Balkonverkleidung Vorhang .Muss Ich es entfernen?
Hallo liebe Freunde. Meine Frage wäre folgende: Ich habe im Oktober 2013 ein Vorgang zugelegt was den Innenraum vor Regen und Sonnenlicht schützen soll. Mit meinem Vermieter habe ich keine Probleme. Hatte zwar nicht angefragt was das anbringendes Vorhanges betrifft aber als er letztes Jahr dies gesehen hat war er mir auch nicht böse da es fachmännisch angebracht war. Die Wohnung befindet sich im Top Zustand und die Miete ist überpünktlich ...ok zurück zu meinen Anliegen. Jetzt verlangt die Hausverwaltung das ich den Vorgang entfernen soll da es doch störe ( Optik des Gebäudes ) . Obwohl ich sorgfältig die fassadenfarbe gewählt habe und ebenso keinen Menschen störe soll oder muss ich es entfernen. Was würde Passieren wenn ich es nicht entferne ?Was passiert im Schlimmsten Fall? Wie kann ich mich schützen so das es dran bleibt ? Bis heute hat sich kein einziger Mieter beschwert. Es kam zu einer Versammlung wo dieses Thema angesprochen und die Vermieter ( Carl. 20-30 Vermieter ) dagegen waren und somit mir nun eine Frist angesetzt ist.
5 Antworten
Du musst ihn sogar abhängen. Da es sich bei der Außenfassade um gemeinsames "Eigentum" handelt. Das gleiche gilt für ein Treppenhaus. Du darfst auch deine Eingangstür nicht beliebig streichen. du hast also keine Schorse und der Vorhang muss weg.
Chance
Falls Sie der Aufforderung der Verwaltung nicht folgen, kommt es zum Klageverfahren geegn ihren Vermeiter. Der wiederum wird Sie vor dem hintergrund der Beschlußlage zur Vermeidung eigner Nachteile auffordern den Vorhang komplett zu entfernen. Folgen Sie der Forderung nicht, dann folgt die Kündgiung des Mietverhältnisses.
.... das kann doch ganz cool angegangen werden, so jedenfalls meine Erlebnisse immer wieder. Es wurde also eine Eigentumswohnung angemietet, lautet auch der Mietvertrag so? Ein Mieter kann seinen Bereich so gestalten, wie er es für richtig hält, so jedenfalls der BGH. Eine WEG, so wie hier, wird in die mietvertraglichen Vereinbarungen nicht eingebunden und ist gegenüber einem Mieter weder weisungsbefugt noch klagebefugt, so jedenfalls meine persönlichen Erlebnisse.
Jetzt verlangt die Hausverwaltung das ich den Vorgang entfernen soll da es doch störe ( Optik des Gebäudes )
Kann ich verstehen. Die Außenfassade, bzw. die Balkonbrüstung gehört zum gemeinschaftlichen Eigentum, so dass Du keinen Anspruch darauf hast, hier irgend etwas zu montieren.
Was würde Passieren wenn ich es nicht entferne ?Was passiert im Schlimmsten Fall?
Abmahnung des Mietverhältnisses und - bei weiterer Weigerung - die fristlose Kündigung.
Schade um den Balkon! Hätte ich nie zugehangen, aber ist ja Geschmacksache. Ich würde ihn abhängen, um Ärger zu vermeiden.