befristeter Vertrag läuft aus, krank, Geld

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es kommt darauf an, wie lange du davor schon krank warst; die ersten 6 Wochen bekommst du weiter Gehalt, dann ab der 7. Krankheitswoche Krankengeld.

Ich verstehe aber die Fragestellung nicht ganz: dein Vertrag geht bis 31.7. - also bis dahin bekommst du Gehalt. Das mit den Überstunden und Resturlaub kommt doch noch oben drauf.

Nun, da dein Vertrag eh zum Ende des Monats ausläuft, würde ich an deiner Stelle deine Bandscheibe "schonen", das ist wichtig. Der Arzt wird dich dabei unterstützen. Alles Gute.

Schalke1904 
Beitragsersteller
 03.07.2010, 13:10

mein Vertrag geht bis 31.7. ja ich soll aber von denen nur die Überstunden und den Urlaub für Juli bezahlt bekommen und sonst nichts weil ich ja nicht mehr arbeiten kommen muss wie die sagen

verreisterNutzer  03.07.2010, 13:16
@Schalke1904

lieber @Schalke1904: ich verstehe dein Anliegen und deine Absicht und kann dir nur raten, das mitzunehmen, was dir zusteht (unser Land ist so von Gesetzen durchzogen, dass man diese auch vollends ausschöpfen darf, auch für seine eigenen Belange!). Ich sehe, dass hier keiner richtig weiß, was du am besten machen sollst. Mein Tipp ist diese Seite, hat mir auch schon oft geholfen und die sind rechtlich echt fit drauf: www.tacheles-sozialhilfe.de - Frage im Forum stellen - alles Gute - Taimanka

Ontario  13.12.2010, 13:43
@Schalke1904

Wenn dein Vertrag am 31.07. ausläuft, dann hast du ausser dem Recht auf volle Bezahlung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, auch noch den Anspruch auf Bezahlung der Überstunden und den Resturlaub. Ich würde an deiner Stelle dem Vorschlag deines Arbeitgebers nicht zustimmen, es sei denn, er zahlt dir bis Ende Juli deinen Lohn und die abgeleisteten Überstunden zusätzlich, ohne irgendeine Anrechnung. Warum sollst du auf den Lohn für Monat Juli verzichten ? Was man dir abziehen könnte, wäre evtl. unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit, mehr auch nicht. Wenn du krankgeschrieben bist und Krankengeld erhälst, erhälst du doch keinen Lohn mehr von deinem Arbeitgeber. Wenn doch, wäre mir das neu.

hallo. bei einem vertrag haben beide vertragpartner zunächst mal die pflicht, dem vertraglichen inhalt gerecht zu werden. in deinem fall läuft dein vertrag zum 31.07 aus, also wenn du nach deiner erfolgten krankschreibung hättest wieder arbeiten gehen können, hättest du vertragsgemäß auch die pflicht das zu tun. nun hat dein arbeitgeber dir eine freistellung von seiner seite aus angeboten, unter den von dir erwähnten bedingungen. dein fernbleiben von der abreit, ohne gewichtigen grund bzw. einer krankmeldung, implziert eine stillschweigende zustimmung zu dem angebot deines arbeitgebers. demzufolge kannst du aus dieser situation wohl kaum noch raus, ohne einen anwalt zu bemühen, denn ich bin mir nicht sicher ob das angebot deines arbeitgebers rechtmäßig war. eine weitere krankschreibung würde auch nicht viel an deiner situation ändern, da zu einem die freistellung vorliegt, und du zum anderen wohl dem anschein nach einige tage unentschuldigt der arbeit fern geblieben bist. deshalb kann ich dir nur raten, einen anwalt aufzusuchen und die sachlage zu klären. desweiteren hoffe ich für dich, dass du schon beim arbeitsamt gewesen bist, um dich arbeitslos zu melden, vorzugsweise 3 monate vor vertragsende. viel erfolg und gruß

Schalke1904 
Beitragsersteller
 03.07.2010, 18:51

also ich habe nicht unentschuldigt gefehlt und Arbeitsamt weiss schon lange Bescheid

cncVeteran  04.07.2010, 11:20
@Schalke1904

hi. sorry, hab ich irgendwie so gelesen dass du unentschuldig der arbeit fern geblieben bist. dennoch bleibe ich bei meinen rat an dich dass du dir einen anwalt nehmen solltest und dem vorschlag deines AG nicht nachkommen solltest. gruß

Wenn die Arbeitsunfähigkeit noch nicht länger als sechs Wochen bestanden hat,gilt für dich noch die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Wenn die sechs Wochen schon überschritten sind,gibt es Krankengeld. Wirst du nicht noch einmal krank geschrieben,muss dich dein Arbeitgeber natürlich bis zum Ende der befristeten Zeit beschäftigen und normal bezahlen. Und die 49.03 Stunden sind trotzdem zu vergüten. Hier geht es doch nicht um einen Vergleich,sondern um dein gutes Recht. Der Arbeitgeber kann natürlich auch darauf bestehen,dass du die Urlaubstage nimmst und die Überstunden abfeierst.

