Behindertenausweis auf Grund von fehlendem räumlichen sehen?
Ich habe mein räumliches / dreidimensionales Sehen im Alter von 6 Jahren durch eine Netzhauteinblutung verloren und fragte mich heute Abend ob ich damit einen Behindertenausweis bekommen kann. Wenn sich jmd damit auskennt bitte beantworten.
3 Antworten
Hallo TrollChristian,
Sie schreiben:
Behindertenausweis auf Grund von fehlendem räumlichen sehen?Ich habe mein räumliches / dreidimensionales Sehen im Alter von 6 Jahren durch eine Netzhauteinblutung verloren und fragte mich heute Abend ob ich damit einen Behindertenausweis bekommen kann. Wenn sich jmd damit auskennt bitte beantworten.
Antwort:
Behinderung liegt vor bis zu einem GDB 40!
Für eine Behinderung wird kein Behindertenausweis ausgestellt!
Schwerbehinderung liegt vor ab GDB 50 bis maximal GDB 100!
Für eine Schwerbehinderung wird ggf. ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt!
Im Schwerbehindertenausweis werden neben dem Grad der Behinderung ggf. auch ein oder mehrere Merkzeichen zusätzlich eingetragen, je nach individueller Situation!
Der Grad der Behinderung wird vom medizinischen Dienst des zuständigen Versorgungsamtes in Wohnortnähe auf der Basis der versorgungsmedizinischen Grundsätze samt GDS/GDB-Tabellen und an Hand der eingereichten Krankenakten (Arzt- und Entlassungsberichte) festgelegt!
http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html
Grundsätzlich erfolgen die Bewertungen überwiegend nach Aktenlage, auch vor den Sozialgerichten!
Je nach vorliegenden, gesundheitlichen Gebrechen kann sich die Bewertung mehr oder weniger komplex gestalten, wenn mehrere Schädigungen zusammenkommen und oft werden dann endgültige Entscheidungen dem zuständigen Sozialgericht überlassen!
Es sollte auch immer mit in die Überlegungen einbezogen werden, daß es gesundheitliche Gebrechen und deren Auswirkungen gibt, welche nur sehr schwer zu beurteilen sind!
In Ihrem speziellen Fall dürfte sich auch die Frage stellen, in wieweit sich Ihre vorhandenen Schädigungen auch auf Ihre psychische Verfassung auswirken??
Oft gehen solche Schädigungen mit mehr oder weniger belastenden Depressionen einher, welche sich ggf. zusätzlich steigernd auf den Grad der Behinderung auswirken können!
Manche Schädigungen sind in den Tabellen gar nicht erfaßt und müßen ggf. individuell ermittelt werden!
Sie sollten also Ihre eigene Krankenakte auf Vordermann bringen, indem Sie ärztliche Nachweise organisieren, aus welchen glasklar und sehr detailliert ersichtlich ist, welche dauerhaften Schädigungen bei Ihrem Sehvermögen vorliegen! (Augenarzt/Augenklinik)
Ergänzend wäre zu prüfen, wie sich diese nachgewiesenen Seh -Schädigungen dauerhaft auf Ihre psychische Verfassung auswirken!
Dauerhaft heißt in der Regel meist mehr als 6 Monate und ohne Aussicht auf absehbare Besserung!
Lassen Sie sich ggf. vom VDK helfen, wenn Sie alleine mit der Materie überfordert sind!
Wie sich der GDB zusammensetzt, können Sie zum Beispiel folgendem VDK-Video entnehmen:
https://youtube.com/watch?v=np1SB-fBsdE
http://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/teilhabe_und_behinderung/9216/grad_der_behinderung_gdb
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Vergiss das mal ganz schnell wieder mit einem Ausweis. Denn dazu müsstest Du erst einmal einen Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung stellen. Hier müsste Dir ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 zuerkannt werden. Und den bekommst Du nicht.
Nein,da bekommst Du keine 50% drauf und die dind vorausetzung um einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen,Du kannst das im Link selber nachlesen unter Sehorgan.
Du hast keine wesentlichen Einschränkungen was das Sehen betrifft,da gibt es wenn überhaupt höchstens 20%.Stelle einen Antrag dann wirst Du sehen ob und was Du dafür bekommst.
Der Freund meiner Schwester hat einen Hörschaden welcher im 70% gibt und er bekam nochmal einen Bonus von 30% da die Behinderung vor seinem siebten Lebensjahr auftrat, womit er bei 100% steht, bist du dir wirklich sicher?