Bei der OVB kündigen
Hallo Leute
Ich habe den großen Fehler gemacht und habe am Freitag den Vertrag von der OVB unterzeichnet. Jedoch bin ich jetzt im Nachhinein erst draufgekommen, dass das eine Scheiß-Firma ist. Ich weiß, ich hätte gut überlegen sollen, also haltet mir bitte nichts vor!
Kann ich jedoch jetzt noch aussteigen? Was könnte das für Folgen haben!
Bitte helft mir
Danke
4 Antworten
Hallo, dieser Vertrag (Handelsvertreter(Mitarbeiter-)vertrag? oder was?) kann ohne Schwierigkeiten gekündigt werden.
Wäre es ein normaler Arbeitnehmervertrag müsstest Du zumindest antreten und könntest dann in der Probezeit sofort wieder austreten. Aber auch einen Handelsvertretervertrag kannst Du gefahrlos kündigen. Wenn Du etwas unterschrieben hast musst Du aber auch eine Kopie davon haben -- und was steht da drin in Sachen Kündigung??
Das weiss ich, es sind 14 Tage, aber wenn er sofort widerspricht, dann kann man evtl. über eine andere Lösung diskutieren. Es bringt doch nichts jemanden zum Arbeitsbeginn zu zwingen, wenn er gleich seine Kündigung bzw. Auflösung des Vertrages noch vor Arbeitsaufnahme zum Ausdruck gebracht hat.
Welches "Finanzberatungsunternehmen" besteht denn auf eine Kündigungsfrist?
Soweit ich weiß ist es ein Handelsvertreter-Vertrag!
Das ist es ja, ich habe keine Kopie!
Was hast du denn da unterschrieben? Wenn es bei dir zu Hause war, hast du 14 Tage Rücktrittsrecht.
OVB ist ja nur eine "Beratungsgesellschaft" die Verträge, die du dort unterschrieben hast, wären alle einzeln zu kündigen.
einfach eine kündigung schreiben.. du hast ja probezeit und da kannst du je nach vertrage fristgerecht binnen 2 wochen kündigen oder von heute auf morgen
Woher willst Du das wissen, ohne den Vertrag zu kennen? Vertragsverhältnisse bei OVB sind i.d.R. keine Angestelltenvertragsverhältnisse und unterliegen dementsprechend auch nicht diesem Recht...
Geht das wirklich so einfach? Da kann nichts dann sein?
Was für Laufzeiten und Kündigungsfristen gibt es denn in dem Vertrag?
Auch in der Probezeit von Arbeitsverhältnissen ist eine Kündigungsfrist einzuhalten. Also nix mit ''sofort wieder austreten''.