bei 2 Versicherungen einreichen?

5 Antworten

Nein, Du kannst den nur bei einer geltend machen. Wioe soll das auch gehen? Wenn Du mit Deinem kfz einen Unfall hattest - hast Du dann auch 2 Kfz-Versicherungen? Oder wenn Du jemandem beim Sport einen Schaden zufügst, wird dieser dann z.B. durch Deine Privathaftpflicht übernommen, weil Deine Kfz-Versicherung für solche Schäden nicht aufkommt ....

JohannesJ54  08.05.2012, 02:59

Beispiel:

Wenn ich mit dem Auto liegenbleibe, zahlt meine Kfz-Versicherung die Abschleppkosten.

Wenn ich im ADAC bin, zahlt der auch meine Abschleppkosten.


Ich darf aber nur eine Versicherung in Anspruch nehmen.

(Eventuell zahlt einer bis 200.- und der andere bis 250.- Euro?

Oder einer hat eine Selbstbeteiligung, der andere nicht.)

quest47 
Beitragsersteller
 02.05.2012, 17:00

Viele Leute haben Sachen/Dinge/personen mehrfach versichert. In US-Filmen hört man auch, dass mehrere Lebensversicherungen auf eine Person abgeschlossen wurden. Warum sollten die Versicherungen nicht doppelt zahlen müssen?

Das Konzept ist doch, dass der Versicherungsnehmer über lange Zeit einen kleinen Betrag zahlt um im Falle des Falles von der Versicherung den Schaden ersetzt zu bekommen. Wenn nun jemand bei 2 Versicherungen einzahlt und es kommt zu einem Schaden sollten doch beide zahlen müssen. Man hat mit beiden Versicherungen einen Vertrag!

Wenn nicht verstehe ich nicht, dass manche Leute doppelt versichert sind.

DerHans  03.05.2012, 16:08
@quest47

Mehrere Lebensversicherungen kann man ohne weiteres haben(wenn man sich die Beiträge leisten kann). Bei eine zusätzlich Berufsunfähigkeitsversicherung hört das aber schon auf. Im Leistungsfall wird nicht mehr gezahlt, als das voreherige Einkommen, plus vielleicht 30 % wegen dann entstehender höherer Kosten.

Zusätzlich kommt natürlich die Prüfung bei einer ungewöhnlich hohen Versicherungssumme, dass sich dieStaatsanwaltschafdt dann für den Todesfall interessiert.

Bei einer Schadenversicherung wird nur der tatsächlich entstandene Schaden innerhalb gewisser Höchstgrenzen ersetzt. Dabei ist es unerheblich, wie viel Versicherungen man hat, denn es besteht ein striktes Bereicherungsverbot. Das ist z. B. bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung, einer Hausratversicherung, einer Kaskoversicherung usw. der Fall. Selbst bei Bestehen mehrerer Schadenversicherungen für ein und dasselbe Risiko wird nur einmal geleistet.

Bei einer Summenversicherung bekommst du bei einem versicherten Ereignis die vorher vereinbarte Summe ausgezahlt. So ein Ereignis kann auch mehrfach abgesichert sein, so dass man auch mehrfache Zahlungen bekommen kann. Summenversicherungen sind z. B. Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Krankentagegeldversicherungen oder auch Unfallversicherungen usw.

DerHans  02.05.2012, 17:17

Auch bei BU- KT- und Invaliditätsversicherungen kann man sich "überversichern" Im Leistungsfall wird gekürzt. Man muss das aktuelle Einkommen nachweisen - selbstverständlich gilt auch dabei das Bereicherungsverbot.

Tschak2009  02.05.2012, 18:55
@DerHans

Richtig - fällt unter das von PeVau erwähnte Bereicherungsverbot

Das geht.

Während man bei einer Hausrat- oder KFZ-Haftpflicht immer nur den tatsächlichen Schaden ersetzt bekommt zahlen Unfallversicherungen jede für sich. Du kannst Dich also doppelt oder dreifach versichern und bekommst dann dementsprechend mehr Geld.

SgtMiller  02.05.2012, 19:49

Das ist so nicht richtig !

Crack  02.05.2012, 21:08
@SgtMiller

Aber natürlich ist das richtig.

Kann ich bei mehreren Versicherungsgesellschaften eine private Unfallversicherung abschließen? Werden im Schadensfall dann die Leistungen von allen Gesellschaften gezahlt?

Ja, es ist möglich mehrere private Unfallversicherungen abzuschließen. Im Schadensfall wird aus jeder abgeschlossenen privaten Unfallversicherung gezahlt.


http://www.versicherung-vergleiche.de/unfallversicherung/hinweise.htm

DerHans  03.05.2012, 16:04
@Crack

Trotzdem kann man nicht unbegrenzt hohe Versicherungssummen (Unfall) abschließen. Zusätzlich müssen die Gesellschaft gegenseitig unterrichtet werden, ansonsten liegt eine Obliegenheitsverletzung vor. Bei der Invaliditätssumme liegt das Limit beim 6-fachen Jahreseinkommen. (Bezogen auf die Grundsumme ohne Progression). Zusätze wie Tagegeld oder Krankenhaustagegeld dürfen ebenfalls die tatsächliche entstehenden Kosten oder Verdienstausfälle nicht übersteigen.

Ein Unfall soll ja nicht dazu führen, dass es "Spass macht" zu Hause zu sitzen.

Man kann durchaus mehrere Unfallversicherungen parallel haben. Bei einem ersatzpflichtigen Schaden zahlen diese auch. Es darf nur nicht dazu führen, dass man eine höhere Invaliditätsleistung erhält als das vorherigen Nettoentgelt. Bereicherungsverbot.

Bei einem Haftpflichtschaden kann man selbstverständlich den Schaden nur einmal ersetzt bekommen.

Ich denke das kommt drauf an. Wenn es ein Personenschaden ist und du mehrere Unfallversicherungen hast, kannst du es sicher überall einreichen. Bei Sachschäden bin ich mir nicht so sicher.