Bafög und Schwanger
Hallo ich habe eine frage, also ich bin 19 jahre schwanger und mache eine schulische Ausbildung (wird nicht bezahlt) zur Erzieherin an einem Berufskolleg. Durch meine Schwangerschaft bin ich jetzt seit dem 6. April im Mutterschutz da ich ende Mai entbinden werde, meinen Ausbildungsplatz an dem Berufskollrg werde ich dadurch nicht verlieren, er wird mir so lange freigehalten bis ich wieder zu Schule gehen werde das wäre dann wenn mein Kind 3 jahre ist denn nach dem Mutterschutz werde ich Mutterzeit für 3 jahre beantragen was auch kein problem darstellt. Nun zu meiner Frage: ich bekomme 51€ monatlich bafög muss ich dies beim Amt kündigen also hingehen und den das sagen oder macht das die schule oder bekomme ich das weiterhin? Vielen dank für eure antworten schonmal
3 Antworten
Also das Bafög läuft aus und dann musst du Hartz 4 beantragen. Elterngeld kannst du auch beántragen aber das wird vom Jobcenter angerechnet. Ansonsten Unterhalt vom Vater oder Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen. Also wenn du die Ausbildng machen würdest würdest du finazell besser da stehen. Bin in der 16 Woche schwanger und mache bis zum ET meine Ausbildung und 8 Wochen Mutterzeit und dann mach ich weiter damit ich mehr geld hab.
Ach ja und das Jobcenter wird die keine 3 Jahre Elternzeit lassen. Nach einem Jahr wollen die das du dir einen Job suchst. Ist zumindestens bei uns in MV so.
Hallo, also da sollte §15 (2a) Bafög greifen.
(2a) Ausbildungsförderung wird auch geleistet, solange die Auszubildenden infolge von Erkrankung oder Schwangerschaft gehindert sind, die Ausbildung durchzuführen, nicht jedoch über das Ende des dritten Kalendermonats hinaus.
http://www.das-neue-bafoeg.de/de/235.php
Alle Änderungen musst du dem Bafög-Amt angeben (die Schule macht das nicht automatisch). da du ja nicht mehr zur Schule gehst und dann auch mehr als 3 Monagte gehindert bist die Schule zu machen, hast du nicht mehr die persönlichen Voraussetzungen für Bafög. also bist du nicht mehr bafögberechtigt.
du musst das aber bescheid geben, du unterliegst bei solchen Sachen einer Meldepflicht. (welche Unterlagen sie dann dafür brauchen werden sie dir schon sagen).
Bafög ist nur für Schüler da (oder eben Studenten), das bist du nicht mehr, deswegen ist das Bafög-amt nach einer angemessenen Zeit auch nicht mehr zuständig.
Das heißt nicht, dass du jetzt keinen Cent mehr bekommst, sondern von einer anderen Stelle. (habs mal indirekt bei einer Bekannten mitbekommen, die das Studium auch erst wieder etwas später aufnehmen konnte als gedacht)
viele denken eben, dass schule und bafög-amt sich austauschen. tun sie aber eben nicht und man muss selbst alles bescheid geben.
also damit hab ich wenig erfahrung. da wir aber in einem guten sozialstaat leben, wirst du nicht verhungern müssen.
ich weiß nur dass diese bekannte als Alleinerziehende klargekommen ist (also kein Verdienst bis die Vaterschaft anerkannt wurde). sie hat sich zwar viel Kinderkleidung gebraucht geholt etc und als der kleine kniprs etwas älter war einen 400€ Job gesucht, aber sie kam klar. es ist jetzt auch ein anderes Amt zuständig. wo du dich genau hinwenden musst, kann ich leider nicht sagen. ich weiß dass sie etwas staatliche Unterstützung bekommen hat, nur wieviel und was genau kann ich nicht sagen.
Frag doch einfach nochmal (Bafögfrage ist ja geklärt) und vllt hat jemand anders einen Rat für dich.
Die Frage steht unter "HartzIV" und "Alg II" momentan ziemlich weit oben. Am heutigen Sonntagabend sind da wohl nicht viele Experten unterwegs. Vllt kommt ja morgen noch was aus der Ecke.
ja da hast du natürlich 100% recht. da werden sich bestimmt noch andere melden :-)
Wenn das BAföG ausgelaufen ist - comedyla hat dazu ja was geschrieben -, kann ich mir allenfalls HartzIV vorstellen.
Da kann ich Dir mangels Ahnung kaum weiterhelfen. Der Unterhalt des unterhaltsverpflichteten Kindesvaters dürfte allerdings Vorrang haben.
Natürlich werde ich da hingehen und den bescheid geben möchte ja kein ärger mit den behörden haben. Bekomme ich überhaubt irgendwas an geld ausser elterngeld und kindergeld? Denn ich wohne jetzt mit meinem freund zusammen und er geht arbeiten und verdient das geld steht mir auch geld vom amt zu damit wir die miete gemeinsam bezahlen können?