Bart Rasur, Arbeitsverweigerung,Komplizierter Fall?
Hey Leute. Ich solle ab Montag in einem Chemiepark arbeiten. Dort war ich schon vor ca. 1 1/2 Monaten zu Werke. Damals war ich in einem Bereich tätig wo der Bart keinen weiteren Interessiert hat. Vom Kollegen dort habe ich erfahren das in diesem anderen Bereich der Bart Tabu ist wegen der Atemschutzmaske. Meine Frage dazu ist folgende: Der Arbeitgeber kann ja nicht verlangen, meinen Bart abzurasieren, weil 1. Das meine Persönlichkeit ist und 2. Ich vor 1 1/2 Monaten da war und der Bauleiter vorort mich schon mit einem vollbart gesehen hat. Zudem muss ich sagen, dass ich zu dieser Baustelle kapp 120km habe und ein weiterer Arbeitskollege nur 12km. Normalerweise könnte man tauschen, wollen Sie aber nicht und ich lehne mich da jetzt auch nicht ausm Fenster. Wir haben mehrere Standorte, dass wäre also nicht meine einzige Anlauf Stelle. Dürfen Sie das? Obwohl SIE GENAU WISSEN das ich Bartträger bin und mich da quasi willkürlich dahin senden? Mir ist das alles nicht so wirklich geheuer. Und Arbeitsverweigerung können Sie mir ja nicht vorwerfen, wenn ich schon 120km dort hin Fahre.
5 Antworten
Nun kommt darauf an was du in deinem Arbeitsvertrag unterschrieben hast. Wenn du die z.b. Hausordnung akzeptiert hast in dem Vertrag wo auch drin steht das du keinen Bart haben darfst, musst du dich an deinen unterschrieben Vertrag halten. Natürlich kann da auch das persönliche von dir nicht einfach "abrasiert" werden weil die es wollen. Im ganzen ist es aber dann Pflicht wenn du dort arbeiten möchtest
Das wäre eigtl meine letzte Option..
Wenn es gar nicht mehr geht ziehe einen Anwalt hinzu.
Die möglichkeit besteht eine Atemschutzhaube zu Organisieren. Diese ist besser als die Maske. Auf anderen Standorten werden auch Mitarbeiter gesucht weil Hochbetrieb ist. Und letzens hatte ich eine Diskussion mit dem Bauleiter von der letzten Baustelle. Evtl hat er die Finger da drin. Der Betriebsrat selbst ist ausser Rand und Band und versteht diese Logik sowieso nicht
Das Tragen von Atemschutzmasken und der Bart lassen sich leider nicht vereinen. Zumindest im Bereich der Dichtlippen der Atemschutzmaske darf sich kein Bart befinden. Wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben das der Bart nicht hinnehmbare Undichtigkeiten hervorrufen kann.
Schau mal was Fachleute dazu schreiben: http://www.atemschutzunfaelle.de/ausbildung/barterlass.html
Da dein Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht hat bleibt ihm gar nichts anderes übrig, zum die Regel sicher nicht von ihm sondern eher von seinem Auftraggeber kommt. Wenn er dich mit Bart dort arbeiten lässt kann es sein das er aus dem Werk geworfen wird und dort alle Aufträge verliert weil er sich nicht an die Arbeitsschutzvorschriften gehalten hat. Die sind in der chemischen Industrie nun mal, verständlicher Weise, sehr streng.
Erläuterung: Nach gesprächen mit der Chefetage wurde mir gesagt, dass man nicht wüsste, dass ich ein Bartträger wäre und man sich um einen Arbeitsplatz in der Nähe kümmern würde. Jetzt sinds aktuell 40km und beide Parteien sind glücklich
Du solltest umgehend dir eine andere Arbeit suchen. Erfahrene Gerüstbauer werden dringendst gesucht. Schon wegen der 120 km (240 km hin und zurück?) Fahrzeit.
Ja sollte man meinen... aber nennen sich gern als ne Fachfirma *lach*
Dein Chef wird mir immer unsympatischer! 120 km fahren, aber wegen 3 Kilometern wird keine Übernachtung bezahlt, das ist doch lächerlich.
Ich fahre selbst seit vielen Jahren auf Montage, aber sowas gibt es bei uns nur in absoluten Ausnahmefällen, also wenn eine Baustelle in 1 - 2 Tagen erledigt ist oder jeden Tag neues Material mitgenommen werden muß. Ansonsten ist der Chef daran interessiert, dass wir nahe der Baustelle untergebracht werden, schon weil dann die Möglichkeit besteht, ein paar Stunden länger pro Tag zu arbeiten.
Der Chef kann von Dir verlangen, dass der Bart ab muss.
http://www.welt.de/wirtschaft/article129999040/Chef-darf-Mitarbeitern-den-Bart-verbieten.html
Zwei interessante Links, aber für den Fragesteller nicht zutreffend (meiner Meinung nach). Leider hat er erst später erwähnt, dass er Gerüstbauer ist.
Einem Chemiefacharbeiter oder so kann natürlich der Bart verboten werden, weil dann die Sicherheit bei der Ausübung seines Berufes nicht gewährleistet ist. Sowas wird aber schon während des Lehrvertrages bzw. dann im Arbeitsvertrag festgeschrieben.
Für einen Gerüstbauer dagegen, der temporär ein paar Wochen in einer Chemiefabrik arbeiten muß, kann es kein Bartverbot geben.
(Nochmal, es handelt sich um meine Meinung, die ich jetzt nicht mit Gesetzen untermauern kann)
Sicherheit geht vor. That's right. Aber warum plant man nicht dementsprechend einfach? Und wenn ich dort unbedingt Arbeiten soll, gibt es auch eine Atemschutzhaube. Sollen Sie mir dann diese besorgen. Es gibt genügend Mitarbeiter die für diesen Standort mehr als Qualifiziert wären und aus der Umgebung kommen, warum dann einen aus 120km ferne her holen?
der gleichen Meinung wie du bin ich ja auch. als chemiearbeiter alles no problem seh ich ein, aber alsn Bretterschlepper eher nicht..
fs1903: Wenn du als GErüstbauer in einem Bereich arbeitest, wo du eine Atemschutzmaske tragen musst, diese nicht richtig abschließt wegen des Bartes, dann kann der Chef dir sehr wohl den Bart verbieten. Aus Sicherheitsgründen. Und egal, welchen merkwürdigen Schmus familiengerd dazu schreibt: Die Sicherheit geht immer vor.
Überlegt hab ichs mir schon. zudem kommt ja noch dass ich dort nicht übernachten darf weil ich 3km zu wenig habe..