Balkontürglas geplatzt / gerissen, wer muss für aufkommen

6 Antworten

Da musst du in deinen Mietvertrag schauen. Glasbruch kann vom Mieter versichert werden und ist folglich auch von diesem zu ersetzen. Der Vermieter wäre dafür nur zuständig wenn es sich um einen Materialfehler handelte. Das ist aber höchst unwahrscheinlich.

Deine Private Haftpflichtversicherung lehnt Glasschäden ausdrücklich als Mietsachschaden ab, da ja eine Glasversicherung möglich ist.

Vorgehen musst du, indem du dich mit deinem Vermieter in Verbindung setzt, und anschließend einen Glaser bestellst.

Also, dieser Schaden wird von einer Glasversicherung geordnet, die ein Mieter abschließen sollte und die dann meist auch eingebunden wird; die aber auch ein Vermieter abschließen kann.

Im Gegensatz zu Glaseinsätze in Zimmertüren oder Zimmertüren aus Glas gehört die Balkontür (wie die Fenster) zur Außenverglasung und sollte im Rahmen einer Gebäude-Glasversicherung mitversichert sein, die i. d. R. der Hauseigentümer abschließt.

Sprich Deine Vermieterin an, ob sie eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat. Ist das der Fall, musst Du in der Schadenanzeige angeben, dass der Riss durchgängig ist (also von innen und außen), da oberflächliche (nicht durchgängige Schäden) nicht versichert sind. Sollte es zu einer Begutachtung (vor Ersatz) kommen, solltest Du im eigenen Interesse dafür sorgen, dass der Riss durchgängig ist! ;-)

Gremlin491  18.04.2013, 11:29

Sollte keine Glasversicherung bestehen, musst Du einen Fall für Deine Privathaftpflichtversicherung daraus machen. (z. B. Beim Transport eines Balkonstuhles bist Du gegen die Scheibe getickt!)

schleudermaxe  18.04.2013, 11:38
@Gremlin491

Das, fürchte ich, wird so nichts. Wenn ich mich mit Glas versichern kann, ordnet die Haftpflicht, wie ja vom Auto bekannt, eben nicht.

Gremlin491  18.04.2013, 11:57
@schleudermaxe

Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden an fremden Sachen ab, die ich verursacht habe.

Beispiel: Beim Überqueren einer Straße stolpere ich und haue im Fallen mit einem mitgeführten Gegenstand eine Macke in ein ordentlich geparktes Auto - dann ist das durch meine Privathaftpflichtversicherung abgedeckt und es ist uninteressant, ob der Besitzer des Kfz eine Vollkaskoversicherung hat!

ichjetzthier  18.04.2013, 12:15
@Gremlin491

Ich bin immer noch der Meinung: Wenn ein Eigenverschulden vorliegt muss das nachweisbar sein. Wenn es das ist, muss der Verschulder haften - und dann greift die Haftpflicht. Wenn nicht, dann haftet er nicht.

Gremlin491  18.04.2013, 13:10
@ichjetzthier

Trotz dreimaligem Lesen verstehe ich jetzt nicht, welcher Aussage Du mit diesem Kommentar widersprechen willst.

floeckchen08 
Beitragsersteller
 18.04.2013, 14:47
@Gremlin491

es ist ja kein eigenverschulden, ich kann ja nichts dafür, wenn die scheibe plötzlich platzt.

floeckchen08 
Beitragsersteller
 18.04.2013, 11:28

der riss ist aber nur innen, wie soll ich den nach außen bringen, ohne das ganze glas zu zerstören. ich spreche heute abend einfach mal mit meiner vermieterin

floeckchen08 
Beitragsersteller
 18.04.2013, 11:29
@floeckchen08

kurz noch zu erklärung, es ist doppelglas

Gremlin491  18.04.2013, 12:03
@floeckchen08

Bitte hab dafür Verständnis, dass ich hier keine genauen Anleitungen für nicht legale Handlungen bieten möchte! ;-)

Wenn du etwas falsch gemacht hast, müsste deine Haftpflicht aufkommen. Wenn du nichts falsch gemacht hast, muss deine Vermieterin aufkommen, es sei denn, sie kann nachweisen, dass du etwas falsch gemacht hast.

Wenn man nichts nachweisen kann wird ein Gutachter das klären müssen - bis es so weit kommt, sind aber viele Tage vergangen.

floeckchen08 
Beitragsersteller
 18.04.2013, 11:25

ich habe ja nichts falsch gemacht. ich kann ja nichts dafür wenn das glas platzt oder springt.

DerHans  18.04.2013, 11:48
@floeckchen08

Der Vermieter hat ebenfalls nichts falsch gemacht. Du kannst es ja einfach so lassen, wenn du willst.

ichjetzthier  18.04.2013, 12:09
@DerHans

Nein. Laut normalem Mietrecht ist der Mieter verpflicht, gravierende Mängel zu melden. Alles andere ist eine Verletzung der Sorgfaltspflicht und kann im Zweifeln bestimmt irgendwie negativ ausgelegt werden.

ichjetzthier  18.04.2013, 12:14
@floeckchen08

Ich würde einfach mal mit dem Vermieter sprechen. Normalerweise sagt er entweder "Ach, das lassen wir so" oder "Ich komme auf" oder "Du musst aufkommen". Bei 1 und 2 ist alles gut, bei 3 muss er nachweisen, dass du Schuld warst.

In letzterem Falle unbedingt alles schriftlich machen, um nachher nachweisen zu können, dass Fristen eingehalten wurden und welche Aussagen getätigt wurden.

floeckchen08 
Beitragsersteller
 18.04.2013, 14:50
@ichjetzthier

ich will es ja auch gar nicht so lassen, erstens sieht es nicht schön aus und zweitens habe ich angst, dass das mehr reißt und davon hat ja keiner was. aber nochmal: ich habe es ja nicht verschuldet, was kann ich bitte dafür, wenn plötzlich das glas reißt

Frag deine Vermieterin , wenn du eine Versicherung dafür hast wird diese sicherlich dafür aufkommen , oder die deiner Vermieterin da sie ja auch eine für's Haus hat .

DerHans  18.04.2013, 11:47

Gebäudeglasversicherung schließt der Eigentümer höchstens für die allgemein zugänglichen Scheiben ab. Ob die Mieter eine Haushaltsglasversicherung haben, ist ihre Sache. Wenn nicht, müssen sie eben selbst zahlen.