Bei Mutter mit alleinegem sorgerecht ausziehen zu Vater ohne sorgerecht?
Hallo erstmal Ich bin 15 Jahre alt und will zu meinem Leiblichem Vater ziehen, dieser hat aber kein Sorgerecht ,und meine Mutter erlaubt keinen Kontak obwohl mir dieser eigentlich zusteht. Ich will ausziehen weil mein Stiefvater der schon seid ca. 10 Jahren mit meiner zusammen ist mich schlägt das gejt jetzt schon seid 8 Jahren so und so langsam reicht es mir immer das opfer zu sein.Ich bin vollkommen abgerutscht ( schulisch gesehen) weil es in den letzten 2 jahren sehr extrem gewurden ist also es passiert mitlerweile mindestens 2 mal wöchentlich das mein Stiefvater ausrastet.
Ich habe bereits kontakt mit dem Jugendamt durch meinen lehrer denn dieser hat gemerkt das bei mir irgendetwas nicht stimmt. Ich habe nun also seit einem halben Jahr Kontakt mit dem jugendamt habe mich bisjetzt aber noch nicht getraut irgendetwas zu unternehmen sprich dass das Jugendamt irgendwelche Schritte einleitet.
Mein Vater und seine (mittlerweile) Frau haben kein problem damit dass ich bei ihnen einziehen würde. Das problem ist halt nur das mein vater kein sorgerecht hat.
Nun ist meine Frage in welcher rechtlichen lage ich stehe sprich ob ich selber sagen kann ob ich ausziehe oder nicht.
5 Antworten
Wo liegt das Problem?
Dein Vater geht vor Gericht und beantragt die gemeinsame Sorge, vielleicht noch mit alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht und gut ist es.
Die gemeinsame Sorge bekommt er zu hundert Prozent und kein Richter lässt einen Teen bei einem Elternteil, bei dem er nicht leben will.
du hast doch garkeinen kontakt zu deinem vater. woher willst du also wissen was dort zu hause abläuft bei ihm.
oder hast du mit deinem leiblichen vater darüber gesprochen? ohne sorgerecht funktioniert garnichts. solange dein vater dieses nicht hat, bestimmt alleinig deine mutter was mit dir passiert. was sagt das jugendamt zu deinem plan zum vater zu ziehen? warum tun sie nichts, wenn sie angeblich seit einem halben jahr mit dir in kontakt stehen? was tun sie?
wenn ein kind ständig geschlagen wird, wird es in der regel in obhut genommen. danach wird weiter entschieden was passiert.
dein vater kann das sorgerecht beantragen. entweder wird es gemeinsam mit deiner mutter erklärt oder er muss das gemeinsame sorgerecht einklagen. warum hat er das nicht getan? mit welchen gründen will dene mutter den kontakt zu deinem vater verbieten?
Wenn Du die Befürchtung hast, dass Dein Stiefvater Dich wieder prügelt, dann geh zum Jugendamt und lasse Dich direkt in Obhut nehmen. Darauf kannst Du bestehen.
Da kann Deine Mutter nichts gegen machen.
glaub ich nicht. wenn das jugendamt in der grundschulzeit gewußt hätte das du geprügelt wird, dann wärest du in obhut genommen worden.
deine situation ist: im moment trifft dein vater keinerlei entscheidungen da er das nicht kann. er scheint auch garkein interesse an entscheidungen zu haben, sonst würde er diese vorantreiben. ruf ihn an und sage du möchtest jetzt zu ihm oder du lässt dich jetzt in obhut nehmen. er möge umgehend eine entscheidung treffen. anhand seiner ausreden wirst du sehen ob er "jetzt" zur stelle ist oder nur weiter heiße luft redet, wie in den letzten jahren deines lebens.
Dass dein Vater (noch) kein Sorgerecht hat, sollte eigentlich kein Problem sein...
Erst seit einigen Jahren haben Väter, die nicht mit der Mutter verheiratet sind, die Möglichkeit, das Sorgerecht (gemeinsames Sorgerecht mit der Mutter) einzufordern. Davor war das nur mit Einverständnis der Mutter möglich... Dein Vater könnte also das Sorgerecht beim Familiengericht beantragen.
Ab dem 14. Geburtstag kann ein Kind selbst entscheiden, bei welchem Elternteil es leben möchte - aber nur, wenn das bei beiden auch gleichermaßen gut möglich ist und beide Eltern dann auch damit einverstanden sind.
Sind die Eltern nicht damit einverstanden, so muss das Familiengericht entscheiden, welchem Elternteil es das "Aufenthaltsbestimmungsrecht" zuspricht. Der andere Elternteil hat dann weiterhin das "Umgangsrecht" mit dem Kind, kann also regelmäßigen Kontakt halten.
Dein Vater hat aber auch ohne das Sorgerecht bereits ein "Umgangsrecht" mit dir bzw. du selbst das "Recht auf Umgang mit beiden Eltern" - dies darf deine Mutter nicht verwehren...
Das mit dem Sorgerecht kann man ändern. Du musst mit dem Jugendamt reden und sagen, dass du bei deinem leiblichen Vater leben möchtest. Nur dann können die dir helfen.
Sobald man 12 Jahre alt ist, kann man selbst entscheiden, bei welchem Elternteil man wohnen möchte. Verbietet es deine Mutter, kannst du mit deinem Vater gegen deine Mutter vor Gericht klagen und ihr werdet damit locker durchkommen.
nein das kann man nicht entscheiden.
Ich habe heimlich kontakt mit meinem vater , und das jugendamt tut nicht weil ich es bis jetzt nicht wollte da ich früher als ich in der grundschule war und meine lehrerin das jugendamt informiert hat von meinem Stiefvater übelst verprügelt wurden bin als er rausgefunden hat das kontakt mit dem jugendamt besteht.
Und desshalb möchte ich mich ausfürlich über meine situation und rechtliche lage infornieren damit ich handeln kann