Bei Eltern Haftpflichtversichert, während Ausbildung, wenn man nichtmehr zuhause wohnt (17 Jahre)?
Hallo Ihr Lieben,
ich wollte mal fragen, ob man noch bei den Eltern haftpflichtversichert ist, wenn man in der Ausbildung ist, aber nicht mehr zuhause wohnt. Nebenbei gesagt bin ich 17, also noch nicht volljährig.
Im Internet steht immer während der Ausbildung ist man noch mitversichert, aber es steht nicht da, ob das nur der Fall ist, wenn man noch bei den Eltern wohnt.
Ich bin zuhause ausgezogen, weil ich die Ausbildung in Berlin begonnen habe und meine Eltern in Brandenburg wohnen, das wäre jeden Tag ein weiter Weg gewesen. (Falls das wichtig ist.)
Und wie wäre es bei meinem Freund? Er ist auch noch im Studium (duales), ist aber über 18 und könnte noch bei den Eltern wohnen, weil diese auch in Berlin wohnen, er ist allerdings zu mir gezogen.
Danke schon im Voraus. Liebe Grüße
Nana
9 Antworten
Erst wenn du eine "auf Dauer angelegte" Arbeit aufnimmst, um für deinen eigenen Unterhalt zu sorgen, brauchst du eine eigene Haftpflichtversicherung.
Theoretisch kann das also sogar sein, wenn du schon 30 Jahre alt bist
Bis zum Ende der ersten Ausbildung ist man in der Regel bei den Eltern immer noch mit haftpflichtversichert. Auch wenn man alleine wohnt.
Sollten da Zweifel bestehen - den Makler oder Vermittler anrufen.
Bei deiner Versicherung anrufen ist auf jeden Fall eine gute Idee, jeder Versicherer hat andere Bedienungen die auch alle paar Jahre wechseln
Grundsätzlich kann ich dir sagen das du dich in Berlin mit deinem Zweitwohnsitz anmelden solltest damit die Haftpflicht und Hausrat deiner Eltern gilt.
Hallo Nana,
bis zur Beendigung deiner ersten Ausbildung bist du bei allen Privathaftpflichtversicherungen zumindest ab Vertragsabschluss 2000 mitversichert.
Manche Versicherungstarife haben eine Einschränkung bis max. 25. Lebensjahr.
Dies gilt auch wenn Kinder außerhalb der Elternwohnung leben, was sehr oft bei Studenten vorkommt.
Ausnahme wäre, wenn du verheiratet bist und mit deinem Ehemann zusammen leben würdest.
Dies gilt also auch für deinen Freund.
Bitte aber beachten, wenn Du und dein Freund in der gleichen Wohnung wohnst, werden Schäden der Personen die innerhalb des gleichen Haushalts leben nicht erstattet.
Solange eine Ausbildung absolviert wird, selbst wenn nicht mehr bei den Eltern wohnend besteht Versicherungsschutz. Ausser es ist eine sehr alte Police mit uralten Bedingungen. Auch mal die Eltern frage wegen der Hausratversicherung. Bei einigen Gesellschaften ist nämlich auch die Wohnung des Kindes während des Studiums mitversichert. Auf Dauer macht sicherlich eine eigene Versicherung Sinn. Dann können der Freund und du eine gemeinsame abschließen. Beachte aber, dass Schäden untereinander dann meistens nicht mit versichert sind. Bei Fragen einfach melden...