BAFOEG Fachrichtungswechsel

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VOR Ende des 3. Semesters reicht eine normale Begründung aus (meist Neigungswandel), wenn du danach wechseln willst brauchst du einen unabweisbaren Grund. Das heißt ein Grund, der objektiv zeigt, dass du beim besten willen den studiengang nicht mehr beenden kannst (nicht willst...). Klassisches Bsp ist hier der Sportstudent, der nach einem Unfall im Rollstuhl sitzt.

Du hast so einen Grund nicht und das heißt du würdest bei einem späteren wechsel den Baföganspruch komplett verspielen.

Was ist, wenn ich jetzt schon im BAFOEG-Amt Bescheid gebe, dass ich wechseln will

wenn du JETZT mitteilst, dass du das studium nicht beenden willst, wird dir ab Februar KEIN Bafög mehr für studium 1 zustehen. Bafög gibt es nur für ein studium, was beendet werden will. Jedoch würdest du dann keinen unabdingbaren Grund brauchen.

Aussichtslos ist gar nichts. Du musst aber ein Risiko eingehen. Du musst jetzt bereits bescheid geben, um für ein anderen studium noch Bafög zu bekommen (was nicht schlimm ist, du kannst jobben gehen).

wenn du den anderen Studiumsplatz nicht bvekommst, stehst du erstmal ohne was da. aber dann musst du die Wartezeit eben überbrücken. Das geht wunderbar duch jobben.

Du solltest lieber jetzt in der Zwischenzeit jobben oder dich anders finanzieren als dein Baföganspruch zu verspielen.

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/fachwechsel.php

erisesnich 
Beitragsersteller
 06.01.2015, 18:28

Vielen Dank für die aufschlussreiche Antwort. Ich arbeite bereits seit Beginn meines Studiums UND bekomme BAFOEG.

"wenn du JETZT mitteilst, dass du das studium nicht beenden willst, wird dir ab Februar KEIN Bafög mehr für studium 1 zustehen."

Das heißt also ich kann sozusagen meine Zahlungen "inaktiv" machen und evtl. später wieder "aktivieren"? Also studiere ich noch das 4.Semester, bekomme aber kein Bafoeg? Oder meinst du, dass ich JETZT das Studium abbreche, das mitteile, anstatt es weiter bis zum Ende des 4.Semesters ausgezahlt zu bekommen, und somit meinen Anspruch nicht verliere?

Meine größte Befürchtung ist eben, dass ich mein jetziges Studium abbreche, für das WS 15/16 nicht genommen werde und somit mindestens 1,5 Jahre (wenn nicht mehr) verliere...

Optimal wäre es natürlich wenn ich "sicherheitshalber" das 4.Semester ohne BAFOEG zu Ende studiere und falls ich genommen werde einen Fachrichtungswechsel vollziehe und dann wieder meinen Anspruch auf BAFOEG stelle. Das ist aber wahrscheihnlich nicht möglich oder?

comedyla  06.01.2015, 18:48
@erisesnich
Das heißt also ich kann sozusagen meine Zahlungen "inaktiv" machen und evtl. später wieder "aktivieren"? Also studiere ich noch das 4.Semester, bekomme aber kein Bafoeg?

Nein, das geht nicht. Denn es ist für diese Frist völlig egal ob du Bafög bekommst, freiwillig darauf verzichtest oder zB wegen zu hohem Elterneinkommen kein Bafög bekommst. Hier sind die Regeln für alle gleich.

Wenn du also weiter eingeschrieben bleibst (ob mit oder ohne Bafög zu bekommen) dann hast du den weiteren Anspruch in Studiengang Nr. 2 verspielt.

Meine größte Befürchtung ist eben, dass ich mein jetziges Studium abbreche, für das WS 15/16 nicht genommen werde und somit mindestens 1,5 Jahre (wenn nicht mehr) verliere..

diese Befürchtung ist berechtigt. Das ist eben das Risiko dabei. Musst du aber entscheiden, was du machst.

Optimal wäre es natürlich wenn ich "sicherheitshalber" das 4.Semester ohne BAFOEG zu Ende studiere und falls ich genommen werde einen Fachrichtungswechsel vollziehe und dann wieder meinen Anspruch auf BAFOEG stelle. Das ist aber wahrscheihnlich nicht möglich oder?

Nein, das ist eben nicht möglich.

"Was ist, wenn ich jetzt schon im BAFOEG-Amt Bescheid gebe, dass ich wechseln will?" Genau das solltest Du tun und zwar persönlich vorbeigehen, wenn möglich, und bei der Gelegenheit Dich beraten lassen, wie Du am besten weiter verfahren könntest. Alles andere ist Kaffeesatzleserei.