besuch abstattet um die Kohle zu kassieren ist das Strafrecht Dein geringstes Problem.
Es gibt kein Hinterher. Geld wird immer im voraus bezahlt.
Und wenn du nicht zahlst .... wen interessiert das Strafrecht? Würde mir dann lieber um deren "Geldeintreiber" Gedanken machen!
Geld wird NICHT immer "im Voraus bezahlt" - oder warst Du noch nie in einem Restaurant?!
Auch beim Paysex ist Vorkasse nicht automatisch Standard. In Sauna- und FKK-Clubs beispielsweise wird traditionell grundsätztlich NACH der Session bezahlt (was dem Service sehr zuträglich ist...). Subjekte wie der Fragesteller sind allerdings der Grund dafür, dass in vielen Geschäftszweigen des Paysex das Geld immer noch VOR dem Sex verlangt wird... .
Seid nett aufeinander!
R. Fahren
Du vergleichst bezahlten Sex mit einem Restaurantbesuch? 🤔
Dienstleistung ist Dienstleistung!
Rechtlich macht es kaum einen Unterschied, ob Du im Restaurant die Zeche prellst, Deinen Friseur nicht bezahlst, die Arztrechnung wegwirfst oder die Gage beim Paysex schuldig bleibst!
Seid nett aufeinander!
R. Fahren
Auch mündliche Verträge sind gültig - oder unterschreibst Du vor der Bestellung im Restaurant immer erst einmal einen Vertrag?
Seit 2002 sind Verträge über sexuelle Dienstleistungen auch nicht mehr sittenwidrig - d.h. sie könnte ihre Gage auch einklagen und/oder Dich wegen Betrugs anzeigen. Wenn Sie Deinen Namen, Telefonnummer, Autonummer usw. hat, dann wärst Du für die Behörden auch leicht zu ermitteln.
Dass Dein Verhalten moralisch allerunterste Schublade ist, steht auf einem anderen Blatt. Schäme Dich, und bring dem Mädel das Geld. Armseligen Freiern wie Dir ist es zu verdanken, dass bei vielen Geschäftsmodellen des Paysex immer noch Vorkasse verlangt wird... .
Seid nett zu einander!
R. Fahren
Auch mündliche Verträge können durchaus gültig sein. Was genau habt ihr denn besprochen?
die wollte 150 tacken haben, damit die mich ranlässt
Okay und du hast ihr das zugesagt?
ja aber nur mündlich also nirgends nachweisbar
Dann steht Aussage gegen Aussage, das ist immer blöd, eigentlich braucht man für sowas Zeugen. Ein Vertragsbruch und eine Erschleichung von Leistungen deinerseits ist es dennoch und sie kann dich deswegen verklagen. Wird sie aber kaum tun, denn offensichtlich hat sie keinen Gewerbeschein dafür und macht das ziemlich das erste Mal, sonst würde sie das Geld vorher von dir fordern...
Wenn dann was gelaufen ist hast du das " Geschäft" somit angenommen und musst zahlen. Wenn du es schon nötig hast dir Sex zu kaufen das is hält nicht ganz billig
Prostituierte können ihre Verträge inzwischen einklagen. :p
https://de.wikipedia.org/wiki/Prostitutionsvertrag