Behinderung und Kfz Steuerbefreiung?

3 Antworten

Diese Angelegenheit ist dem Zoll zu melden, wenn du es unbedingt

machen willst. Denn der Zoll kümmert sich um die KFZ
Steuerangelegenheiten.

Willst du das melden da die Nutzer Ausländer sind?

Dann solltest du das aber auch melden, wenn dir bekannt wird, dass das Deutsche auch tun.

Rockuser, deine Aussage ist so was von daneben.

Selbst wenn der Eigentümer oder die Person auf die das Fahrzeug zugelassen ist, sein Einverständnis gab, dürfen diese genanten Personen das steuerbefreite Fahrzeug nur nutzen, wenn sie den Behinderten transportiern oder die Fahrten zur Haushaltsführung des Behinderten dienen.

Bitte erst schlau machen, dann antworten.

Lese hier einmal in diesem Link, ab dem Warmschild:

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verkehrsteuern/Kraftfahrzeugsteuer/Steuerverguenstigung/Schwerbehinderte-Menschen/schwerbehinderte-menschen_node.html;jsessionid=D0F3CFDA1214482363963F1B45D73603.live0492

Dort steht:

Führt der schwerbehinderte Mensch das Fahrzeug nicht selbst, müssen die Fahrten zur Fortbewegung oder Haushaltsführung des schwerbehinderten Menschen dienen.

Alles klar?

Du hast nichts zu Melden. Da ist alles in Ordnung. Das Auto kann jeder nutzen, der dir Erlaubnis vom Eigentümer hat.

241244 
Beitragsersteller
 17.06.2016, 00:02

Folgen bei steuerschädlicher Nutzung

Wird das steuerbegünstigte Fahrzeug

vorübergehend zu einer nicht begünstigten Verwendung benutzt, so wird
das Fahrzeug für die Zeitdauer der zweckfremden Benutzung, mindestens
jedoch für einen Monat steuerpflichtig.

Außerdem droht dem Fahrzeughalter ein Strafverfahren oder ein Bußgeldverfahren wegen Steuerhinterziehung bzw. -verkürzung.

Zeitweiser Verzicht auf Steuerbegünstigung / Urlaub

Eine zweckfremde Benutzung durch Dritte, etwa

die private Urlaubsfahrt durch einen Nichtbehinderten, kann dem Zoll im
vorhinein angezeigt werden. Es ist dann für die Dauer der Benutzung,
mindestens für einen Monat, Kfz-Steuer zu entrichten. Danach besteht die
Steuerbegünstigung unverändert weiter.

241244 
Beitragsersteller
 16.06.2016, 23:45

Lese mein Bericht bis ende. Danke.

Rockuser  16.06.2016, 23:48
@241244

Habe ich. Und was soll das Ändern? Der Typ hat ein Recht ein KFZ Steuerbegünstigt zuzulassen. Wer den benutzt, ist uninteressant.

Griesuh  17.06.2016, 08:53
@Rockuser

Rockuser: und wieder völlig falsche Antwort!!

??? Warum sollte denn keiner sein Auto fahren? Und was willst du denn melden?

Griesuh  17.06.2016, 09:02

vanillekuss, warum sollte keiner das Autofahren dürfen? Diese Frage ist schon falsch gestellt. Sie müsste lauten: wann und zu welchen Zweck dürfen andere Personen das Fahrzeug nutzen?

Schaue hier:

Lese hier einmal in diesem Link, ab dem Warmschild:

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verkehrsteuern/Kraftfahrzeugsteuer/Steuerverguenstigung/Schwerbehinderte-Menschen/schwerbehinderte-menschen_node.html;jsessionid=D0F3CFDA1214482363963F1B45D73603.live0492

Dort steht:

Führtder schwerbehinderte Mensch das Fahrzeug nicht selbst, müssen die
Fahrten zur Fortbewegung oder Haushaltsführung des schwerbehinderten
Menschen dienen.

vanillakusss  18.06.2016, 02:03
@Griesuh

Ok. Und?

241244 
Beitragsersteller
 16.06.2016, 23:47

Lese mein Bericht bis ende. Danke.

241244 
Beitragsersteller
 16.06.2016, 23:27

Weil das betrug ist oder nicht?

vanillakusss  16.06.2016, 23:39
@241244

Wieso? Wenn der Wagen auf den behinderten Mann läuft, ist alles in Ordnung. Fahren kann ihn auch ein anderer.

241244 
Beitragsersteller
 16.06.2016, 23:43
@vanillakusss

Frage

von

poiu0987,

09.08.2013

95

Kann der gesetzl. Betreuer einer schwerbehinderten Person sein Fahrzeug nutzen?

Ich bin der gesetzl. Betreuer meines Opas, der 100% Behinderung

hat.
Er wird vom KFZ-Steuer vollständig befreit. Da er gehbehindert ist,
muss ich für seine Zwecke fahren (Einkaufen usw.). Bei der
KFZ-Steuerbehörde wurde mir gesagt, dass die Steuerbefreiung nur in dem
Fall funktioniert, wenn das Auto ausschließlich für seine
Angelegenheiten genutzt wird und nicht für meine privaten Zwecke. D.h.
das Auto soll immer auf dem Behindertenparkplatz meines Opas geparkt
werden etc.

Heißt das, dass ich zu diesem Parkplatz mit den öffentl.

Verkehrmitteln von zuhause hinfahren (bzw. zurückfahren) muss, um das
Auto zu nutzen? Wird das auch kontrolliert?

Danke für die Antworten!

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Hilfreichste Antwort

- ausgezeichnet vom Fragesteller

von Brezel14

,

09.08.2013

95

Hallo,

der Wagen Deines Opas darf nur benutzt werden, um seine Belange zu regeln. Dazu zählt natürlich auch das Einkaufen. Parken kann das Auto m.

E. überall, sofern es Nutzen (auch indirekt) für Deinen Opa hat.

Die Folge für unrechtmäßige Benutzung des Wagens ist, dass für Deinen

Opa die Vergünstigungen (Steuerbefreiungen) gestrichen werden können.
Ev. kann sogar ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet
werden.

Meist wird der Tatbestand (unrechtmäßige Nutzung eines KFZ-Steuer
befreiten PKW´S nach SGB IX) durch mißgünstige Nachbarn/Zeitgenossen
bekannt.