BAföG von meine Bruder wird gekürzt wenn ich arbeiten gehe?
So, mein Bruder bekam bis jetzt Bafög im Höchstsatz. Ich habe diesen Monat die Schule beendet und werde vermutlich erst Sommer nächsten Jahres anfangen zu studieren, weil ich erstmal Auszeit nehmen und ein wenig Geld verdienen wollte. Ich wollte mir nun für die nächsten 2 Monate einen Minijob suchen (Jahresgehalt bis 5400€) und danach Vollzeit arbeiten. Nun wollte ich wissen, wie sich das Beenden meiner Schullaufbahn und mein Einkommen von unter 5400€ im Jahr auf das Bafög für meinen Bruder auswirkt? Da man sich ja mit einem Job unter 15 Stunden die Woche noch arbeitslos melden kann, dachte ich mir, dass ich mich beim Arbeitsamt für die nächsten 2 Monate arbeitslos melde. Dadurch würden meine Eltern noch Kindergeld bekommen und theoretisch dürfte sich mein Einkommen ja nicht negativ aufs Bafög von meinem Bruder auswirken da ich ja offiziell arbeitslos wäre. Funktioniert das oder würden die trotzdem das Geld vom Bafög für meinen Bruder kürzen? Und wenn ja, von wieviel Kürzung reden wir hier?
4 Antworten
das bafög deines bruders wird nicht gekürzt. da du aber nicht mehr in ausbildung bist, sind deine eltern auch nicht mehr unterhaltspflichtig und somit steigt der anteil den sie mit an der ausbildung in form von unterhalt leisten müssen.
Erst, wenn deine Eltern dich nicht mehr unterstützen müssen, hat dein Einkommen indirekt einen Einfluss auf das BaföG deines Bruders. Dann nämlich haben deine Eltern (nach Rechnung des Amtes) mehr Geld zur Verfügung und können deinen Bruder mit mehr Geld unterstützen.
Da Du für Deinen Bruder nicht unterhaltspflichtig bist, kann Deinem Bruder auch das Bafög nicht gekürzt werden, wenn Du arbeitest. Ausnahme wäre, wenn Du von Deinem Einkommen einen Teil an Deine Eltern abtreten würdest, z.B. für Miete. Dies wären dann für Deine Eltern Mieteinnahmen, die sie wiederum beim Bafögamt angeben müssten (naja, offiziell).
Du bist für Geschwister nicht unterhaltspflichtig. Nur beim "Zusammenwohnen" in einer gemeinsamen Wohnung wird eine Bedarfsgemeinschaft vermutet, was den Anspruch reduzieren könnte.