Bauen nach Genehmigungsplanung
Wir wollen ein Einfamilienhaus bauen. Mit unserem Bauingenieur sind wir bis zur Genehmigungsplanung gegangen. Nun haben wir ein Angebot für die Werksplanung, Ausschreibung und Vergabe erhalten. Freunde und Bekannte von uns raten uns davon ab. Sie sind der Meinung, man kann sich selbst die Gewerke suchen und sich somit die hohen Kosten für den Bauingenieur sparen. Frage: Braucht man die Werksplanung? Ist es sinnvoll, eine professionelle Ausschreibung über den Bauingenieur machen zu lassen?
5 Antworten
Lasst euch nicht von Sprüchen eurer Umgebung verunsichern. Was haben sie denn als Qualifikation vorzuweisen ?
Werkplanung, Ausschreibung und Vergabe sowie Bauleitung sind die wichtigsten Leistungsphasen eines Architekten und nicht umsonst haben sie die höchsten Honorarsätze ! Ob allerdings ein Bauingenieur der Richtige ist, würde ich anhand von Referenzen überprüfen.
Wie wollt ihr denn ohne Ausschreibung passende und vollständige Handwerker-Angebote einholen, vergleichen und mit korrekten Verträgen beauftragen ?
Wie erfährt denn der Handwerker wie und wo er was ausführen soll wenn es keine Architekten-Werkpläne gibt ?
Wer koordiniert und überwacht denn am Bau die Handwerker und übernimmt die Abrechnung wenn ihr keinen Bauleiter habt ?
Zumal ihr gesetzlich verpflichtet seid einen verantwortlichen Bauleiter zu benennen. Sonst gibt es keine Baufreigabe.
Ich biete meinen Kunden auch immer die Werkplanung mit an (sogar noch sehr günstig) und kaum einer nimmt diese dann in Anspruch...
Danach werden meist die falschen Dränagerohre genommen, die Hausanschlüsse werden vergessen oder falsch plaziert und andere Detail werden falsch gemacht. Meine Aussage, dass sie den (vermeintlich) eingesparten Betrag für den Werkplan nun 5-10x bezahlen, sehen sie leider erst dann ein.
Und die Ausschreibung... Du als Laie kannst garantiert nicht 2 verschiedene Heizungsangebote vergleichen. Ab gesehen davon lassen manche Anbieter gerne mal ein paar Massen weg (oder zuwenig) damit der Endpreis gut aussieht und zockt euch dann darüber ab.
So ein Vorgehen bei diesem Leistungsumfang ist wie auch das "Alleinbauen" kaum zu verantworten. Ihr solltet schon heute eine Verzögerung (evtl. wegen Baustopp?) um sechs Monate, Rechtsanwaltshonorar und Vorschuß für Gerichtskosten einplanen und daran denken, daß Ihr einen Streit in Deutschland frühestens nach zwei Jahren beenden könnt.
Einige meiner Auftraggeber haben das genau so gemacht wie Ihr. Na ja, Gutachter brauchen auch Arbeit!
Hallo, die Werkplanung braucht ihr wirklich nicht. Auch ein EFH braucht keine Ausschreibung. Ihr braucht nur das, was eine Behörde absegnen muss, ihr solltet aber die Rohbauabnahme nicht verpassen und auch die Fertigmeldung nicht. Ihr solltet euch aber sehr schnell Gedanken machen, was an technischer Ausrüstung rein soll, sprich Elektro und HLS. Dazu reichen die Genehmigungsgrundrisse aus. Achtet aber bei euren Angeboten auf Objektlohn, Abrechnung nach Aufmass, keine Stundenbasis. Gewährleistung nach VOB.
Ist doch gar nicht wahr. Jede seriöse Fa. erstellt dem Bauherrn auf Wunsch ein detailliertes Angebot. Man sollte als Bauherr aber wissen, was man möchte. Ich habe selbst mit meinem Mann so gebaut. Man darf es natürlich nicht auf Stundenbasis machen oder auf pauschaler Ebene.
Du bist selber mit Deinem Mann über den Tisch gezogen worden. Vergleichbare Angebote kann man nur aufgrund konkreter und ausführlicher Werkpläne erhalten, sonst ist alles nur freundliches und unverbindliches Gerede zur Gewinnmaximierung der Bauunternehmer! Und besonders erfreulich ist es natürlich, wenn die Bauherrschaft das nicht merkt und sogar noch dankbar ist!
Solche Kunden wünscht sich jeder Handwerker.
15.000 € Honorar gespart und mangels Wettbewerb 30.000 € zuviel bezahlt. Und da niemand die Leistung gewerkeübergreifend geplant und überwacht hat, dürfte das Ergebnis eher suboptimal sein.
Uns hat Niemand über den Tisch gezogen, so ein Käse, was du schreibst. Du kannst etwas teuer ausführen, du kannst es aber auch billig machen lassen. Das liegt am Bauherrn selbst. Wenn sich der Bauherr aber nicht kümmert, indem er das Dritten machen lässt, werden sich genau die auf seine Kosten sehr schnell einig, die Zeche zahlst du als Bauherr. Ich habe mit Bauzeichnungen auch beruflich zu tun, aber ich kenne Niemanden, der bei einem Eigenheim eine Werkplanung gemacht hat.
Aber immer. Nach Erteilung der Baugenehmigung müsst Ihr eine Baubeginnsanzeige an die Bauaufsicht schicken, auf der ein Bauleiter unterschreiben muss. Und das kann nur ein Architekt oder Bauingenieur sein.
Und Werkpläne schützen Euch vor späteren Mehrkosten, natürlich nur, wenn ihr Euch daran haltet. Sonst kostet es immer viel mehr als geplant.
So ein Schwachsinn, Werkplanung braucht man nur bei großen Bauvorhaben, wo sich in der Ausführungsphase Detailplanungen ergeben, wo Nachträge kommen, weil sich Änderungen ergeben, aber doch nicht bei einem EFH.
So stellt sich Lieschen Müller das Bauen vor! Freundliches und unbestimmtes Gerede und hinterher Mehrkosten und Minderleistungen. Die Bauunternehmer freut es!!
Das freut die Bauunternehmen! Dann können sie nämlich machen was sie wollen und kräftig kassieren!!