Doppelstaatsbürgerschaft beantragen?
Hallo,
bin in Russland geboren, lebe seit 15 Jahren in Österreich, besitze den Reisepass/Konventionspass und habe hier die Pflichtschule abgeschlossen. Jetzt möchte ich die Österreichische Staatsbürgerschaft beantragen, weiß aber nicht ob die mir zu steht.
Wenn Ihr mir die paar Fragen beantworten könnten würde das mir echt weiter helfen:
-Verliere ich meine alte Staatsbürgerschaft wenn ich die Österreichische habe?
-Gibt es eine Möglichkeit 2 Staatsbürgerschaften zu besitzen?
-Muss ich irgendwelche bestimmte Voraussetzungen besitzen um die Österreichische Staatsbürgerschaft beantragen zu dürfen?
-Muss ich mit Kosten rechnen?
Danke Leute
3 Antworten
Wer die österreichische Staatsbürgerschaft durch Verleihung erwirbt, verliert dadurch grundsätzlich die fremde Staatsbürgerschaft. Wenn das bisherige Heimatrecht nicht den automatischen Verlust der Staatsbürgerschaft mit Annahme der österreichischen vorsieht, wird die österreichische Staatsbürgerschaft zuerst zugesichert. Danach muss die betroffene Person ihre bisherige Staatsbürgerschaft binnen zwei Jahren zurücklegen, um danach die österreichische Staatsbürgerschaft zu erhalten.
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/26/Seite.260430.html
Weil Russland die Mehrstaatigkeit zulässt und du deine russische Staatsbürgerschaft nicht automatisch durch den Erwerb der österreichischen verlieren würdest, musst du dir also, falls die Voraussetzungen erfüllt sind, die österreichische Staatsbürgerschaft dir zuerst zusichern lassen. Danach die russische ablegen um die österreichische zu erlangen.
Eine doppelte Staatsbürgerschaft ist meines Wissens nach in deinem Fall ausgeschlossen.
Alles was du tust ist mit Kosten verbunden. Alles genau aufzählen kann dir kein Mensch. Da musst du dich schon selbst darum bemühen.
Das gilt für alle.
Geh am besten einfach zum Amt oder so und informiere dich mal dort, bekommst dort sicherlich die beste Antwort.
Im Allgemeinen lässt das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht keine Doppel- oder Mehrfachstaatsbürgerschaften zu. Nur in bestimmten Sonderfällen ist dieser Grundsatz durchbrochen.
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/26/Seite.260000.html
Das gilt für alle Asylberechtigte/Flüchtlinge?