Barmer fordert Geld zurück bei Arbeitslosigkeit?
Hey Leute,
ein Freund von mir (und ja wirklich ein Freund, wären das meine Probleme wäre das ziemlich mies) soll um die 8.000 Euro zurückbezahlen vom letzten Jahr. Welche Beiträge das genau sein sollen weiß ich nicht. Es soll um einen Zeitraum gehen als er arbeitslos war.
Jedoch hat er auf Frage ob er sich arbeitslos gemeldet hat bei der Agentur für Arbeit auf ja geantwortet. Ich kann mir nicht vorstellen das er das muss ?
Ich mein die Barmer muss doch gemerkt haben das keine Beiträge mehr bezahlt wurden und seine Pflicht sich arbeitslos zu melden ist er doch nachgekommen ?
Das Hauptzollamt und die Barmer sagen jetzt natürlich das er das bezahlen muss. Ich wollte einfach nochmal nachfragen ob es sich lohnt dies aus Anwaltsicht bestätigen zu lassen, oder besteht die Chance das die besagten Behörden auf ''Dummfang'' gehen ? Ich hab diesbezüglich keine Ahnung und er gleich gar nicht. Er ist leider nicht solchen Forums wie hier, weshalb ich dachte ich frage für ihn mal nach.
3 Antworten
Offensichtlich hat er nicht darauf reagiert, als die Barmer ihn aufgefordert hat, sein Einkommen zu belegen. Sein früherer Arbeitgeber hat ihn dort pflichtgemäß abgemeldet.
Und scheinbar hat er sich eben NICHT ordnungsgemäß arbeitslos gemeldet (egal was er DIR erzählt hat)
Dann ist er automatisch "freiwilliges Mitglied" bei der Barmer geworden. Und das bedeutet, dass er den Beitrag schuldet.
Es handelt sich also nicht um eine RÜCKZAHLUNG sondern eine fällige Nachzahlung
Das denke ich eigentlich auch.
Offensichtlich hat er dann keine Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit bekommen. Wenn doch, musste er die Krankenkasse im Antrag angeben und auf dem Leistungsbescheid steht sie auch drauf. Wenn er einen Leistungsbescheid hat, sollte er eine Kopie davon an die Krankenkasse senden.
Hat er keine Leistungen bezogen, musste er sich freiwillig weiterversichern. Dann scheint er sich nicht weiter gekümmert zu haben, denn dann hat die Krankenkasse ihn gem. § 188 SGB V in die obligatorische Anschlussversicherung eingestuft und den Höchstbeitrag festgelegt. So schreibt es das SGB auch vor.
Er soll sich mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen, scheint einigesan Post von dieser ignoriert zu haben.
Vielleicht mal bei der Agentur für Arbeit abklären ob er da wirklich gemeldet ist.
Vielleicht liegt da ja ein Fehler vor ?
Er sollte ja wohl eigentlich wissen, ob er Arbeitslosengeld bezieht.