Schalke1904 
Beitragsersteller
 03.07.2010, 13:21

Hier mal die Email meiner Chefin:

Hallo XXX,

ich möchte ich dir mitteilen, dass du die Möglichkeit hast unter Anrechnung des noch bestehenden Resturlaubs und Überstunden die Arbeit bis zum Vertragsende nicht wieder aufzunehmen.

Unter der Berücksichtigung der arbeitsvertraglichen Wochenarbeitszeit bedeutet dies, dass du insgesamt 49,03 Stunden plus hast. Somit ergeben sich für den Monat Juli 2 Wochen.

Am Ende des Monats Juli erfolgt mit der Gehaltsabrechnung der Abgleich der Stunden.

Gerne möchte ich dich bitten, mir den Erhalt der Mail und die Zustimmung bezüglich des Vergleiches zu bestätigen.

Wenn Dein Arbeitsvertrag zum 30.06. ausläuft, Du über diesen Zeitraum krank geschrieben bist, bekommst Du ab 01.07. von Deiner Krankenkasse Krankengeld

Schalke1904 
Beitragsersteller
 03.07.2010, 13:11

mein Vertrag läuft am 31.7. aus

amdros  03.07.2010, 14:00
@Schalke1904

sorry.... hatte ich wohl überlesen, dann verschiebt es sich natürlich in meiner Antwort um einen Monat

Schalke1904 
Beitragsersteller
 03.07.2010, 14:57
@amdros

bekomme von der Krankenkasse kein Krankengeld das bekommt man erst wenn man nach 6 Wochen Krankheit weiter krankgeschrieben ist ist bei mir aber nicht so

amdros  03.07.2010, 18:21
@Schalke1904

Dann muß sich in den letzten Jahren in der Richtung etwas geändert haben. Als ich vor einiger Zeit arbeitslos wurde, wurde ich 3 Tage vorher krank geschrieben und bekam automatisch Krankengeld und ndach der Gesundmeldung dann Arbeitslosengeld??? Aber wie gesagt, ist schon einige Jahre her

Schalke1904 
Beitragsersteller
 03.07.2010, 18:52
@amdros

ich bekomme doch erst ab 1.8. ALG und wäre bis 31.7. krankgeschrieben also das ist doch gar kein Thema

verreisterNutzer  03.07.2010, 13:07

... der Vertrag läuft zum 31.7. aus ...

Da läuft irgendwas schief. Du warst bis 30.06. krankgeschrieben. Heute haben wir bereits den 03.07.. Was ist mit dem 01. bis 03.07.? Du hättest die neue Krankmeldung spätestens am Freitag bringen müssen.

Schalke1904 
Beitragsersteller
 03.07.2010, 13:08

man hat mir gesagt ich bräuchte nicht mehr kommen, darum war ich nicht mehr beim Arzt (bisher)

blondie1705  03.07.2010, 13:20
@Schalke1904

Das war ein gravierender Fehler und jetzt fängt Dein Problem nämlich schon an!

Schalke1904 
Beitragsersteller
 03.07.2010, 13:26
@blondie1705

wieso? lies mal oben die Mail von meiner Chefin

blondie1705  03.07.2010, 13:33
@Schalke1904

Das ist nun Deine Entscheidung, ob Du das annehmen willst oder nicht. Wenn Du aber nicht annimmst, dann hast Du jetzt mindestens 2 Tage, die Du unentschuldigt fehlst.

Schalke1904 
Beitragsersteller
 03.07.2010, 13:34
@blondie1705

?????????? ich fehle nicht unentschuldigt haste das immer noch nicht verstanden? ich bin freigestellt und brauche nicht mehr kommen!!!

blondie1705  03.07.2010, 13:38
@Schalke1904

Dann nimmst Du das Angebot an! Warum fragst Du dann eigentlich hier?

Schalke1904 
Beitragsersteller
 03.07.2010, 15:04
@blondie1705

ich frage weil ich hoffte hier einige intelligente Antworten zu bekommen aber manche verstehen nicht mal meine Frage

ich habe das Angebot zwar angenommen erst mal aber nichts unterschrieben und meine Frage war ob ich das annehmen MUSS oder ob wenn ich zum Arzt gehe ich dann mein verdientes Geld bekomme was mir zusteht und wenn ich nicht gehe bekomme ich nur für 2 Wochen Geld aber das zig mal zu erklären muss ich auch nicht wer es nicht versteht soll einfach nicht antworten

blondie1705  03.07.2010, 22:25
@Schalke1904

Das hab ich alles verstanden. Du warst aber jetzt 2 Tage nicht bei der Arbeit und nicht krank geschrieben. Demnach geht Dein Arbeitgeber wahrscheinlich davon aus, dass Du das Angebot angenommen hast. Ich würde es nicht tun.