BAFÖG HILFE! Formblatt 3 - Geschwister die Arbeiten?
Hallo. Ich möchte Bafög beantragen und habe eine Frage zu Formblatt 3. Dort sollen die Geschwister angegeben werden. Meine ältere Schwester ist 21 Jahre und hat ihre Ausbildung vor zwei Jahren abgeschlossen und arbeitet seitdem in diesem Beruf. Sie bezieht festes Einkommen lebt aber noch bei uns Zuhause. Muss ich sie jetzt in dem Formblatt aufführen??? und bringt es mir Nachteile das sie Arbeitet??? Habe keine weiteren Geschwister.
2 Antworten
Hey, generell wird dadurch dein Bafög um ca. 150€ gekürzt. Jedoch kontrolliert das niemand, weshalb du einen Monatlichen Verdienst von 450€ eintragen kannst, ohne dass dies Folgen auf die Zahlung für dein Bafög haben wird.
Wir reden von Bafög, nicht von Hartz IV. Beim Bafög wird das Elterneinkommen und deren Unterhaltspflichten zur Berechnung rangezogen, aber keine Bedarfsgemeinschaft zugrunde gelegt wie bei ALG2.
Es ist ein prozentueller Satz. Verdient deine Schwester über 3500€ (weiß ich nicht genau) oder so, kann dir die Zahlung vom Bafög sogar komplett verwehrt werden.
Das Einkommen liegt bei ca. 2000 Brutto. Habe ich dann überhaupt noch Chancen das was für mich übrig bleibt oder bekomme ich dann fast keinen Bafög?
Das kann ich dir so pauschal nicht sagen, aber bei ~2000€ ist die Chance auf jeden Fall da. Kommt drauf an, wie viel deine Eltern verdienen.
@justanormalone: Das ist Käse.
Das Einkommen der Schwester wird nicht zur Berechnung seines Bafögs herangezogen. Es geht hier nur darum, ob die Eltern noch andere Kinder zu versorgen haben und somit Freibeträge angesetzt werden.
Die Schwester verdient selbständig und fällt damit aus der Berechnung raus. Ihr Einkommen hat aber keine Einfluß auf das Bafög des Fragers.
Sie könnte Millionärin sein. Wenn es das Einkommen der Eltern rechtfertigt, bekommt er trotzdem Bafög.
Da steht, die Eltern sollen Kinder eintragen die von ihnen unterhalten werden oder die sich in Ausbildung befinden.
Beides trifft auf Deine Schwester nciht zu, also lasse sie weg.
Es geht darum, wenn Deine Eltern noch andere Kinder haben, die noch in die Schule, Uni, etc. gehen, die sich also noch nicht selbst versorgen können, dann wird ihr anrechenbares Einkommen um einen Frebetrag gekürtzt. Das fällt leider bei deiner Schwesetr weg, da sie nicht mehr iun Ausbildung ist und schon eigenständig verdient. Daher zähst nur Du, ob Du sie jetzt angibst oder nicht.
Okay danke. Habe mich nur gefragt weil dort steht. .... oder sich in ihrem Haushalt befinden ....bin ich mir nicht sicher ob ich sie dann angeben muss oder halt nicht.
Gebe es nicht an. Es geht bei dem Zusatz darum, ob deine Eltern noch jemanden aufgenommen haben, den sie unterhalten müssen.
Du kannst das aber vollkommen risikofrei beim Bafög-Amt erfragen ob Du sie angeben mußt.
Ist das egal wie viel meine Schwester verdient oder gibt es dann einen bestimmten Satz der prozentual vom Einkommen abhängt?