Bahn fährt den ganzen Tag nicht, wie ist das bei der Arbeit?

9 Antworten

Grundsätzlich bist allein Du dafür verantwortlich, rechtzeitig bei der Arbeit zu erscheinen.

Solltest Du diese Pflicht nicht erfüllen, dann könnte der AG Dich abmahnen, auch wenn nachweislich die Bahn nicht gefahren war, denn wie Du zur Arbeit kommst, ist nicht sein Problem.

Meist wird es Dich aber "nur" einen Urlaubstag kosten, wenn der Chef verständnisvoll ist.

Grundsätzlich ist es Sache des Arbeitnehmers, wie er zur Arbeit kommt. Fahren öffentliche Verkehrsmittel nicht (zum Beispiel wegen Streik oder schlechtem Wetter), ist das Dein Problem! Das heißt also, es kann Dir im Zweifel ordentlich Ärger bringen, wenn der Arbeitgeber dafür kein Verständnis hat.

Jessiile 
Beitragsersteller
 14.07.2013, 20:08

Ja also Ärger wird es keinen geben, da der Arbeitgeber weis dass ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln komme und auf diese angewiesen bin, zumindest bis ich 18 bin :D

Hallo Jessiile!

Ganz einfach:

  1. Der AG darf Dir gegenüber keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen (Abmahnung o. dgl.) anwenden, wenn "höhere Gewalt" Dein pünktliches Erscheinen verhindert und Du alle anderen Möglichkeiten, dennoch rechtzeitig zu erscheinen (z. B. Taxi), ausgeschöpft hast.

  2. Für die dem AG entgangene Arbeitleistung jedoch besteht kein Entgeltanspruch Deinerseits, da der Arbeitsweg ausschließlich in die Privatsphäre des AN fällt. Der AG darf Dir diese Stunden also entsprechend verrechnen (Überstundenabzug, Urlaubstag etc.) oder sogar vom Lohn abziehen.

Du mußt alles mögliche machen, um doch noch zur Arbeit zu kommen. Natürlich ist ein Unfall auf einer Bahnlinie ein unvorhergesehenes Ereignis, für das man persönlich nichts kann.

Eventuell sollte dann Schienenersatzverkehr fahren, und wenn der auch nicht fährt, bist du zumindest "an der ganzen Sache unschuldig".

Also sofort den Arbeitgeber informieren, so ein Zugunglück kommt ja auch in den Nachrichten. Eventuell dann einen Tag Urlaub nehmen.

in solchen fällen musst du natürlich auch beim arbeitgeber anrufen und darüber informieren. findest du keine möglichkeiten (weil auf öffis angewiesen) dann wird dir ein urlaubstag abgezogen oder du kannst die stunden nacharbeiten, es kommt darauf an, wo du arbeitest und ob dies möglich ist.

dein arbeitgeber ist nur verpflichtet, dich für die arbeitszeit, urlaubszeit oder krankenzeit (im gesetztlichen rahmen) zu entlohnen.

Jessiile 
Beitragsersteller
 14.07.2013, 19:58

Ja das ich ihm das sagen muss weis ich, ich wollte nur wissen ob das dann als urlaubstag gerechnet wird :D

vanbea  14.07.2013, 19:59
@Jessiile

dann ist ja jetzt alles klar ;)