Balkontürglas geplatzt / gerissen, wer muss für aufkommen
Hallo, mir ist letzten Sonntag das Glas von der Balkontür geplatzt oder gesprungen. Es passierte in etwa so: ich habe meine Balkontür geöffnet und setzte mich etwas auf den Balkon in die Sonne. Tür war noch ganz bzw. ist mir kein Riss aufgefallen. Irgendwann bin ich dann in einen anderen raum und habe die Tür jedoch auf gelassen. war ja schön warm draußen :). Jedenfalls habe ich irgendwann ein Geräusch gehört, wobei ich mir aber nicht viel bei gedacht habe. Später habe ich dann gesehen, dass ich einen Riss von Innen in der Scheibe der Balkontür habe. Von außen ist nichts. Jetzt meine Frage: da ich davon ausgehe, da nicht dagegen geschlagen oder gefallen ist, dass die scheibe gesprungen oder geplatzt ist (wieso auch immer) wer muss für die Kosten aufkommen. Muss ich das meiner Versicherungen angeben, oder muss meine Vermieterin dafür aufkommen? wie muss ich vorgehen? Danke
6 Antworten
Da musst du in deinen Mietvertrag schauen. Glasbruch kann vom Mieter versichert werden und ist folglich auch von diesem zu ersetzen. Der Vermieter wäre dafür nur zuständig wenn es sich um einen Materialfehler handelte. Das ist aber höchst unwahrscheinlich.
Deine Private Haftpflichtversicherung lehnt Glasschäden ausdrücklich als Mietsachschaden ab, da ja eine Glasversicherung möglich ist.
Vorgehen musst du, indem du dich mit deinem Vermieter in Verbindung setzt, und anschließend einen Glaser bestellst.
Also, dieser Schaden wird von einer Glasversicherung geordnet, die ein Mieter abschließen sollte und die dann meist auch eingebunden wird; die aber auch ein Vermieter abschließen kann.
Im Gegensatz zu Glaseinsätze in Zimmertüren oder Zimmertüren aus Glas gehört die Balkontür (wie die Fenster) zur Außenverglasung und sollte im Rahmen einer Gebäude-Glasversicherung mitversichert sein, die i. d. R. der Hauseigentümer abschließt.
Sprich Deine Vermieterin an, ob sie eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat. Ist das der Fall, musst Du in der Schadenanzeige angeben, dass der Riss durchgängig ist (also von innen und außen), da oberflächliche (nicht durchgängige Schäden) nicht versichert sind. Sollte es zu einer Begutachtung (vor Ersatz) kommen, solltest Du im eigenen Interesse dafür sorgen, dass der Riss durchgängig ist! ;-)
Das, fürchte ich, wird so nichts. Wenn ich mich mit Glas versichern kann, ordnet die Haftpflicht, wie ja vom Auto bekannt, eben nicht.
Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden an fremden Sachen ab, die ich verursacht habe.
Beispiel: Beim Überqueren einer Straße stolpere ich und haue im Fallen mit einem mitgeführten Gegenstand eine Macke in ein ordentlich geparktes Auto - dann ist das durch meine Privathaftpflichtversicherung abgedeckt und es ist uninteressant, ob der Besitzer des Kfz eine Vollkaskoversicherung hat!
Ich bin immer noch der Meinung: Wenn ein Eigenverschulden vorliegt muss das nachweisbar sein. Wenn es das ist, muss der Verschulder haften - und dann greift die Haftpflicht. Wenn nicht, dann haftet er nicht.
Trotz dreimaligem Lesen verstehe ich jetzt nicht, welcher Aussage Du mit diesem Kommentar widersprechen willst.
es ist ja kein eigenverschulden, ich kann ja nichts dafür, wenn die scheibe plötzlich platzt.
der riss ist aber nur innen, wie soll ich den nach außen bringen, ohne das ganze glas zu zerstören. ich spreche heute abend einfach mal mit meiner vermieterin
kurz noch zu erklärung, es ist doppelglas
Bitte hab dafür Verständnis, dass ich hier keine genauen Anleitungen für nicht legale Handlungen bieten möchte! ;-)
Wenn du etwas falsch gemacht hast, müsste deine Haftpflicht aufkommen. Wenn du nichts falsch gemacht hast, muss deine Vermieterin aufkommen, es sei denn, sie kann nachweisen, dass du etwas falsch gemacht hast.
Wenn man nichts nachweisen kann wird ein Gutachter das klären müssen - bis es so weit kommt, sind aber viele Tage vergangen.
ich habe ja nichts falsch gemacht. ich kann ja nichts dafür wenn das glas platzt oder springt.
Der Vermieter hat ebenfalls nichts falsch gemacht. Du kannst es ja einfach so lassen, wenn du willst.
Nein. Laut normalem Mietrecht ist der Mieter verpflicht, gravierende Mängel zu melden. Alles andere ist eine Verletzung der Sorgfaltspflicht und kann im Zweifeln bestimmt irgendwie negativ ausgelegt werden.
Ich würde einfach mal mit dem Vermieter sprechen. Normalerweise sagt er entweder "Ach, das lassen wir so" oder "Ich komme auf" oder "Du musst aufkommen". Bei 1 und 2 ist alles gut, bei 3 muss er nachweisen, dass du Schuld warst.
In letzterem Falle unbedingt alles schriftlich machen, um nachher nachweisen zu können, dass Fristen eingehalten wurden und welche Aussagen getätigt wurden.
ich will es ja auch gar nicht so lassen, erstens sieht es nicht schön aus und zweitens habe ich angst, dass das mehr reißt und davon hat ja keiner was. aber nochmal: ich habe es ja nicht verschuldet, was kann ich bitte dafür, wenn plötzlich das glas reißt
Frag deine Vermieterin , wenn du eine Versicherung dafür hast wird diese sicherlich dafür aufkommen , oder die deiner Vermieterin da sie ja auch eine für's Haus hat .
Gebäudeglasversicherung schließt der Eigentümer höchstens für die allgemein zugänglichen Scheiben ab. Ob die Mieter eine Haushaltsglasversicherung haben, ist ihre Sache. Wenn nicht, müssen sie eben selbst zahlen.
Sollte keine Glasversicherung bestehen, musst Du einen Fall für Deine Privathaftpflichtversicherung daraus machen. (z. B. Beim Transport eines Balkonstuhles bist Du gegen die Scheibe getickt!)