Befreiung von der Abgabe zur Einkommensteuererklärung?

7 Antworten

Hallo sieslack,

  1. Gibt es günstigere Steuererkl.programme, die ihren Dienst gut machen (selbst für Selbstständige usw.)
  2. Wirst ja nicht nur diese Ausgaben haben? Wie siehts mit Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen aus? Riesterrente usw. Man stelle sich vor, "nur" 1.000 Bürger würden widerum "nur" 100.-€ zurück bekommen = na...? Ja.... soviel würde sich der Staat dann sparen bzw. einbehalten. Meines Wissens kann man sich befreien lassen, (Nichtveranlagungsantrag) wenn man nicht über 7.680 €/Jahr kommt. Ich schließe mich den Vorrednern an. Am besten immer! bei der zuständigen "Quelle" nachfragen und klären! Alles andere wäre Spekulation :-)
Sieslack 
Beitragsersteller
 09.11.2008, 12:49

Danke

Wenn du Gehaltsempfänger bist und nur den Jahresausgleich machst, kannst du darauf verzichten. Hast du aber zusätzliche Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung etc., dann nicht.

Du mußt Dich mit dem Finanzamt in Verbindung setzen. Evtl. einen formlosen Antrag auf EKST-Befreiung stellen. Frag mal nach.

Niemand ist verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben, solange er lediglich EInkünfte aus Uunselbständiger Arbeit bezieht.

Dafür gibt es ja die ganzen Pauschalbeträge.

Das hängt wohl von der Höhe des Einkommens ab. Entscheiden muss das Finanzamt.